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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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März 1793. ZY5

trüber gepflogener Bcrathung eröffnet der Präsident des Kongresses, mit Beifügung der obbcmerktcnedingungen, provisorisch die Geneigtheit der regierenden Stände. Reinhard verdankt dies und erbitteti'6) nur noch eine schriftliche Zusicherung zur Beruhigung des Volkes. Da auch aus der GrafschaftOrgans Deputirte mit dem Gesuche für eine Unabhäugigkcitscrklärung eingetroffen sind, nehmen diePräsentanten ihnen einstweilen das Memorial ab, mit der Verheißung, die Gesinnungen ihrer StändeDrüber einzuholen, e. Dritte Sitzung, Nachmittags. (Vervollständigt durch die Repräsentanten von^»zell beider Rhoden.) Eine rheinthalischc Deputatschaft sucht ebenfalls um Freilassung, Unabhängigkeit^ Einschließung in den eidgenössischen Bund an. Man ertheilt dieselbe Antwort wie der thurgauischen^ behändigt ihr auf ihre Bitte eine ähnliche schriftliche Zusicherung. «I. Vierte Sitzung, 3. März.^ Präsident eröffnet die Sitzung mit der Anzeige, die Landschaften Thurgau und Nheinthal wollend wit der provisorischen Erklärung ihrer Freilassung durchaus nicht zufrieden geben und von allenseien beunruhigende Petitionen um unverschicbliche und unbedingte Frciheitöancrkcnnung einge-nien. Reinhard habe auf den Fall schleuniger Entsprechung jedoch in Aussicht gestellt, daß aus demrgau eine nicht unbeträchtliche Zahl Mannschaft zur Rettung der Eidgenossenschaft unvcrwcilt auf-)cn werde. Auch die rheinthalischcn Repräsentanten verheißen im Willfahrungöfalle thätige Hülfevon ihrer Kräfte. In Folge der aus Zürich und Bern eingelaufenen bedenklichen Berichte

v der Lag!! der Dinge an der solothurnischen Grenze, und überzeugt, daß von ihren Obern noch^ ^ Vollmachten eingehen werden, fassen die Repräsentanten cmmüthig den Entschluß, den Thupgau. . ^ Nheinthal für frei und unabhängig zu erklären, die Frcilassungsacten aber erst dann aus-bin ^ fehlenden Konsense eingetroffen sein werden. Diese Entscheidung wird vonsie mit dem wärmsten Danke angenommen und mit brüderlicher Umarmung besiegklt, indeminst ^ bündigste wiederholen, daß beide Landschaften das gemeinsame Vaterland nach Kräften'hre/^ ^ vcrthcidigcn bereit seien, in der Meinung jedoch, daß die nähern Bedingungen^"dnisses "ut den helvetischen Ständen seiner Zeit einer gcmeineidgenössischen Berathung anhcim-bcr K ^blcn. v. Fünfte Sitzung, 4. März. Zwei aus Zürich eingetroffene Schreiben über die Roth5chle Bem, Frciburg und Solothurn veranlassen die Session, die neuen Mitverbündctcn um^ Hülfe anzusprechen. Man beschcidct deshalb die Deputirtcn vor, welche verheißen, unverzüglichTruppencorpö in marschfertigen Stand zu setzen, t. Sechste Sitzung, 5. März. Drei>l?ne Stadt und Landschaft Dießenhofen tragen die Bitte für besondere Freilassung vor, woraufZechte ^ vorgestern erklärte Befreiung des Thurgaus erstrecke sich auf alle hoheitlichen^rte, ^ stanzen Landschaft, mithin auch auf diejenigen, die zu Dießenhofcn von den vill altenod^ ^ Schaffhauscn besessen worden seien. Die Frage, ob die Stadt sich in Zukunft an den Thurgauund anzuschließen habe, wird dahin beantwortet, bei ihren bisherigen Verhältnissen zum Thurgau^ paritätisch sei erscheine auch für die Zukunft die näher Verbindung mit dieser Landschaftbjzh.Deputirtcn des Sarganscrlandeö, welche sich um die Freilassung desselben von der^bcrhcrrlichkeit gemeldet haben, wird auf gleiche Art wie dem Thurgau und Nheinthal ent-^ärtia" ^ Herauf bestellt man für die drei Landschaften Kommissionen, welche sich über das gegen-^ütcr^ Bcamtenpersonal, über die Bewerbung der biSanhin den Ständen angehörten Häuser,^ssen' , Zehnten u. s. f. oder die dicSfälligen Auskaufsvorschläge, ferner über das Religions-vn über die neuen Constitutionen der befreiten Landschaften zu bcrathcn haben. Diese Sikung

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