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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Landgrafschaft Thurgan.

Hünikon anbelangt, so ist deswegen ein Project zu verfertigen und an die Stände zur Ratification c»>-zusenden. Hinsichtlich der Weigerung einiger Bürger zu Schlatt, einen höhcrn Lehenzins zu geben, ^der Verwalter, wenn sie sich hiczu nicht verstehen wollten, künftiges Jahr Bericht zu erstatten. 8 8' Ü420. 1788. Der unterbliebene Austausch obigen Zehntens soll ohne hoheitliche Bewilligung nichtsich gehen. Weiter wird dem Verwalter aufgetragen, den Bürgern zu Schlatt, die 1777 Güter zu LftMempfangen haben, anzuzeigen, daß sie dieselben ferner nur dann bewerben können, wenn sie sich ^Bedingungen gefallen lassen, unter denen 1783 einigen ihrer Mitbürger Gotteöhauögüter verliehtworden. 8 8. ß 421, 1781». Der Landvogt berichtet, in Folge schlechter Jahrgänge, eingetretener Uuglü^fälle und nicht sorgfältiger Besorgung der Oekonomic von Seiten des abgetretenen Verwalters seicu ^Schulden bereits auf 62(100 Gulden angestiegen, daher das Gotteshaus, wenn nicht in Zeiten voObogen werde, seinem gänzlichen Untergang sich nähern dürfte/welchem nur durch Verkauf der abgelegensteGüter, aus deren Erlös die Passiven abzuzahlen wären, gesteuert werden könne. Gegen einenGütcrvcrkauf erheben sich bei den Gesandtschaften Bedenken, weil dadurch die Einnahme um ein Merkst^vermindert würde. Man schlägt nun vor, der Bcncdictincrabtci Rheinau zu belieben, alle Besitz»^von Paradies sammt den Passiven zu übernehmen, dann aber sich zu verpflichten, die Klosterfrauen ennklagbarc Art zu unterhalten. Zugleich wird der glarnerische katholische Gesandte ersucht, bei st'Heimreise über Rheinau diesen Gegenstand daselbst zur Sprache zu bringen und die Stände zuwas für Aeußcrungcn gefallen seien. Provisorisch wird auf ein Jahr ein neuer Verwalter bestellt, ^bewilligt, zu Bestreitung der täglichen Kosten von dem schönen Wcinvorrathc etwas zu verkaufen ^er beauftragt, wo möglich einen höhcrn Lchencanon zu beziehen. 8 10. » 422. 171111. Der Gesandte

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Glarus zeigt an, was schon früher an Lucern schriftlich geschehen war, daß Rheinau sich mit lieber»des Klosters Paradies nichtbelästigen" wolle und den gemachten Antrag ganz abgeschlagen habe-Gesandtschaften beschließen nunmehr nach Einsicht der Klostcrrcchnnng und eines Schreibens der Ae^

zu Gunsten des provisorischen Verwalters, ihn definitiv anzustellen, in der Meinung, daß er

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wichtigen: Vorfällen mit dem Landvogt zu berathen habe. Dem letztern wird zugleich aufgetragenmit Beförderung nach Paradies zu begeben, Alles, namentlich die Lebensverhältnisse, genau zu

suchen und dem Stand Lucern einen ausführlichen Bericht zu erstatten. 8 5. ^ 423. 17111. De'" ^

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katholischen Session einzusenden. Aus einem vorgelegten Conspeet ergibt sich, daß dem Kloster ^ ^

Walter wird die Rechnung unter Vcrdankung abgenommen und ihm befohlen, von nun an ' .,gnädigen Frau und den übrigen Vorgesetzten des Klosters monatlich abzurechnen, die von der Ae ^

und dem Convcnt unterschriebene Jahrrechnung aber auf St. Peter und Paul an den Präsidenten

chartcn Weinreben, die Juchart zu 800 Gulden gerechnet, 280 Jucharten Ackerfeld, die Juchart zu ^160 Mad Wiesen, die Mad zu 150 Gl., 700 Jucharten Waldung, die Juchart zu 300 Gl. »'angehören und daß es ohne die klösterlichen und übrigen nicht zinstragenden Gebäude undHcttlingcr- und Hünikerzehntcn nach einer sehr mäßigen Schätzung ein Vermögen von 153100 Gl. .welches Vermögen zu 3^ Proccnt jährlich einen Zins von 5358 Gulden 30 Kreuzer abwerfe; ^finde sich eine Schuldenlast von 57950 Gl. vor, die zu fünf Proccnt verzinset werden müsse,

Verkauf des Zehntens von Hettlingen und Hünikon, der dem Kloster jährlich nur 600 Gl. ^ ^könnten ungefähr 40000 Gl. erlöst werden. Die Session erwartet, daß die Stände hiczu ihrean Lucern überwachen werden. 8 8. 424. 17112. Durch den bewilligten Verkauf der entfernteste»