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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Landgrafschaft Thurgau,

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tl. Freisitz Boltschhauscn.

Art. 171. 178^. Der Baron von Ebingen zn Steußlingcn, welcher an den Landrichter Kesselring^ Frcisitz Boltschhauscn um 33,999 Gulden verkauft, bemerkt, daß darauf 29,99«) Gulden Passiven^haftet haben und bittet nur von den 4999 Gulden Vorschuß den Abzug bezahlen zu müssen, worauf^ ^andvogteiamt beauftragt wird, nachzuforschen, ob in ähnlichen Fallen von der ganzen Kaufsummeuur von dem Vorschuß, der aus dem Lande gezogen worden sei, der Zjbzug habe entrichtet werdensüssen, h 172. 1783. Es wird beschlossen, daß der genannte Baron 1999 Gnlden Abzug bezahlenUnd dieser Artikel künftig aus dem Abschiede wegfallen solle. 8 27.

e. Anstand mit Schaffhausen.

Art. 17Z. >787. Im Laufe des Jahrcö ist sämmtlichcn Ständen mitgctheilt worden, es habe sichAnstand zwischen Schaffhausen und dem thurgauischcn Landvogtciamte erhoben, weil jener Stand bei^uenr Erbfall behauptete, zehn Proccnt beziehen zu dürfen, während nachgewiesen werden konnte, daß^ verschiedenen Malen von Summen, die aus dem Thurgau nach Schaffhauscn kamen, nur fünf Proccntwurden. Da der schaffhauscnschc Gesandte auf dieser Forderung beharrt, wird beschlossen, dasAnrecht einzuführen und demzufolge Schaffhauscn schriftlich mitgctheilt, daß das Landvogtciamt von^ un gleichfalls zehn Proccnt.fordern werde. 8 31.

s. Kloster St. Peter in Konstanz und säcularisirte Klöster überhaupt.

^ Art. 174. 1787. Bei Anlaß des Abzuges von den vom Kloster St. Peter verkauften thurgauischcncrn kömmt zur Sprache, wie man sich bei Säcularisirnng von Gotteshäusern, welche Grundstücke imd ,'^uu besitzen und Gefälle daselbst zu beziehen haben, verhalten solle, und es wird für gut gefunden,»ist iuwciligcr Landvogt die einem solchen säcularisirtcn Kloster zugehörigen Güter und Gefälle sogleichSequester belegen und die wcitern Verfügungen der Stände abwarten solle. 8 39.

x-. Spital zu Konstanz.

der 5788. Wegen des Abzuges von den Gütern des Spitals zu Constanz erschienen vor

^^echnung zwei Nathsvcrwandte Namens des Magistrates genannter Stadt, behauptend, daß^ öe des 1649 geschlossenen und durch den Abschied von 1732 bestätigten Vertrages die Stadt keinenbrin^ ^)"!dig zu sein glaube, weßhalb sie um Rückerstattung der bezogenen Summe bitte. Man hinter-t7g^ ^fc§ Gesuch, wie das dicsfälligc Gutachten der sechs ersten Nachgesandten den Ständen. 8 3l). üAusnahme Uris, welches sich auf daS über diesen Gegenstand an Zürich erlasseneberuft, sind sämmtliche Stände dahin instruirt, daß die wegen des Verkaufes einer Juchart^ bezogene» 276 Gulden durch den Landvogt zurückerstattet werden sollen. 8 26. ll. Spital zu Bischofzcll.

fünf 5 Die Frage, ob von zu verkaufenden Lchenhöfen des Spitals ein Abzug von

Just/ ^ Procent zu erheben sei, nimmt man a«> reseroncliim. 8 33. 178. 17811. Aus denbehar/ergibt sich, daß mit Ausnahme von Untcrwaldcn und Glarus, welche auf zehn Procentkeft Stände ihn auf fünf zu bestimmen gedenken. 8 27. ß 179. 1711». Da eine Gleichförmig-

^er zu erlangen sein möchte, bleibt dieser Artikel von nun an aus dem Abschiede weg. 8 26.H i. Caspar Hanhard zu Stcckborn.

den 5 7»» Schon vor einem Jahre war von dem Landvogt Einfrage geschehen, ob nur von

dulden, die der zu Amsterdam verstorbene Caspar Hanhard, aus Stcckborn, im Thurgau hinter-