284 Dccember 1797 bis Januar 1798.
um deren Anliegen kennen zu lernen, damit hierauf gestützt Maßnahmen getroffen werden können, welAsowohl auf die Beibehaltung des Nexus zwischen den Stauden und Landschaften zielen, als auch ^dcrmaligc Einthcilung dieser Vogteicn wo möglich in ihrem Wesen und Bestand belassen. § 18. t. ^Beschlüsse, welche Aarau in Folge der Aufforderung von Bern wegen Absendung von Deputirten geBhatte, veranlaßten zwischen der Stadt und der umliegenden Gegend eine gänzliche Trennung und erwecktin ersterer solche Besorgnisse, daß man sogar einen Ucberfall befürchtete. Ein Ausschuß der BürgerwaA'welcher vor der Session erschien, bat dringend, cö möchte zu Beruhigung der Bürger eine AbordiN"^auf die nächsten Sammelplätze der Truppen geschickt und durch angemessene Vorstellungen allssl^Absichten gegen die Stadt hintertrieben werden. Obwohl die Tagsatznng der Meinung ist, daßBesorgnisse durch Drohungen einzelner Personen, welche nicht einmal in nähcrm Zusammenhange steh^verursacht worden sein mögen, werden dennoch die ersten Gesandten von Bern, Luceru und Nidwa^ersucht, sich in den nächsten Standquartieren der Truppen nach den eigentlichen Umständen zu erkundig^Der von ihnen hinterbrachte Bericht ist, wie erwartet, so beruhigend, daß die Ordnung in derfür einmal gänzlich gesichert bleibt, z 19. ». In der letzten Sitzung der Tagsatzung kommt noch ^Schreiben des Geschäftsträgers Mcngaud ein, worin er von den Sauvegardcschcinen Nachrichter aus Auftrag der französischen Regierung allen Einwohnern und Gemeinden der Schweiz .
habe, welche sich weigern, die Waffen wider Frankreich zu ergreifen, mithin eine für die franM^Ncgierungsform günstige Gesinnung zeigen. Die Session wurde hierüber sehr betroffen, da anwiederholte Versicherungen crthcilt worden waren, daß die Schweiz mit der französischen Republikbeste Einverständuiß zu unterhalten wünsche, und daß von Ergreifung der Waffen nur „im unerwartetAngriffsfall", wo männliche Verteidigung des freien Schweizers heilige Pflicht wäre, die Rede sein ko"Weil indes; eine angemessene schriftliche Antwort über diesen wichtigen Gegenstand nicht mehr bcra ^werden kann, wird der gcmcincidgcnössischen Canzlei ausgetragen, sich zu Mengaud zu verfügen und 'den Empfang seiner Zuschrift anzuzeigen. § 29.
232.
Außerordentliche Conferenz.
Bern, 2. Januar bis 5. März 17M,
l Staatsarchiv Zürich.I .
Repräsentanten: Zürich. Hans Conrad Whß, Statthalter. Luceru. Joseph MartinAmrhhn, des kleinen Raths und alt Laudvogt zu Lauis. Ur i. Anton Maria Schmid, Ritter und La"Hauptmann, nachher abgelöst durch Alois Müller, Landsstatthaltcr. Schwhz. Carl Dominik ^von Biberegg, alt Landammanu, später ersetzt durch die Kricgsräthe: Michael Schorns, Landows
Franz Laver Weber, des Raths und alt Landvogt zu Gaster; Martin Schuler, Richter; JakobMajor. Obwaldcn. Johann Joseph Bucher, Landsstatthaltcr. Nidwaldcn. Joseph Jgnaz ^scher, Itleck. voct. und Landsstatthalter, nachher abgelöst durch Anton Zclger, Hauptmann. 6lar-^Jesaias Zopfi, des Raths und alt Landvogt zu Baden; Jgnaz Müller, des Raths. Frei bürg-Joseph Marx Jgnaz Johann Baptist Odct, des kleinen Raths. Solothurn. Victor Joseph ^
Hcrmencgild Anton von Arreggcr, des alten Raths. ^ ^i>t
». Erste Sitzung, 2. Januar. Sämmtlichc Repräsentanten legen den eidgenössischen GrB