Laiidgrafschaft Thurgau. ZHg
^ verwahrt. Die landfricdlichc Commission hatte demnach dem Prälaten nachdrückliche, doch fruchtloseStellungen gemacht, denn derselbe ließ zu gleicher Zeit von der Kanzel unter Strafandrohung den^vngclisciM verbieten, sich während des katholischen Gottesdienstes auf dem Kirchhofe aufzuhalten. Die^^äthche Session, nämlich die Gesandten von Zürich, Bern, Luccrn und Uri, beschließen nunmehr^'"wüthig, bei dem Prälaten auf Aufhebung des erwähnten Befehles und Rcmcdur in allen Stücken,^ gleichen auf Anschaffung eines neuen Taufstcines und Hinstcllnng desselben an den bisherigen Ort zu"gen; zugleich läßt man aber den evangelischen Kirchgcnosscn ansinnen, sich während des katholischenettesdienstcs anständig zu betragen. H 18.
8. BuSnang.
^ ^lrt. 531. 1788. Wegen des mit großer Heftigkeit betriebenen Kirchcnstuhlstrcitcs zu Busnang wird" den Gesandtschaften von Zürich und Bern gut gefunden, durch den Laudammann unter ihrer Ein-""g nochmals einen Verglich versuchen zu lassen, was jedoch mißlang, worauf derselbe folgendenpruch fällte: Es sollen den scchözig bis siebenzig Gcmcindsgenosscn, welche die besten Stühle in der"Kirche besessen hatten, ähnliche in der neuen eingeräumt werden, in der Meinung, daß sie funf-hjx ^ Gulden in das Kirchcngut bezahlen. Ihre Gegner hingegen haben „eine bestimmte Summe anKosten" zu entrichten. Dieser an die zwei Gesandtschaften appellirte Spruch wird nunmehr vonbestätigt. ^ 23.
7. Bischofzcll.
532. 1788. Dem Ansuchen des Spitals in Bischofzcll, Schupflchen in Erblchcn verwandeln^ ">ird mit Ausnahme Uriö entsprochen, z 33. ß 533. 178». Im Laufe dieses Jahres erthciltc^ Stand Uri seine Einwilligung. H 27.
v. Schönholzcrswcilen.der ^ evangelische Gemeinde Schönholzerswcilcn glaubt von der Unterhaltungspflicht
^thhofiuaucr befreit zu sein, weil die Capelle, bei welcher der Kirchhof liegt, von der Commendc^ giftet worden sei, weil ferner in ihren Kirchcnrcchnungcn diesfalls nichts zum Vorschein komme undLehren, dem »och ähnliche nachfolgen könnten, schon zweimal abgelehnt ward. Von dem Commenthurnachgewiesen, daß in den hoheitlich errichteten und gehörig lcgalistrtcn Urbanen von 1691vo» Mituntcrhaltung der streitigen Mauer der Gemeinde deutlich auferlegt werde. Die Gesandten
"nd""d Bern erkennen demzufolge, daß Schönholzcrswcilen eine gewisse Rata beitragen müssedjx Achten dem Landammann, mit dem Commenthur deshalb zu unterhandeln und für die Gemeindeliih Erleichterung auszuwirken. H 22. ß 535. 17N1. Weil in den fraglichen Urbanen ausdrück-
^°ssio Evangelischen seien schuldig, diese Mauer unterhalten zu helfen, wird von der paritätischen^we ^ ^'"'"üthig erkennt: Die Gemeinde soll einen Dritthcil an die Reparatur und den künftigen^ Kirchhofmaucr beitragen, in der Meinung, daß diese höchst nothwcndige Arbeit von Seite"'"wende beförderlichst veranstaltet werde, z 17.
. v. Adorf.
^"»m ^ bcn Katholischen zu Adorf für eine ncuangcschaffte Glocke eine höhere
'bnen zu leisten gebührt, abgefordert würde, wird dem Landvogt anbefohlen, dieses Geschäft"t'ges Jahr einzustellen, damit alsdann von der Konferenz das Nöthige veranstaltet werden kann, z 10.