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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Landgrasschaft Thurgau. Z71

den Umwohnenden je nach Umständen im Frühling Getreide nach dem Fruchtschlagc vorgestrecktWerden dürfe, nm es in der Klostermühle mahlen zn lassen, wogegen diese Leute geneigt wären, zurObstzeit das Gotteshaus mit Wein nach der Schaffhauscrrcchnung zn bezahlen. Die GesandtschaftenHenken diesem Vorschlag ihren Beifall, finden aber, daß für einmal nur im Kleinen ein Versuch zu^chen sei y 177». Aus der Rechnung geht die gänzliche Tilgung aller laufenden Schulden

" or und es wird dem Gotteshaus? zugleich bewilligt, etliche Jucharten Weinreben um dcu drittenkr und den Zehnten auszuleihen, auch noch tausend Gulden zu besserem Unterhalt der Mühlckundcn"" zum Ankaufe von Wein zn entlehnen. H 7. 412. >78<». Man überzeugt sich abermals von demökonomischen Zustande zu Paradies, und nimmt mit Vergnügen wahr, daß man durch dieUz Einkaufe von Wein bewilligte Summe den vorgesetzten Zweck erreicht habe. H 9. »

^ ' ^ ^> verschiedener außerordentlichen Ausgaben und einiger Unglücksfälle konnte kein Vor-

gemacht werden, doch sind die Acbtissin wie ihr Verwalter bemüht, das Gotteshaus in Aufnahme zulo Gesuch um Niedcrreißung dreier alten Gebäude und Erbauung eines neuen WirthschaftS-

Pla dermalen noch nicht bewilligt, sondern dem Verwalter aufgetragen, nächstes Jahr einen

das/""^ ^eul vorzulegen. Zugleich ist der Acbtissin anempfohlen worden, das Gehalt des Verwalters,leim öisanhin auf 13t) Gulden belaufen und welches, da er sich nun vcrehlichcn wolle, nicht hin-des/l ^ vermehren, daß er ohne Holz jährlich auf 3t)<) Gulden zu stehen komme; doch gcwärtigt man">är/^ Gutbcfinden. 12. 414. 1782. Es wird angezeigt, daß der Wcinhandcl schon gegcn-ba """"^'chen Nutzen bringe. Die Session bewilligt die Erbauung eines neuen Meister- und Wirths-ei/m gestattet, 22t)t) Gulden zu diesem Zwecke zu entlehnen. Auch soll im Laufe des Jahres^-prostet verfertigt werden, wie und auf welche Weise zum Vortheil des Gotteshauses noch mehr^ verliehen werden könnten; schließlich fällt die Anzeige, daß die Acbtissin die Erhöhung des Salars»us ^""^mltcr genehmigt habe, y 8. jj 415. >78». Derselbe erhält die Bewilligung, noch mehr Güterkr ii llri den Wunsch bei, daß sie an Katholiken vergeben werden möchten. Auch soll

hin/ ^ Jußrcs neue Lchcnbricfc für die Ziegelhütte und die Bleiche anfertigen; dem Landschrciber»nd s ^ anbefohlen, von dem Gottcshause ein getreues Verzeichnis aller Passivschuldcn einzufordern»nd ^em Stand Luecrn einzusenden. 8 6. jj 4t6. >78)>. Dem Verwalter wird für seine Rechnung^""duchtnng der Bleiche und Zicgclhüttc das Wohlgefallen bezeugt und ihm bewilligt, dieH>rd Jahre auszuleihen, ti 7. ß 417. >78S. Da man in der Rechnung MchrereS vermißt,

»nd ' Beamten eingeschärft, in Zukunft die Rechnung von der Acbtissin unterschreiben zn lassen^geu^ Präsident der Session ersucht, demselben anzusinncn, gegen die gnädige Frau, wie'"dem ^ ""deru Klosterfrauen anständig sich zu benehmen und sich des Schnldcnmachcns zu enthalten,daß er dem Spiele fast ergeben sei". Endlich wird dem Landvogt aufgetragen, nach""Part " ^ begeben, um ein genaues Verzeichnis über die Passiven aufzunehmen, den Weinvorrath4jh .' - zu untersuchen, und über Alles ungesäumt dem Stand Luecrn Bericht zu erstatten. H 8. jjz» Bei Ablcgung der Rechnung ergibt sich, daß das Gotteshaus wieder anfängt in Aufnahme

"'""de//" d>ie im letzten Jahre wider den Verwalter vorgebrachten Klagen unbegründet gefunden

der k 9- jj 419. >787. Aus der diesmaligen Rechnung geht neuerdings der günstige Zustand

li>i>sH ^ ^^vmie hervor, auch zeigt sich bereits merklicher Nutzen des Wcinhandels. Was den AuS->nit dem Stand Zürich bis jetzt gemeinsam bezogenen trocknen Zehntens zn Heitlingen und

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