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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Dccember 1797 bis Januar 1798.

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leiten Gcsaudtm von Zürich, Bern, Lucern, Uri, Schwhz und Untcrwaldcn erforderlich erachtet, sowohl^ den Geschäftsträger Mengaud als an den Minister Tallchrand nachdrückliche Vorstellungen gelangen^ lassen, und durch ihre Verwendung das Dircctorium zu einem freundschaftlichem Benehmen gegen die' gcnofscnschast zu bewegen zu suchen, zugleich aber bei dem im Gencralquarticr Ferner sich befindendenMenard auszuwirken zu trachten, daß alle Vorschritte von seiner Seite und etwaige militairischc^lUgungcu eingestellt bleiben, bis mau die Frucht der diesseitigen, in Paris gcthanen Schritte kenne,ickl ^ ^ Depeschen an Tallchrand und Menard dem Geschäftsträger Mengaud mit dem Ansuchen^ Beförderung behändigt werden, überreicht eine Deputation dem Letzter» das an ihn gerichteteH wen und tritt über diese wichtige Angelegenheit noch unendlich mit ihm ein. Auch wird dem Stand^ " wie den dortigen Repräsentanten von den getroffenen Verfügungen Kenntnis crthcilt. 8 16.Resultat der mit Mengaud gepflogenen Rücksprache überzeugt die Tagsatzuug, daß durch weitereUnterhandlungen nichts Ersprießliches erzielt werden könne, sondern hauptsächlich von Seite^ dortigen Repräsentanten getrachtet werden müsse, auf die in der Nähe befindlichen fran-H^Hen Militairstcllen einzuwirken, um der Sache etwa noch eine beruhigendere Wendung zu geben.Nix' ^^^ung läßt sich durch diese Lage der Angelegenheiten bestimmen, auseinander zu gehen, in dersein"f^' ^ ^ uns den ersten Ruf sich wieder bcsammeln werde. Weil jedoch schnelles Handeln uöthig"ute, wird von mehrcrn Gesandten ausdrücklich gewünscht und von den übrigen die provisorische,,^^'llung gegeben, daß in dergleichen Fällen von Zürich die angemessenen gütlichen EinwirkungsmittelH ^meincidgenössischcm Namen vorgekehrt werden mögen. 8 17. 8. Mit Bezug auf die gemeinen»weite^" Gcsammt-, theils in einer Commisstonalsitzung, letztere bestehend aus den

den / ^sandten von Zürich, Luccrn, Schwhz, Untcrwalden, Schaffhauscn und dem ersten Gesandten^ndt Erlassung einer Proclamation für nothwcndig erachtet. Dieselbe ging von den Abge-

ganz^ regierenden Stände aus und man liest darin:Unsere hohen Konstituenten werden sich

finden lassen, in unverweilte Bchcrzigung zu ziehen, auf was für eine angemesseneu>id ^'^r Landschaft eine solche Einrichtung könne gegeben werden, die zu Beförderung des allgemeinenUea Wohlstandes, zur Ruhe und Sicherheit des Eigeuthums und der Personen leite und diese

Huscht Folgen der gesellschaftlichen Vereinigung für alle Zukunft bcfestne. Mit dieser feierlichenverbinden wir indeß die zutrauensvollc Erwartung, daß die sämmtlichen Angehörigen den^'oser Veranstaltung, welcher, soviel cS die Umstände zulassen, wird beförderlich angesetzt werden,^^ton und weder aufwieglerischen Vorstellungen Gehör geben, noch sich zu Schritten verleiten^ öffentliche Ruhe und gesetzliche Ordnung stören und somit zum größten, ihnen selbsttheils Schaden gereichen würden." Den Landvögtcn wird bei diesem Anlasse die Instruction

Hvrer ' ^ Gemcindsvorgcsetztcn alle unruhigen Bewegungen möglichst verhindern und Fricdcns-abmahnen zu lassen, ebenso die Gerichtsherren, Stifte und Klöster, die bei den dcrmaligcnselb^ ^ meisten Jnsultirungen und Angriffen ausgesetzt sind, hievor nach Kräften zu sichern, dcn-^"ßlei/ »>u der Stille" anzusinncn, keinen Anlaß zu Klagen oder Mißvergnügen zu geben,

^"ehw gogen die Landvögtc selbst die Erwartung ausgesprochen, daß sie in ihrem amtlichen^lics, ^ ^"gheit, Unparteilichkeit und Wachsamkeit anwenden, um jeder Beschwerde zuvorzukommen.^Usch s ^ Tagsatzung, den Hoheiten zu belieben, so beförderlich als möglich der gemeinen

tu halben eine Ertratagsatznng zu verordnen, Ausschüsse aus sämmtlichen Vogtcien einzuberufen,

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