Landgrafschaft Thurgau. ZZ7
8 23. 192. 178«». Zu allgemeiner Zufriedenheit hat die Jahrrechnung vernommen, wie durch^uaue Handhabung der Sanitätsverordnung von Seite des Landvogtcs es gegluckt sei, die an mchrern^en ausgebrochene Seuche unter dem Hornvieh gänzlich zu heben. 8 22. 193. I71»<». Dem länd-lichen Bericht zufolge mußten wegen einer unter den Pferden ausgekrochenen Krankheit dieselben im^cn Lande untersucht und einige davon niedergestochen werden. 8 22. ß 194. 17t»1 Der Landvogtächtet, daß bei mehrcrn gefährlichen Viehkrankhciten in den benachbarten Ländern der Thurgau durchgenommene Sperren vor Schaden bewahrt worden sei. Man verdankt ihm dies und empfiehlt ihm"lere Sorgfalt, 8 27. 195. 17>»2 —17!»S bekömmt er ähnliche Aufträge. 1792 8 29. 1793 8 26.
8 28. 1795 z 27. 196. 17i»<». Dem Landvogt wird anbefohlen, die Sanitätsvcrordnung zu' haben und genau auf Beobachtung der in Hinsicht des Nichhandcls und des Viehtransitcs erlassenen^ Etlichen Verordnungen zu Halten. 88 36. 42. ß 197. 17i»7. Derselbe zeigt an, daß die Landschaftied ^^"3 her Sccwachen, wodurch ihr sehr viele Kosten erwachsen, sehnlich wünsche. Man läßt esin s > nächsten September bei der bestehenden Ordnung verbleiben, da diese Sccwachen thcils
^^'^nscher Beziehung von großer Wichtigkeit sind, theils durch sie dem zu befürchtenden Zudrang^ en Gesindels ain besten vorgebogcn werden kann. Im September hat indcß der Landvogt denH ^^"alständen von der dannzumaligen Lage der Sache umständliche Anzeige zu machen und fernere^ltungsbcfehlc einzuholen. 8 31.
6. Straßenbettcl und Armcnvcrpflegung.a. Handwerksbursche.
alte ^ Vorschlag von Glarus, Handwerksburschcn, welche neue Pässe erhalten, die
Hand ^"nehmen, wird allseitig genehmigt, und damit das Bcttclmandat genauer beobachtet werde, dem^ anbefohlen, dasselbe im Namen der Vllk Orte nochmals drucken und ihm die Worte bcirückcnlen: „Mjt Anfl)ebung der diesfälligcn ältern Verordnungen." 8 42.
ti. Maßregeln gegen Gesindel.
Ausschüsse der Landschaft Thurgau stellen dringend vor, wie die dasigcn Ein-fall /' i)icle im L<md sich aufhaltende Gesindel sehr belästigt werden, was um so mehr der^gehi'd ^ desselben theils Pässe, thcils Attestate zu erschleichen gewußt hätte, mithin^sa»> umhcrstrcichcn könne. Hierauf wird dem Landvogt aufgetragen, mit dem Obcramtc^hr ? .^"iutreteu, auch zwei Gcrichtshcrren und zwei Quartierhauptlcute zu Nathe zu ziehen und nächstes^1. Bericht zu erstatten. 8 3t. 261). 1781». Der vorjährige Auftrag wird erneuert. 8 36. ß2l)2, Abermals, und auf das nachdrücklichste, wird der Landvogt hiezu aufgefordert. 8 26. j>stg^ Zwei Zusammentritte hatten im Laufe des Jahres statt gefunden und vom Gcrichtshcrrn-stst Projcct einer Verordnung vorgelegt worden, welches aber von den Gesandtschaften noch nichtAllcZ '^end angesehen wird, weßhalb man dem Landvogt aufträgt, gemeinschaftlich mit dem Oberamtc^'ivendeu, den Gerichtsherrnstand und die Landschaft baldigst hierüber zu vereinigen und wenn3^'nesscnes erzielt werden könnte, solches den Ständen ungesäumt cinzubcrichten. 8 26.
Art. ^ndtlkinder.
^lkchd Da in der Amtsrechnung eine namhafte Ausgabe wegen Unterhaltung mehrerer
^>t H ^ scheint, wird verordnet, daß solche Kinder von nun an in der landvögtlichen RechnungAlter und ihrer dermalizcn Verpflegung aufgeführt werden sollen, damit man wisse, wie
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