Druckschrift 
8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
Entstehung
Seite
292
Einzelbild herunterladen
 

292 Januar bis März 1798,

die hiesige Regierung es mit der angekündigten ConstitutionSänderung auf die Basis der Freiheit undGleichheit gewiß redlich und zu dringende dieöfälligc Zumuthungcn von Außen her würden der Besorgrung dieses großen Werkes nur hinderlich sein. I»I». Dreiunddrcißigstc Sitzung, 1, März. Nach Anhörungeines in der Nacht durch Expressen eingelangten Schreibens aus Frciburg, worin daö gestrige Ansuchtum Ucberlassung einiger Abgeordneten und Kricgsräthc und um schleunige Absendnng eidgenössischer H>^Völker dringend wiederholt ist, entschließen sich Weber und Müller (Jgnaz) beförderlichst in der gewünschtesQualität nach Frciburg zu verreisen. Hinsichtlich deö ZuzugbcgchrcnS wird, da das bernerische Kriegscomitö bereits möglichst entsprechende Maßnahmen getroffen hat, nichts weiter zu verfügen für nötWerachtet. In der Sitzung des geheimen RathcS hatten Scckclmeistcr Frisching und Oberst Tschadumständlichen Bericht über den wenig glücklichen Erfolg ihrer abermaligen Sendung nach PahcrncGeneral Brune erstattet, und wurden die Repräsentanten aufgefordert, der höchsten Behörde ^Gedanken zu eröffnen, wie daS gestrige Ultimatum des Generals au den Stand Bern zu crwicdcrnmöchte. Weil aber die Mehrzahl der Repräsentanten Bedenken trägt, der fraglichen Sitzung desRatheö persönlich beizuwohnen, wird demselben eine Note eingereicht, folgenden Inhalts: 1) Demin Bezug auf die Einführung einer provisorischen Regierung möchte dahin zu entsprechen sein, daßgegenwärtige Regierung wirklich abzutreten undaus ihrem Mittel" eine provisorische zu erwählen ^entschlösse, jedoch mit der bestimmten Erklärung, man werde in Auswahl der dabei zu verwendenPersonen lediglich daö Beste deö Vaterlandes und keinerlei andere Rücksichten im Auge haben. 2) Betreffedie Loslassung der Staatsgefangenen und die Rückgabe des confiScirtcn GntcS müßte der Treue undder neuen provisorischen Regierung überlassen werden, diesfalls das Gutfindcndc zu verfügen. 3)der geforderten Annahme des bekannten Constitutionsprojcctcö wäre lediglich zu antworten, in Bernder gesammtcn Eidgenossenschaft herrsche die innige Uebcrzeugnng, daß nach der veränderten Orgamss ^in mchrcrn Ständen und in Hinsicht der Zeitumstände eine harmonischere, gleichförmigere und gena.,,Vereinigung zwischen den verschiedenen Thcilen des schweizerischen Staatskörpcrs dringendes Betmestgeworden sei, und man arbeite wirklich darauf hin, diesen Zweck in einer Weise, wodurch die ^ ^der französischen Regierung dem Wesentlichen nach erfüllt werden, zu erzielen. Aber für sich alleinund könne Bern hierüber nicht eintreten, sondern dieser Gegenstand müsse gemeinsam, ohne fremde ^Mischung und mit gehöriger Rücksicht auf die Lage uud Verhältnisse des Vaterlandes, und ausNationalcharakter von den eidgenössischen Ständen behandelt werden. 4) Was endlich den ^Rückzug der bcrnerischen Truppen und der eidgenössischen HülfSvölker betreffe, könne solcher nichtgehen, che und bevor von Brune bestimmt angezeigt worden sei, was für Posten von französischesan den Grenzen zurückgelassen werden, auch an welchen Orten und zu welchem Zweck sie ^sollen. Die diesfalls cinkommende Auskunft werde bestimmen, ob die schweizerischen Truppen ohne Gel^für die Sicherheit des Landes zu entlassen seien. Nachmittags eröffnete Frisching der SesM ^heutigen, im wesentlichen mit obiger Note übereinstimmenden Räth- und Burgcrbcschluß, welche ^General durch abermalige Deputation beförderlich angezeigt werden soll und verlangt imStandes Bern, daß ein Glied der Rcpräsentantschaft an dieser Mission Thcil nehmen föchte,einmüthig Whß aufgefordert wird. Ii. Vicrunddreißigste Sitzung, 2. März. Dem solothurnischcn ^ ^scntanten kam der Bericht zu, daß die französischen Truppen am 1. März früh einen AngriffSchloß Dornegg gemacht, nach sechsstündigem ununterbrochenen Gefechte aber zurückgeschlagen worden