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Landgrafschaft Thurgau.
aufgetragen, sich innerhalb zwei Monaten für das Geld umzusehen. 8 7. ß 427. I7 !»S. Die Rechnungdes Gotteshauses wird gut geheißen und ihm das obrigkeitliche Wohlgefallen über seine unverdrosseneBemühungen zu Hebung der Oekonomic bezeugt. H 9. ß 428. 17««. Wieder wird mit Wohlgefallenbemerkt, wie durch den Fleiß des Gotteshauses und durch die unermüdliche Mitwirkung des dermalenBeichtvaters, ?. Jlluminat, dasselbe sich aus seiner chevorigen Verlegenheit hcranSzuwindcn becifcrc. K 8-429. 17«7. Da sich ergibt, daß an das dem Gotteshaus zugesicherte Capital von 25,990 Gulden, dendem Fallgcld herrührend, bisher nur 19,469 Guide» eingegangen sind, wird dem Landweibcl aufgetragen^die Sache in vollständige Ordnung zu bringen, widrigenfalls er dafür verantwortlich sein solle. EndlUvwird das durch den Guardian der Franziskaner in Luccrn eingelegte Ansuchen der Aebtissin, zwei ^drei Jungfrauen in das Noviziat aufnehmen zu dürfe», genehmigt, die gnädige Frau aber erinnert, ^Augenmerk auf taugliche Subjecte und auf Personen zu richten, welche dem Gotteshaus einiges Vermögenzubringen, auch soll vor der Annahme die Ratification bei sämmtlichcn katholischen Ständen eingehewerden. 5 6.
I». Cistercicnsenimcnklostcr Fcldbach.
Art. 439. 177« Die Jahrrcchnung läßt die Titel obigen Gotteshauses über die Erwerbung ^Lchcnhofcs zu Umwcilcn durch eine Commission aus ihrer Mitte untersuchen. DaS Referat dcrsel e»bestimmt die Session zu dem einhelligen Beschluß, da Fcldbach durch Ankauf dieses Hofeö keineErwerbung gemacht oder den Abschieden von 1695 lind 1762 entgegengehandelt habe, sei demselben die eHof als Eigenthum weiterhin zu überlassen. § 29.
c. Dominicancrinnmklostcr St. Catharinathal.
Art. 431. 178«. Eine von Hofmeister Locher an den Landschrcibcr in Fraucnfcld und von diesigan den Vorort Luccrn zu Händen der katholischen Orte eingesandte Klagschrift über die OekonomicGotteshauses kömmt zur Behandlung. Sic war durch den Landschrcibcr dem Kloster vorgelegtdas sich hinwiederum über den Hofmeister sehr beschwerte und beifügte, cö könne ihm diese Stelle n^mehr anvertrauen. Der Bruder des Genannten, Nathshcrr Locher zu Francnfeld, gibt selbst zu»derselbe nicht die beste Aufführung habe. Der neue Hofmeister, den die Gesandtschaften vorbescho "verwendet sich zu Gunsten des Gotteshauses, worauf in Berücksichtigung, daß die lochcrschcn Klagunbegründet seien, dasselbe bei seinen bisher gleich andern Klöstern genossenen Rechten und Fre>hebelassen und verfügt wird, in Zukunft dürfe kein Geistlicher zu St. Catharinath.al in die Oekenensich einmischen, was unter dem abgetretenen Hofmeister geschehen sei. H 8.
3. Carthäuscrklostcr Zttingcn.
Art. 432. 178«. Zug eröffnet, dem Vernehmen nach haben in der Carthausc mehrere Fremdethun dü rfen und verbindet damit den Wunsch, daß in Zukunft vorzüglich Schweizer berücksichtigt n'emöchten, y 12. ß 433. 1781. Da der Bericht fällt, eö befinden sich nur wenige fremdein der Carthausc, so wird nichts Weiteres verfügt, h 19. ß 434. 178S. Es wird der Anzug 6^^fremde Visitatorcn hätten im Laufe des Jahres den Prior seiner Würde entlassen wollen, und c ^ihm bereits die Demission vorgewiesen worden. Der Landvogt wird beauftragt, hierauf genaugeben, und wenn ferner sich ctwaö ereignen sollte, den Vorort Luccrn davon ungesäumt znrichtigen. H 6. jj 435. 178«. Obgleich gemeldet wird, daß in Jttingen nunmehr die beste Harmonie ^ ^und der Prior von dem General aufö neue bestätigt worden sei, ergeht nichts desto weniger an