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Rheinthal.
St. Gallen sich des nähern zu unterreden, welcher die Zusicherung gibt, sich bei seinein Konstituente»verwenden zu wollen, auch hoffen läßt, daß das Schissrccken auf keine fernem Hindernisse stoßen werdeund daß, ausgenommen während des vormittägigen Gottesdienstes am Sonntag, die Lieferung der Waarc»nicht mehr werde verzögert werden. 8 56. ß l5t. 17K3. Da wegen Beeinträchtigung der Waarenspediti»"im alten Rhein sich keine Klagen mehr vernehmen ließen, fällt dieser Artikel aus dem Abschiede. 8
e. Oesterrcichischcs Rheinableitungsproject.
Art. 152. 17»t1 Das Projcct des österreichischen Kreisamteö zu Bregcnz, den Rhein, welcher geg"'das Dorf Gaißau einen tiefen Sack eingcfrcssen, auf einem kürzern Weg nach dem Bodensee zu füln^'hatte bei den Ortschaften Rheincgg und St. Margarethen große Besorgnisse erweckt. Von den Provision»'ständen Zürich und Luecrn war deshalb dem Kreisamt angetragen worden, es möchte das österreichi^Dorf St. Johann-Höchst, welches durch Vcrwuhrung eines RheinarmcS die Vermehrung des Z»fi»i»auf den Gaißauersack verursacht habe, angehalten werden, dem Fluß seinen alten Lauf wieder zu ^schaffen, wogegen man schweizerischer Seits die Einwohner von St. Margarethen zu Wcgschaffung e>» ^schädlichen Wuhrkopfes zu vermögen verheiße. Da auf dieses Schreiben keine Antwort erfolgt ist, wcrd^die Nachgesandten von Zürich, Bern, Luecrn und Appenzell zu Hinterbringung eines diesfälligenachtens aufgefordert. Diese stellen den Antrag, eine Rechargc an das Krcisamt zu erlassen, womit idie Jahrrechnung einverstanden erklärt. 8 49. ß l53. 17»ät. Da ans Bregenz nichts eingelangt > >nimmt die Session an, das Projcct komme nicht zur Ausführung und läßt mithin diesen Artikel »dem Abschiede fallen. 8 52.
1K. Weqgelder und Zollsachen.
< a. Am altcn Rhein. ^
Art. 154. 1778. Mit Bezug auf das von der Abtei St. Gallen wieder prätendirte Zollrecht am » ^Rhein geht das Befinden von Zürich und Bern dahin, es dürfe nie an dieser Stelle eine neue >3 ^errichtet werden, sondern man habe sich einer solchen Neuerung, als einer den eidgenössischen Bünde»Verträgen zuwiderlaufenden, stets auf daö kräftigste zu widersetzen. Da anch die übrigen Gcsandtsa) ^mit Ausnahme von Zug zu allem den Umständen gemäß Erachteten Hand bieten können, wird der Mauf die Abschiede von 1769, 177U und 1771, sowie auf die im letzten Jahre gepflogene Unters»^''verwiesen. H 66. ß 155. 177». Der fürstäbtischc Gesandte behauptet aufs neue, sein Herr besitze einezollstätte am alten Rhein. Lueern und Obwalden finden, wenn ein dieöfälligcs Recht bewiese» ^ ^könne hier, wie an andern Orten, eine solche bestehen, nur wäre denjenigen, welche daselbst ^ ^einschiffen müssen, ein Zcddel zu Händen zu stellen, vermittelst dessen sie bei der Hauptzollstättcschon stattgehabte Entrichtung des Zolles sich ausweisen mögen. Uri, Schwyz, Zug und Nidwaldcn w ^die Ansichten der andern Stände vernehmen. Zürich, Bern, Glaruö, Inner- und Außerrhoden kön»c»^ ^der im November vorigen Jahres an den Landvogt eröffneten Declaration nicht mehr zurücktreten- 8156. 178». Zürich, Bern, Glaruö uud Außerrhodcn verbleiben bei ihren frühern Erklärungen-Uri, Schwhz und Unterwaldcn wie Jnnerrhoden dringen auf eine Untersuchung, während 3»üdaß das Stift von seiner Ansprache abstehe. 8 53. ß 157. 1781. Da die so sehr gewünschte Ei»>»' ^keit noch nicht erzielt werden kann, läßt man zur Einsicht der noch nicht beigetretenen Stände d>c ^ ^die St. Gallensche Ansprache in frühern Abschieden enthaltenen Gründe dem diesjährigen beirückcn- 8