306 März 1798.
endigt mit der Vorlegung verschiedener Schreiben auswärtiger und inländischer, meist geistlicher Stelle»-Die Repräsentanten beschließen, dieselben dahin zu crwicdcrn, daß man bei Freilassung der Landscha^"von Seite der Stände im geringsten nicht gewillt wäre, in fremde Rechte einzugreifen, im GegenWfür die Sicherheit alles Grundcigenthums möglichste Sorge tragen werde. K. 6. März. Die Commissio»»sitzungen hätten heute ihren Anfang nehmen sollen, mußten aber aufgeschoben werden, weil das di»'"neue Nachrichten aus Zürich so dringlich gewordene Bcwaffnungsgcschäft die persönliche GegenwartDeputirten in den verschiedenen Landesdistrictcn unumgänglich nöthig machte. I». Siebente Sitz»»^7. März. Allcrvorderst hört die Session den Bericht der zwei thurgauischcn Deputirten an, die in Züngewesen waren, um sich für einen Theil ihrer dürstig bewaffneten Mannschaft die nöthige Armatur i"erbitten. (Im Laufe des Tages langte von diesem Stande wirklich das Versprechen von fünfhu»^Armaturen ein.) Dann wird für gut gefunden, den Commandantcn des ersten thurgauischcn Auszugs'Obcrstlieutenant Rogg, aus Frauenfcld, mit einem von allen Repräsentanten unterschriebenen und bcsicg^offenen Patent zu versehen, welches morgen vor der Beeidigung der Truppen auf dem Platz vor d»"Rathhaus denselben in Gegenwart aller Repräsentanten öffentlich vorgelesen und hierauf dem Co»»»»"dantcn zugestellt werden soll. I. Achte Sitzung, 9. März. Nachdem die erste Division von scchöhu»^Mann thurganischer Truppen gestern abmarschirt war und während heute vierzchnhundert Man» "allen Gegenden der Landschaft sich zu Frauenfcld versammeln, erhielten die Repräsentanten vonwaldcn und Zug durch Standesschrcibcn Befehl zu schleuniger Abreise. Dies verursacht einen sth^Zusammentritt sämmtlicher Repräsentanten, bei welchem Anlaß die Ausfertigung der Freilassungsurki»».erkennt wird. Während der Berathung der Sthlisation derselben stellen die abreisenden beiden RcP^scntantcn dem Präsidium eine hinlängliche Vollmacht für Alles zu, was cinmüthig in dieser Sache iffwerden möchte. Hierauf vereinigt man sich über diese Urkunden dahin, daß solche von dem Rcpe»ltantcn Zürichs in gemeinsamem Namen unterschrieben und von den Secrctairen von Zürich und ^ ,subsignirt werden sollen. — Endlich wird in Betreff des zu Frauenfcld befindlichen gemeineidgenösi»^Archivcö die Verfügung getroffen, solches mit dem Petschaft des Repräsentanten von Zürich und ^jenigen eines Mitgliedes des cngcrn LandesauöschusscS zu obsigniren, damit bei ruhigern Zeile»Aussöuderung desjenigen waö die Stände oder die Landschaft Thurgau allein betrifft vorgeno»»werden könne. It.. 14. März. Nachdem auf eingelangte bedauerliche Nachrichten auS dem ^Bern nicht nur schon Ende der vorigen Woche die thurgauischcn Truppen wieder abgedanktwaren, sondern auch der Kongreß thcils mit, thcils ohne Abberufung der Repräsentanten sichhatte, mithin über die vorgehabten Commissionalgcschäfte nicht das geringste Weitcrc verfügt werden ko» ,wurde von dem noch allein anwesenden Repräsentanten von Zürich lediglich den „ annoch restdirc»Beamten die möglichst pflichtmäßige Fürsorge für die eigentümlichen Besitzungen der Stände in ^Landschaften bis auf nähere diesfällige Verfügung aufs angelegentlichste empfohlen und endlich >durch ihn die aufgetragene Obsignation des gcmcincidgenössischcn Archives vorgenommen.