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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Rheinthal,

bestreiten können, und suchen aufs neue um Verlängerung des doppelten Weggeldes an, um so mehrals in den benachbarten österreichischen Landen alle Zölle und Weggelder um die Hälfte erhöht wordenseien, und andere Höfe im Rhcinthal, die nicht so große Straßcnauslagcn haben, die gleiche Gnadeerhalten hätten. Man nimmt dieses Begehren in den Abschied. 8 53. ß 169. I70S. Obigem Gesu^wird entsprochen. 8 47.

6. Dornbirn.

Art. 179. 1782. Die Höfe Widnau, Haslach und St. Margarethen beschweren sich, daß Dornbirnvon jedem der durchpassircnden Wagen sechs Kreuzer Weggeld fordere, worauf dem Landvogt anbefoh^wird, sich deshalb an die Regierung zu Feldkirch zu wenden und auf Suspension dieses Wcggeldcs ^dringen. 8 49. ß 171. 1783. Da obige Höfe sich nun willig dem Wcggcld unterziehen, fällt der Artikeaus dem Abschiede. 8 49.

o. Fußach.

Art. 172. 1782. Der Zoller zu Fußach wünscht Erlassung neuer Tarife. Der Landvogt erhält diss^den Auftrag, sich von fremden Tarifen, wie demjenigen von Fcldkirch u. f. f., treue Abschriften zu verschallund dann mit dem Petenten eine jedoch mäßige Zollerhöhung zu projcctiren. 8 45. ß 173. 1783.Zollcr will nunmehr bei dem bisanhin bezogenen Wcggcld verbleiben, weshalb der Artikel aus demschiede entlassen wird. 8 43.

k. Gstaldenbrücke.

Art. 174. 1781». Das Landvogtciamt berichtet, der Zoller an der Gstaldenbrücke habe sich de>über einen Factor von Fußach beschwert, der den Zoll von zwei Kreuzern für das Faß von dcm^den Bodcnsce herausgehenden Salz nicht mehr entrichten wolle. Man nimmt deshalb ein durch die ^gesandten von Uri, Schwhz und Zug cutworfeues Commissionalgutachtcn a«l relerenckum, aus wc ^sich ergibt, obwohl im Tarif von 1733 des Zolles von hinaufgehendem Salze nicht gedacht ist,dasselbe als Kaufmannsgut dennoch zollpflichtig; auch dürfte der Zollcr laut diesem Tarif angkw'werden, zwei Dcniers vom Saum oder einen Kreuzer vom Faß zu beziehen. 8 39. 175. 1700.liche Instructionen gehen dahin, daß der Zoll nicht anders als nach dem Tarif von 1733, welcher ^auf des Zollers Ansuchen neuerdings bestätigt worden, bezogen werden solle. 8 41. ß 176. 1701-Landvogtciamt berichtet, der Speditor zu Fußach, der sehr viel Salz der Nheinstraße nachverweigere fortwährend die Bezahlung des Zolles, weil die Tarife solche nur von demjenigen Salz M ^das hcruntcrgeführt werde. Diesem fügt das Landvogtciamt bei, daß cS von sich aus an denin Feldkirch geschrieben und selbst ein Memorial nach Jnsbrugg geschickt habe, jedoch ohne Ä" ^geblieben sei. Es wird nun dem Landvogt anbefohlen, eine Recharge an daS Kreisamt in Brcge"^erlassen und darin zu bemerken, es geschehe dies im Auftrage der Hoheiten. Sollte bis in sechskeine Antwort erfolgen, hätte das Landvogtciamt sich an das Gubernium in Jnsbrugg zu wende" ^zu trachten, daß der Speditor zu Bezahlung der Zollgebühren angehalten werde. 8 45. !I 1^7- ^Von Bregenz wurde beantragt, es sei von dem Salz, welches heruntergeführt wird, der ganze,jenigcn aber, das hinaufkömmt, nur der halbe Zoll zu bezahlen, welchen Vorschlag die M

annehmlich findet. 8 59. ß 178. 1703. Sämmtliche Stände lassen sich den Antrag des Kreisamtcö ist ^wovon demselben durch das Landvogtciamt Kenntniß zu geben ist. 8 43. » 179. 17»4l. Dadiesfällige Schreiben nichts weiters erfolgte, fällt der Artikel aus dem Abschiede. 8 48.