Rheinthal. 4^7
bleicht belieben werde, für die Zukunft nähere Verordnungen zu treffen. 8 4t). ß 142. 17»2. Dem Land-^gteiamt wird, wie in den Jahren 178» —17»1, anempfohlen, dem Eintritt schlechter fremden Münzen^ wehren, welche Ermahnung in den Jahren 179t> und 1791 auch auf die zu 2 Gulden 8 KreuzerÄffenden Mailändcrthalcr, im letzter» Jahre überdies auf die St. Gallenschcn Sechs - und Dreikrcuzer-U"ke ausgedehnt wird. 1789 8 33. 179» 8 38. 1791 8 43. 1792 8 48. » 143. 17»». Obige^»ltung wird beauftragt, die dem Vernehmen nach zum Vorschein kommenden falschen neuen Louisdor,die ganzen und halben Kroncnthalcr wie die Niederländer- oder Brabantcrthaler durch eine Publi-^lwn nachdrücklichste zu verbieten. 8 41. ß l44. 17»4. Achnliche Verordnung, mit Ausdch-
^3 auf die Baircuthcrgroschen, welche in der Umgegend cursircn sollen. 8 46. ß 145. I7 »Z— 17»7.. ^ Aufträge an das Landvogtciamt, dem Eindringen schlechter Münzsorten vorzubiegcn. 1795 8 45.^ 8 53. 1797 8 43.
1Ä. Straszenwescn.
Art. 14g. j 177». Man beschließt, der Landvogt soll die über Besichtigung der Landstraßen^ngenen Kosten nicht mehr den Hoheiten verrechnen. 8 55. ß 2. Da zufolge landvögtlichen Berichtesseh gutem Zustand sich befinden, läßt man diesen Artikel auö dem Abschiede fallen, doch
Landvogtciamt jährlich ein Referat über das Straßcnwescn erstattet werden. 8 6l. "
0»' Weil die inncrrhodensche Gesandtschaft die Herstellung der Landstraße ans dem Rhcinthale
dos Landvogt ein diesfälligcr Auftrag crthcilt. 8 55. » 148. 17»7. Derselbe zeigt an,
^Rit gcucigt, die Straße zu verbessern, insofern Jnncrrhodcn die scinige gleichfalls herstelle,
teil/ Rhcinthalcr ungehindert nach St. Gallen und an andere Orte kommen können. Die Jahr-die bricht daher gegen Jnncrrhodcn den Wunsch aus, daß zur nämlichen Zeit, wo das Rhcinthaltraße verbessere, diese Arbeit auch in Jnncrrhodcn an die Hand genommen werde. 8 46.
IS. Rhein.
!>. Wuhrvermögen.
Wnhrvermögcn, aus welchem die Wuhrc stets in gehörigem Stand unterhaltenwofür der Landvogt zu sorgen hatte, bestand während der Jahre 1778 —17»7 inHunk Höfen Bcrncgg und Balgach haftenden Capital von 30»» Gulden, das mit fünf vom
verzinset wurde, mithin jährlich 15» Gulden abwarf. Die Ausgabe bclicf sich im Jahre 1778l?7g^ ^"ld>cn, im Jahre 179» auf 161 Gl., in den übrigen Jahren hingegen stets auf 15» Gl.
^ 6 k 46. 1781 8 33. 1782 8 33. 1783 8 35. 1784 8 36. 1785 8 36.
17g. ^ 35. 1787 8 35. 1788 8 36. 1789 8 31. 1790 8 35. 1791 8 41. 1792 8 45. 1793 8 39.^ 42. 1795 8 42. 1796 8 49. 1797 8 4».
» t>. Recken der Schiffe im alten Rhein.
Die Stadt Rheinegg läßt vortragen, daß im alten Rhein auf einer Strecke vonViertelstunde das Recken der Schiffe auf verschiedene Weise merklich erschwert werde,"ud ^n Ständen selbst wegen des zu beziehenden Zollanthcilcs, sondern auchdosRheinthal, dem Stand Glarus, der Grafschaft Sargans und mehrcrn andern Orten, welchen^ Getreide nicht auf die bestimmten Markttage zukommen könne, bedeutender Nachtheil erwachse.^ Ehrengcsandten von Schwhz und Glarus werden cinöweilcn ersucht, mit demjenigen der Abtei