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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
Entstehung
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373
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Landgrasschaft Thurgau. Z7Z

^ücke des Gotteshauses haben sich zufolge der Klostcrrcchnung und des Berichtes des Landvogtö dieMiivcn uin l20l)() Gulden vermindert; überdies ist es durch Hebung des Feldbaues nicht bloß in denW der erforderlichen, sondern selbst vorräthiger Früchte gekommen. Das Kloster wünscht ferner von^ Stand Basel eine Capitalsummc von 5(1t)l1t1 Gulden zu erheben, die mit 3'/? vom Hundert ver-ölet werden müßte, um damit die Kapitalien, welche zu 4 und 4^/z Proccnt zu verzinsen sind, abzulösen.

^ Gesandtschaften, mit Ausnahme von Luecrn und Glaruö, welche sich die Ratifikation vorbehalten,^^'gen diese Geldaufnahme in der Meinung, daß die 5WW Gulden wie obbemcrkt verwendetdem Landschrciber die ausgelösten Obligationen vorgewiesen werden sollen. Was den Verkauf des>ngcrzchntcns anbelangt, so halten ihn die zwei genannten Stände für unthunlich, die übrigen^ssandtschaftcn aber sind begwältigt, dazu Hand zu bieten, unter dem Vorbehalt, daß vor dem Abschlüsse^ Stände in Kenntnis; gesetzt werden. Endlich wird dem Landvogt für seine vielfachen Bemühungen^H^ung der Klostcrökonomic der Dank der Session und auch dem Verwalter das Wohlgefallen bezeugt^ sttzterm anbefohlen, das Tanzen im Wirthshaus zu Paradies insbesondere an Festtagen und während^Gottesdienstes nicht mehr zu gestatten, k 4. jj 425. n Die ökonomischen Verhältnisse werden

neue Gegenstand einer ernsten Bcrathung und die Session sieht sich beinahe in die unangenehme^ ^"digkeit versetzt, zu der einstweiligen Untcrstoßung" der Glieder dieses Klosters zu schreiten unddp wie sein Vermögen so lange unter weltliche Verwaltung zu stellen, bis die Schuldenlast

kerd ^ ^ ^ Einnahmen und Ausgaben wenigstens in ein etwelcheS Gleichgewicht gebracht seinSchonung jedoch für einige betagte Dienerinnen des Herrn kommt die Session auf den^ Anordnung jenes äußersten Mittels noch folgendes vorzuschlagen: l) Der Acbtissin und^ ^dent das obrigkeitliche Mißfallen zu bezeugen, daß sie der schon vor Jahren gemachten hoheit-i^ ^ Verfügung zuwider neue OrdenSglicdcr angenommen haben; 2) dem Kloster anzubefehlen, dieUnd ^ befindenden Novizen ohne Verzug zu entlassen; 3) die durch Dienstboten beworbenen Güterhin dcs Klosters durch den Landvogt mit Zuzug eines Kenners auf hoheitliche Ratification

das v" ^^cihcn allx unnöthigen Dienstboten und Wcrklcntc beförderlichst zu verabschieden; 4) durchbans ^^Htciamt die Kongregation der schweizerischen Bcncdietincrklöstcr ersuchen zu lassen, dem Gottcs-^ amen Beichtvater und einen im Feldbau bewanderten Bruder zu geben, um durch Entlassung deshro>/Beichtvaters und Verwalters Ersparnisse zu crzwcckcn; 5) soll das Kloster dem Franziscancr-anb Ansinnen, nie länger als drei Tage sich darin aufzuhalten, auch andern reisenden FranciScanern^ ^en, keiux Bcwirthnng zu verlangen, überhaupt ist dem Gotteshaus alle Gastfreiheit des gänzlichenPg^^issn. z 5. jj ?. General Graf von Wolscgg wird gebeten, von der Abkündung eines dem Klosterdatcr ^biehcncn kapitales von 45W Gulden einstweilen abzustehen. H ll. 42ti. « Z7i»äl. Der Beicht-^öst ^^adics berichtet, daß durch Verkauf des mchrcrwähntcn Zehntens eine beträchtliche Summe^^bcn könnte, was <a,l i«f«zi-enllum genommen wird. Sämmtlichc Gesandtschaften finden dieMitglieder, wodurch dem Kloster ctwclcher Vorthcil erwachsen dürfte, möge wohl zugc-^chtct der Meinung, daß zuvor an Luecrn zu Händen der übrigen Stände cinbc-

kssucsl^^' ^ Novizen seien und welche Aussteuer sie mitbringen würden. Endlich wird LuecrnR, Domstift Konstanz und an die Gotteshäuser Münstcrlingcn, St. Catharinathal, Jttingcn

ü, ^ schreiben, um denselben eine Beisteuer für das bedrängte Kloster zu belieben. H 6.

Graf von Wolfcgg auf Bezahlung der ihm schuldigen 45l1ll Gulden beharrt, wird dem Kloster