Landgrafschaft Thurgau.
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c. Grenzsteinseizung bei Weierschweilcn,
^rt. 88. 1778. Das Landvogteiamt berichtet, daß an die Marksteinsctzung zu Weicrschweilen nochhghx gegangen werden können. 8 43. ij 89. 177«. Noch konnte kein Mittel gefunden werden,die Differenzen zu heben, so daß man die von dem Obcrvogt zu Weinfeldcn eingegebenen Gründe" die landvögtlichcn Gegcngründe in den Abschied fallen läßt, damit künftiges Jahr hierüber instruirt^dcn könne. H. 33. ß 9t). 178«. Zürich wünscht, daß zu Beseitigung der zwischen den hohen und' ^einfcldisch -wcicrschwcilischcn Gerichten noch immer obwaltenden Markcndiffcrenz eine genaue Bcaugen-^^"'3ung von dem Landvogteiamt vorgenommen werden möchte. 8 29. 9t. 1781 Der Landvogt^>»nit den Auftrag, mit Zuzug des Obervogts von Wcinfcldcn die Markung vorzunehmen und bis'Miges Jahr den Verbalproccß hierüber vorzulegen. 8 20. ß 92. 1782. Das Verbale wird mitgethcilt,° urch diese Markendiffercnz erledigt ist. 8 21.
>t. Grenzsteinscjzung bei Wcinfcldcn, in der Vogtci Egg und zu Langenrickcnbach.an >77« Es wird dem Landvogteiamt aufgetragen, weil an den genannten Orten, wo
Vi - ^ ^ hohen Gerichte, zu Langenrickenbach auch die fürstsanetgallenschen Gerichte anstoßen, einigeg^^cine fehlen, diese setzen zu lassen und die Verhallen der nächsten Jahrrcchnung vorzulegen. 8 41. j>z„ Das Landvogteiamt hat einen genauen Plan und eine Beschreibung über obige Markungen
fassen in den alten Verbalicn nachzuschlagen, ob sie hierüber einiges Licht geben. 8 18. ßDn Bcrbalproceß über obige Markstcinsetzung wird der Canzlci zur Aufbewahrung zugestellt. 8 t3.o. Grenzsteinscjzung bei St. Margarethen, Sommeri und Bischofzell,a. ^6. 1778. Der Laudvogt berichtet, cS sei ihm noch nicht möglich gewesen, die zu St. Mar-»cielSommeri fehlenden Marksteine setzen zu lassen, worauf ihm aufgetragen wird, bis zurTa ^ ^^echnung dies zu bewerkstelligen und einen Verbalproceß vorzitlcgen. 8 22. jj 97. 177».
'"cht geschehen ist, erfolgt diesfalls ein neuer Auftrag, und zugleich wird dem^kstell ^ ""befohlen, einen bei Bischofzcll gegen die fürstsanetgallensche Landschaft abgegangenen Marksteiniibc/d^ ^ künftiges Jahr das Verbale einzugeben. 8 22. jj 98. 178«. Die Verbale
^arkstcinbcrichtigungcn zu St. Margarethen und Sommeri werden vorgelegt. Der noch immer^ !c,idc Markstein bei Bischofzcll ist zu setzen und künftiges Jahr das Verbale vorzuweisen. 8 17. !Igcha,^' ' erfolgte und sämmtliche Verbale werden der Canzlci zu guter Verwahrung cin-
» s. Grenze um die Herrschaft Zuben.
>78«. Der Landvogt wird beauftragt, betreffend die mangelhafte Markung um die^cirk Zuben einen Plan und eine Beschreibung zu verfertigen. 8 18. >j 101. t. 1781. Die