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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Landgrafschaft Thurgau. zgz

^c»stand, theils aus der Landschaft ein Gutachten über Breite, Reparatur und Unterhaltung solcher^Mn abzufassen und in demselben alle derartigen Strafen aufzuzählen. 8 42. 353. 17»». Der^'chtsherrenstand, welcher zuerst einen Beitrag von fünftausend Gulden an die Wiederherstellung der°w»,unicationöstraßcn anerboten hatte, erklärte sich späterhin auf den Wunsch des Landes zu Leistung^ Hülfe, deren Maß indeß noch nicht bestimmt wurde. Dem Landvogtciamt wird nun anbe-H-/"' ^'ben Theilcn nachdrücklich anzusinnen, sich so bald als möglich gänzlich zu vereinigen. 8 33.

^ ^ Jahres ist obiger Anstand dahin beseitigt worden, daß die Aussackung der

»nd und die Vollführung der Arbeit mit Zuzug des betreffenden Quarticrhauptmanns

w /Gemcindevorgesctzteu geschehen soll, von dem Gcrichtshcrrcnstand aber statt eines Geldbeitrages^ tätige Hülfe zu leisten, also jedem GerichtShcrrn überlassen sei, mit seinen Angehörigen sich deshalb. klugen. Ferner müssen die Straßenarbciten nicht von quartiers-, sondern von gemcindswegencgi bie Straßen durch die Gemeinden unterhalten werden, endlich die Breite dieser Communi-

nin, immer möglich auf zwölf Fuß ohne die Graben festgesetzt bleiben. Diesen Verglich

^ Ulan ad ratilioandum. 8 34. jl 355. 17»s. Es ist derselbe von sämmtlichen Hoheiten ratificirt8 33.

^t. 356.

b. Straße von Constanz nach Jslikon.

k>» Landvogtciamt meldet, daß auf der Hauptlandstraßc von Jslikon nach Constanz

f,e ^ ^^n zwei Stunden Länge hergestellt, ein geometrischer Plan über dieselbe aufgenommen undbkcich' Bezirke eingctheilt worden sei, so daß man hoffen dürfe, diese Reparatur bald ganz zu^ einige thurgauische Angehörige ziemliche Kenntnisse im Straßenbau erlangt

Tll'k Wohlgefallen wird hierüber dem Landvogt bezeugt und er gebeten, im Laufe des Jahres dieimmer möglich bis Constanz vollenden zu lassen. 8 44. ß 357. 177». Das Landvogtci- wiebess "'"t berichten, daß die Straße beinahe ganz, und zwar möglichst solid hergestellt sei, woraufübcr k' ^befohlen wird, diese Arbeit zu beschleunigen und an die Stände das Projcct einer VorschriftEinstige Unterhaltung der Straße wie dasjenige einer Polizeivcrordnung gelangen zu lassen. 8 3». ß^ Aus dem Berichte des Landvogtcs entnimmt die Jahrrechnung, daß die Straße nach ConstanzZgg" ^ 6 26. ß 359. 1781. Obiger meldet, daß sie sich nun in unklagbarcm Zustande befinde. 8 l8. ßWeil die Straße von Constanz bis zur neuen Brücke in Pfyn von außerordentlich schlech-

^ kschaffcnhejt ist, so wird dem Landvogtciamt anbefohlen, die Gemeinde Pfyn ernstlich zu deren<

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anzuhalten und falls sie sich in Zukunft wieder säumig zeigen sollte, auf ihre Kosten dielibh.» .^^üen zu lassen. 8 33. 36t. 17»». Laut landvögtlichcr Anzeige ist gegenwärtig obige Straße

i,,, ^ ^ 1^^^ wird gemeldet, daß ein Anstand, der wegen eines Straßcnbczirkcs

sich h . ^br 66 bis 7t) Klaftern in und bei Pfvn mit den angrenzenden Berggemcinden entstehen wollte,° beilegen lassen. 8 34.

^ o. Straße von Fraucnfcld nach Weil.

1778. Der Landvogt hat Bericht zu erstatten, auf welche Weise nach dem von derGesandtschaft geäußerten Wunsche zu Mazingcn über das Flüßchcn Lauchen eine Brücke^üre. 8 44. ß 364. 177». Der vorgelegte Riß und Calcul wird von allen Ständen mit^üthj ^ ^'^us genehmigt, dessen Gesandtschaft ersucht wird, bei ihren Obern den Beitritt zu diesemBeschluß auszuwirken. 8 3». ß 365. t. 178». Das Landvogtciamt zeigt die Vollendung der

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