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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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391
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Landgrafschaft Thurgau. Zgj

^^halb sie bitten, das mit Zustimmung ihres Gerichtshcrrn errichtete und von der ganzen Bürgerschaft^'»üthig genehmigte Projcct zu bestätigen, welche Bitte a,t ratitieanllnm genommen wird. 8 39.

Sirnach.

^ Rcformirtc nnd katholische Ausschüsse von Sirnach wenden sich bezüglich auf ihre

^tigkeit wegen Nutzung zweier Gcmeindsäckcr, Schalmcnwinkel und Acrgctcn genannt, an die paritätischehon, welche dieselben einmüthig ermahnt, zu Verhütung großer Kosten und nachtheiligcr Feindschaftenedcr die alte Einrichtung hinsichtlich dieser Acckcr beizubehalten, oder aber ein neues Verkommniß zu^ ^01, wobei eine verhältnißmäßige Gleichheit zwischen beiden Religionsthcilen zu beobachten wäre. 8 22.

Ii». Wengi.

^ Wit Bezug auf die Rechtsfrage, ob der Commcnthur zu Tobel oder die Gemeinde

einl^' Kirchthurm in lctztcrm Ort zu unterhalten und nöthigcn Falls wieder aufzubauen habe, wirdbis ^kcnnt, es soll die Gemeinde in ihrer Ansprache an die Eommcnde so lange abgewiesen sein,Zut ^ ^^lbc durch Doenmente deutlich erweisen könne, wobei man indcß zu dein Eommenthur dasdaß er dieser armen Gemeinde, falls sie auf gedachten Kirchthurm große Kosten zuknden gcnöthigt wäre, mit einem Beitrag an die Hand gehen werde. 8 20.

OL. Mazingcn.

Rd Gesandtschaften von Zürich und Bern treffen zwischen der Gemeinde Mazingen

Mesmer daselbst, welch' erstcrc die Mcsmerwohnnng anspricht, während der letztere behauptet,^ ^ bon seinen Voreltern, die ebenfalls den Mesmcrdicnst bekleidet, ererbt, einen Verglich, kraft^^Mer, wie alle künftigen Besitzer des fraglichen Hauses, den darauf haftenden, in zwei^lc>i und drei Hühnern bestehenden Grundzins entrichten, dagegen Haus, Hofstatt und Güter

sxg ^^onuncncs Eigcnthum bleiben soll. Dem Mcsmcr ist, so lange er diese Stelle zur Zufriedenheit^ sarrcrs und der Gemeinde bekleidet, statt der bisherigen Besoldung von cilf eine solche von vierzehnDulden von der Gemeinde zu verabfolgen. 8 2l.

Ii». Brüggen.

Wegen des Anthcilcs der reformirtcn Gcmciilden im obcrn Thurgau an demArmcngnt zu Brüggen in der alten Landschaft des Fürstabts von St. Gallen findet eine^aft ^ ^"fcrcnz zwischen den Gesandten von Zürich und Bern einer- und der fürstäbtischen Gcsandt-.^^^its statt. Von crstcrn wird bemerkt, es müsse bei den evangelischen Armen nothwendig derdag ^ Volten, an diesem Institut gleichen Anthcil wie ihre katholischen Mitlandleutc zu bekommen und^^"'^nste scheine ihnen, wenn der Fürstabt sich entschließen würde, jährlich jeder reformirtcn^ djx. ^ Bestimmtes zur Auöthcilung unter ihre Bedürftigen zukommen zu lassen. Hierauf erwie-sest ^ ^^habtischc Gesandtschaft, obwohl man über die nähere Besorgung dieses Fonds keine Rcchen-^ »lüssen glaube, dürfe sie behaupten, daß von Seiten des FürstabtS kein Unterschied zwischen^"6thcilen je gemacht worden und ebenso werde auch in Zukunft jeder Theil gleich gehalten^hi>' bon ben Pfarrhcrrcn Attestate über die Umstände der Kranken eingesandt würden. VonThcilcS des Kapitals könne keine Rede sein, denn wenn dies gegen die Reformirtcn' '"üßte auch den Katholiken entsprochen und auf diese Weise das Armcngut in kurzer Zeit ganz^ eine Ebenso sei die Auöthcilung einer jährlich zu bestimmenden Summe nicht möglich, weil

^ Jahr eint größere, das andere eine geringere Anzahl von Kranken sich zeige. Wenn aber die