358 Landgrafschaft Thurgau.
gleichfalls einen höhcrn Werth erhalten, ebenso zeigen sich die durch obigeö Mandat verbotenen neuenSt. Gallermünzcn im Lande. Der Gesandte äußert daher das Begehren, eö möchte ein neueö Mandatauf Ratification hin berathcn, inzwischen aber mit der Vollziehung desjenigen von 1766 gegen diebaren nicht nach aller Strenge verfahren werden. Die Instructionen der übrigen Stände gehendahin, eö bei dem besagten Mandat bewenden zu lassen; doch wird in Folge der Bcrathung der cinmütby^Antrag an die Hoheiten hinterbracht, dem Landvogt die Anleitung zu crtheilen, den im Handel unWandel dermalen gewohnten Curs der Gold- und Silbersorten zu gestatten, nämlich der neuen Dublone^und Carlsdor zu 11 Gulden, der Sonnendubloncn zu 1l) Gulden 4(1 Kreuzer, der alten französischen unspanischen Dublonen zu 8 Gl. 45 Kr., der Maxdor zu 7 Gl. 2(1 Kr., der halben alten Dublonender gewichtigen Ducaten zu 5 Gl., der Kroncnthaler zu 2 Gl. 45 Kr., der Louiöblancö, der kaiserlich^und bayerischen Thalcr zu 2 Gl. 24 Kr., in der Meinung, daß dieser Curö keineswegs erhöht, im Gegenthcil eher erniedrigt werde. H 16. ß 315. 1781. Was die Capitalien anbelangt, so ist von nun anSchuldurkundcn der Valor des angelichenen Kapitals genau zu bemerken; nicht minder soll, wenn ^ ^Schuldbrief „landläufige" Sorten nennt, oder der Debitor zu behaupten im Stande wäre, daß^ ^Capital in diesmaligem hohen Preis angclichen worden, ein solches wiederum in dem nämlichen A"abgelöst, zugleich aber auch, wenn in dem Briefe Capitalsortcn in nicdcrm Wcrthe vorkommen, ^gleichfalls wieder so abbezahlt werden können. H 12. ß 316. 1782. Man findet sich durch dendaß dermalen nur wenige, jedoch gute eidgenössische Münzen, meistens hingegen bayerische und fcan;ol>Thaler „im Schwange" seien, zu keinen neuen Aufträgen veranlaßt, tz 12. ß 317. 178t! — 1785- ^befriedigende Zustand des Münzwcsens ruft keine bcsondcrn Verfügungen hervor. 1783 z 15.1785 H 12. Ii 318. 1781».' Wegen der neuen französischen Louisdor wird eine Kommission ^Nachgesandten von Bern, Luccrn, Untcrwalden und Glaruö niedergesetzt, welche beantragt, bisvon den Ständen selbst Verfügungen cingckommcn sein werden, soll Jedermann sich hüten, solchestücke anzunehmen; auch wird, um dieses desto eher zu verhindern, der Vorschlag ad relerendum gen<-'>"> ^daß diese Louisdor um fünfzehn Kreuzer weniger als vier Kroncnthaler curfircn sollen. 8319. 1787. Wegen des Preises der fraglichen Louisdor verbleibt es lediglich bei der vorjährigen ^^mung. 8 15. ß 32(1. 1788. Der Landvogt berichtet, daß solche dermalen zu cilf Gulden cursiren. 8 ^
321. 1781) u. 171)1). Der Zustand des Münzwcsens veranlaßt keine besondcrn Verfügungen. 88 ^
322. 171)1. Dem Landvogt wird angesinnt, auf die im Laufe dieses Jahres verbotenen geringh^^sanctgallcnschcn Sechs- und Drcikreuzcrstücke genau Acht zu geben, z 2(1. ß 323. 171)2. DaSwesen erheischt keine Dispositionen. § 19. ß 324. 171)». Da dem Vernehmen nach „falsche neueLouisdor, wie gauze und halbe Federnthaler zum Vorschein kommen, auch Mailänder- und ^thaler cursiren, so wird das Landvogtciamt aufgefordert, diese Münzsorten sogleich durch eine
außer Curs zu setzen". § 19. ß 325. 17DÄ —171)7. Dem Landvogt wird aufgetragen, denstand, in welchem sich das Münzwcscn befindet, sorgfältig beizubehalten und dem Eindringen aller sä) c ^größern und kleinern Geldsortcn möglichst zu steuern. 1794 H 18. 1795 8 2(1. 1796 8 28. 1?^ ^
18. Maße und Gewichte.
lZehn Orte: Art. ZM-ZN. ZZ4-.U7. Acht Orte: Art. ZZZ.I
->. Ueberhaupt.
Art. 326. 1778. Man läßt es bei der im Thurgau bestehenden Verschiedenheit der