-ZW Januar bis März 1798.
Trcngeblicbenen, die sich auf etwa viertausend streitbare Männer belaufen, bleibe zwar iiiiincr vortrefflichund biSanhin wären sie weder für Verführung nach Tcrrorisirung empfänglich gewesen, aber bei eint'»anfälligen Angriff könnte man um so weniger auf die Fortdauer dieser Stimmung rechnen, als sich ^Regierung beinahe ganz außer Stande sehe, den Mnth dieser wackcrn Leute durch Unterstützungenbeleben. Nicht drei Monate lang könnte diese Mannschaft ohne Erschöpfung der Staatsfinanzcn n»t^den Waffen gehalten werden. Was die Stadtbürgcrschaft anbetreffe, so sei dieselbe mit Ausnahmweniger Individuen voll Anhänglichkeit für die Regierung, doch von geringer Kraft. Unermeßliche Sum^c"hätte die begüterte Elasse durch Sequestration ihrer in der Waat liegenden Besitzungen, dem Hau!''reichthum der Stadt, wenigstens cinswcilcn verloren, so daß deswegen nicht geringe Abhängigkeit ve»den Waatländcrn vorhanden sei, und bei allenfalls noch ernster werdenden Zeiten, möglichste Nachgiebig^gegen ihre Zumuthungcn entspringen dürfte. Dies sollte jedoch um so weniger auf die politischen Rati'schlüssc Einfluß haben, als jene Besitzungen nur dann verloren gehen würden, wenn es im Plane W"rcichs läge, die Schweiz ganz zu zertrümmern, in welchem Falle auch noch so große Opfer dennicht zu hemmen vermöchten. Sollten aber die Absichten der französischen Republik nicht weiterals auf die Zerstörung der aristokratischen und „ melirten" Gouvernements und auf die Errichtung ^li,'!i >nlili <ju,? III»? kl Iittlivixiltlk , so müßten bei eintretender Erreichung des ersten und unter gehörtModifikation zu erwartender Erfüllung des zweiten Zweckes die Sachen allmälig eine solche We»^nehmen, daß alle sequcstrirtcn Güter wieder ihren vormaligen Besitzern anheimfallen würden. Dieder Eidgenossenschaft selbst ohne fremde Einmischung und auf eine ihrer Selbstständigkeit, Würde uuLocalität angemessene Weise zu treffende engere und harmonischere Verbindung wie die Bildungeinzigen vereinfachten Republik", wofür bereits ein Antrag im Wurfe liege, werde hoffentlich ^französische Direktorium befriedigen und zugleich zum Glücke des Gcsammtvatcrlandcs dienen, währthingegen die Itepnkliliue une et ii,»livi«ible nach dem Sinn des berüchtigten Constitntionsplancsunabsehbar schlimmen Folgen wäre, wobei vorzüglich folgende Gesichtspunkte zu beachten seien: Die aGrenzen übersteigende lebenslängliche Gewalt der fünf Direktoren, welche vcrniuthlich in gleichemunsere Despoten und Frankreichs Sclavcn sein würden; die freie Hand, welche dieselben rücksichtlich ^Finanzen mittelst ihnen übcrlassencr Wahl und Remotion der Finanzbcdientcn gewännen; dieder Direktoren, wichtige Stellen mit Fremden und wahrscheinlich mit keinen andern, als mit Franzi 'zu besetzen; endlich der ewige Unfriede, welcher durch die Zerstückelungen der größer» Cantonc cntstuu 'wenn z. B. ein vordem unter ihrer Botmäßigkeit gestandener Ort nunmehr Hauptort eines bcnachb^Departements würde. — Die Repräsentanten verdanken nach Anhörung dieses Berichtes demFrciburg die ausgezeichnet freundschaftliche Aufnahme ihrer Abgeordneten. — Abends spät. Nach bccnd'ßRäth- und Burgcrvcrsammlung macht RathSschrcibcr Thormann der Repräscntantschaft die officicllcdaß heute die höchste Behörde dem Gcncralcommandanten von Erlach uneingeschränkte Vollmacht erththabe, nach Verfluß derjenigen vierzehn Tage, während welcher alle Feindseligkeiten zwischen den ^ ,zösischcn und bernerischen Truppen eingestellt worden, gegen die auf den Grenzen liegendender Republik ohne weitcrs angriffswcisc zu Werke zu gehen, daß übrigens nach bereits gefaßter 'fälliger Schlußnahmc durch einen Adjutanten des Generals Brune die Anzeige gemacht worden sei, ^hätte nunmehr alle erforderlichen Instructionen und Bewältigungen erhalten, und wolle daher dieeinmal an ihn abgeordnete bcrncrischc Deputation wieder bei sich erwarten, worauf dieser wirklich