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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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367
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Landgrafschaft Thurgau, zg7

Stadt Fraucnfeld der Bezug desselben unter den öbbcmcrkten Bedingungen auf zwölf Jahre, bis zumAugust 1791 ^ bewilligt. 8 39. » 388. I7»l>. Abgeordnete der Stadt bitten, daß ihr in Berücksichtigung^ neulichen Brandunglückeö, derklemmen" Zeiten, welche den Ertrag des Weggcldcs um ein Mcrk-vermindern und des fühlbaren Abbruches an dem Zoll seit Errichtung der neuen Straßen, daskggcld wieder für zwanzig Jahre, nämlich bis 4811, verlängert werde. Jnstructionsgcmäß wird diesemesuch entsprochen. H 3l).

o. Auf der Straße von Mazingcn nach Weil.

^t. 389. 1783. Dem Gesuch der Quartiere Fischingen und Dänikon, ihnen wegen der von Mazingcn^ Weil vor wenigen Jahren ncuangelegtcn Straße und der kostspieligen Brücke in crstcrem Orte ein^bigeg Wcggcld auf eine gewisse Anzahl von Jahren zu bewilligen, hätte schon jetzt entsprochenr e« können, wenn nicht beim Stande Zürich das Bedenken obgewaltet haben würde, daß durch einechr Gewährung die übrigen Quartiere, welche weit mehr Straften erbaut und ebenfalls viele Kosten^ Ursacheche Brücken errichtet, zu ähnlichen Gesuchen veranlaßt werden möchten, auch hicdurch, da solcherggclder nur die Fremden träfen, Jnconvcnicnzen mit den benachbarten Regierungen zu befürchtenZürich nimmt die Sache ad reserenckum. 8 28. jj 39l). 178<i. Eine Commission, zusammen-hat aus den Nachgesandten der Stände Luecrn/Uri und Unterwaldcn, beantragt die Bewilligung einesggeldcs auf zwanzig Jahre, in der Meinung, daß es nicht von Landlcutcn und Angehörigen derhall bezogen und aus dem Ertrage die Straße wie die Brücke in unklagbarcm Zustande unter-

A,it^ Uwrde. Auch wäre der Bezug des Wcggeldes wohl am besten nach Mazingcn zu verlegen. Derbald'^ gutgeheißen und Zürich, das instruirt war, den Schluß all ratilic-mckum zu nehmen, ersucht,^darüber gegen den Landvogt sich zu erklären. 8 28. 391. I7M». Die beiden QuarticrhauptlcutcUiid^' ^czugsstättc nach St. Margarethen oder an einen andern schicklichen Ort verlegen zu dürfen,abe/"^" Zugleich darum an, von Weinen, welche auf fraglicher Straße zwar vou Landlcutcu geführt,^ Land auf Mehrschatz verkauft werden, nach andern Beispielen das Weggeld ebenfalls beziehen

H ^""U- Dieses Geschäft wird ack ratilicnnckum genommen, mit dem Wunsche, daß die Stände ihreAit Zürich gelangen lassen möchten, y 32. ß 392. I7ttZ. Wegen der Belegung des Weines

^ tggeld stud im Laufe dieses Jahres unter den Landlcutcn selbst Zwistigkcitcn entstanden und derBitte ^ geäußert, solche Weine frei passircn zu lassen. Sämmtliche Gesandte entsprechen dieser

' ^ daß der Artikel von nun an aus dem Abschiede wegbleibt, z 32.

6. Auf der Straße von Heidelberg nach Bischofzell.

^baut^ ^ ^ ^ Gcrichtshcrr von Heidelberg bittet, daß ihm zu Unterhaltung einer durch ihn»lte ^ Gräfte jibcr Liegenschaften gestattet werden möge, von denjenigen Fuhrleuten, die sonst die

Bischofzell führende Straße gebrauchen müßten, ein Wcggcld von einem^taß/ jedem Stück Zugvieh zu beziehen. wird in der Meinung entsprochen, daß auch die alteGebrauche derjenigen wohl unterhalten werde, welche die neue nicht befahren wollen, oder'est Abgabe sich beschwert glauben. 8 35.

v. Auf der Straße über den Tuttweilerberg.

Durch zwei Abgeordnete lassen die sechs Gemeinden, welche die Straße über dend>er erbaut, ansuchen, daß ihnen statt des Brückengeldes zu Münchweilen, welches Recht nach

auslaufe, bewilligt werden möge, nach Bcrsluß dieser Zeit während zwanzig Jahren ein