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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Januar bis März 1798. -ZHg

^ Handcn der Stände Bern und GlaruS mit Rücksicht auf die Grafschaft Baden und das untere Frciamtk>nen dicsfälligcn Antrag zu machen. Hicvon wird dem bcrncrischen KriegSrath Kenntniß gegeben.^urch das Präsidium wird den Repräsentanten mit Zuzug der KriegSräthc aus denjenigen Ständen,^ ^xx^cttn sind, der Vorschlag gemacht, mit dem bcrncrischen geheimen Rath bcför-erlich zu conferiren, ob nicht bei immer sich vermehrender Betriebsamkeit" in Bezug auf den bekanntenk detischcu Constitutionsplan und bei hin und wieder sich zeigender Tendenz zur Annahme desselben,^ Stand Zürich anzutragen wäre, mit der gcsammtcn Eidgenossenschaft sofort auf gutfindcndc Weise? ^Mhung zu treten, durch welche Mittel thcilS den bestehenden eidgenössischen Verbindungen mehr''gkeit, Harmonie und Kraft gegeben, thcilS dereinseitigen" Annahme dcö gedachten Constitutions-anes am sichersten entgegengewirkt werden könnte. Da verschiedene Glieder der Versammlung durchPreten auf diesen Gegenstand ihre Instruction zu überschreiten glauben und auch sonst Bedenken dagegenäußert werden, vereinigt man sich dahin, durch daS Präsidium deu geheimen Rath ersuchen zu lassen,u seinem Namen den im Wurf liegenden Antrag an den Stand Zürich abzusenden. Eine auS dem^ hshcrrn von Boccard und dem General von Affrh bestehende Deputation des Standes Frciburg an^ ^Präsentanten soll dieselben thcilS mit der gegenwärtigen, äußerst mißlichen Lage ihres Standesannt machen, thcilS auch den Wunsch aussprechen, eS möchten Glieder der Rcpräscntantschaft, wenig-für einige Tage, nach Freiburg sich verfügen, woselbst nicht nur deren Gegenwart zur größten^ ^sstgung pichen würde, sondern dieselben auch binnen kurzer Zeit genaue Kenntniß von der eigentlichenschlage zu erlangen im Falle wären. Dieses Gesuch veranlaßt die Repräsentanten zu einer Rücknote,gehend: Wenn die Dcpntirtcn auö den abgefallenen welschen Vogtcicn dcö CantonS nochmals einendies "lachen sollten, den schon einmal verlangten Anschluß der Stadt und ihrer alten Landschaft anselben und die Städte Pahcrne und AvcnchcS zu erzielen, möge die Regierung antworten, daß der»im ^mburg und seine trcugcblicbcncn Lande eher Alles wagen würden, als zu dieser n, publiqueinckivisibiv Hand zu bieten, bevor sie die dicsfälligcn Gesinnungen der verbündeten eidgenössischenae> x > ^ ^^uommcn hätten. Da sie indes; überzeugt sei, daß die sämmtlichcn zur Eidgenossenschaftauf Staaten sichs zur wichtigsten Angelegenheit machen werden, ihren gegenseitigen Verhältnissenfz ^ tüue oder andere Art diejenige Festigkeit und Harmonie zu geben, welche den ganzen Staats-^ Zukunft in den Stand setze, mit mehr Energie zu handeln, wolle die Regierung diesenüberl^^ Trcugcblicbencn abwarten, den getrennten Thcil ihrcö Gebietes ruhig seinem Schicksal

Zeit keinerlei Weise sich in seine Angelegenheiten mischen und lediglich gewärtigen, ob er seiner

An? ^ Hut finden werde, sich so oder anders wieder an den übrigen Staatskörper anzuschließen.^ote ^ prvvisciiro des veputes de la Nation Vauduise cingekommcne ungcmesscnc "

bahin crwicdert werden: Man beantworte dieselbe lediglich, um einen Beweis der guten Nach-her ^ ^ gtben, welche man gegen die Waatländer zu beobachten wünsche, könne aber das BefremdenZuhält nicht verhehlen und sei über alles in dem Scriptum Berührte nicht die geringsteschuldig. Schließlich wird dem Wunsch Frciburgs um Abordnung einiger Glieder derentsprochen und man bezeichnet hicfür Whß und Müller (Alois). <<» Dreißigstesich x ^>' Februar. Von den Genannten wird einläßlich über ihre Sendung Bericht erstattet, woraus^ beträchtlichere Thcil der frciburgischen Lande, insbesondere diejenigen Gegenden,^ Staat am meisten eintrugen, seien gegenwärtig von demselben abgefallen; die Gesinnung der

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