Dccember 1797 bis Januar 1798. 279
>n vielen Beziehungen zu nahe getreten werden, was um so weniger zu erwarten gewesen, als dieSchrift Geschäftsträgers Bacher vom 13. Dccember die Bcrsichcruug enthalte, daß der schweizerischenkutralität alle Rechnung getragen werden solle und daß von Seite der französischen Republik lediglich^ Rechte des Fürstbischofs ausgeübt werden würden, an dessen Stelle sie trete. Wie die berncrischc,Abstehlt auch die solothurnische Gesandtschaft dieses Geschäft der eidgenössischen Aufmerksamkeit. Vonwl wird über das Einrücken französischer Truppen in das Ergucl, als der Stadt Banncrbczirk, wie' kr die durch den General Gouvion St. Ehr erfolgte Einsetzung eines Provisorischen Maire zu BielMet, wogegen der Stadtmagistrat nicht nur geglaubt, sich möglichst verwahren zu müssen, sondernfür nöthig gefunden habe, den Stadtschrciber Ncuhaus an das französische Direktorium abzusenden,durch ihn die Verhältnisse der Stadt zu den jeweiligen Fürstbischöfen von Basel und ihre Vcrbin-Wn mit der Eidgenossenschaft im wahren Lichte darstellen zu lassen. Hieran wird die Bitte geknüpft,Dj ^"gsatzung den biclischen Deputirten in Paris Namens der Eidgenossenschaft bevollmächtigen möchte.^ nähere Vorbcrathung über diese ganze Angelegenheit wird einer aus den Nachgesandten von Zürich,n, Luccrn, Schwhz, Solothurn und Biel zusammengesetzten Eommission übertragen und auf ihr hiuter-)tes Gutachten festgesetzt, daß der Geschäftsträger Mengaud zu ersuchen sei, ein an Tallcvrand, den^S Auswärtigen, gerichtetes Schreiben der Tagsatzuug demselben zu übermitteln, daß aber auchAufenthalt des Stadtschrcibcrs Ncuhanö in Paris zu benutzen sei, durch ihn mündlich zweckmäßige.ungen bei allen gehörigen Stellen anbringen zu lassen, zu welchem Ende ihm ein Vcrhaltsbcfehln I ellt wird. Zugleich ersucht man sämmtlichc Hoheiten, auf den Fall, daß die Ausstellung eines
^^"kidgenössischen Patentes für Ncuhaus oder jemand Andern nöthig sein sollte, den Vorort Zürichzu begwältigcu, diesen Wunsch ohne neue Anfrage erfüllen zu können. H 5. L. Das Schreibenlr, . ^^khäftsträgcrs Bacher vom 25. November betreffend Fortwcisung der in der Schweiz befindlichen
ZV. . "ilv Pri^rer, uno oie ^uslieserun^ oer zur ^cp?rlallvu veruriyenren, stucl)rlg gcweroencn^^3 icdcr der gesetzgebenden Versammlung ist zur Bcrathung auf gegenwärtige Tagsatzung verlegt worden.Word Ständen in ihren Jmmediatlandcu bereits Verfügungen bezüglich der Emigranten getroffen
daß ^ - welche der französischen Regierung keine weiter» Wünsche übrig lassen und zu erwarten ist,gleist ^ Stand die gefaßten Beschlüsse mit Festigkeit vollziehe, so handelt es sich nur noch darum,^^igungeu auch für die eidgenössischen Mcdiatlandc zu treffen. Der dicsfällige, von einer ausniid^^" Nachgesandten bestehenden Eommission hinterbrachte Antrag, daß die in den gemeinen deutscheneida '.^"^chcn Vogteicu sich aufhaltenden Emigranten und Priester bis spätestens den 15. Februar dast!andk'' ^ Gebiet verlassen sollen, wird genehmigt und dieser Befehl von der Tagsatzuug aus an die^rittl r ^ abgesandt, auch die Gesandtschaft von Uri ersucht, Einleitung zu treffen, daß derselbe auf diedas ^.^^chk« Vogtcien jenseits des Gebirges ausgedehnt werde. Endlich beantwortet die Tagsatzung"ciles Mcngauds betreffend Auslieferung der Staatsverbrecher, worauf nach wenigen Tagen ein
eingeht, hinsichtlich dessen beschlossen wird, dem Geschäftsträger bei schicklichem Anlaßökgel, ^ erforderlichen Erläuterungen zu geben. H 6. x. Die in Bern befindlichen Repräsentanten^«en ^ ^ Tnsijatzung, weil in der Waat die Milizen bataillonswcise versammelt werden, umökrner't^ ^ Treue abzufordern, eine gcmcincidgcnössischc Vollmacht, um erforderlichen Falls der^geichsn^ Deputation in der Waat an die Hand gehen, oder, wo es sonst nöthig sein sollte, alssehe Repräsentanten auftreten zu können. Es wird hierauf ein solches Vollmachtspatent abgefaßt,