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Juli 1797,
gebühren, auch ihueu die Besorgung aller auf die innere und äußere Ruhe des Landes Bezug habendAngelegenheiten obliegen, die Jahrrechnung hingegen habe sich mit den vor ihr Fornm gehörigen 6'^und Criminalhändcln und was dahin einschlägt, zn befassen. Wegen der Kosten der Repräsentant^nimmt man thcils !itl Ikferanilnm, thcils !«I raliNeninium, daß dieselben von den Xll Ständen zu gleichtThcilcn zu trageil und zu diesem Ende je am Schlüsse der dreimonatlichen Mission ihnen die erford^lichen Rechnungen zugestellt werden sollen, y ZI.
vulörtischeö Geschäft.
Der auf letzter Tagsatzung angeordnete Augenschein auf dem Biltncrried hat fataler Weise
statt gehabt und es ist mithin Alles in der vorigen Lage geblieben. Die Gesandtschaften wünschen
dc»n
zufolge sehr, Schwhz möchte versuchen, GlaruS spätestens bis im September zn einem solchen Pa^zu vermögen und nähren die angenehme Hoffnung, daß letzterer Stand auf die Verwendung ^Gesandten hin, diesen so unverfänglichen Antrag nicht ablehnen werde, 54.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenheitcn:
Deutsche gemeine Vogteic» überhaupt.
Art. 53. Juden.
Amtsrechnung.
Art. 55.
„ 55. „
„ 59.
„ 95. Landschrciberwahl.
„ 76. Huldigung.
„ 141. Landrcchtssachen.
Art. 32. Amtsrechnung.
„ 70. Polizeiliches.
» 77. »
„ 92. Judikatur- u. Compctcnzzwiste.
Art. 16. Beeidigung von Beamten.
„ 32. Amtsrechnung.
58. Justizsachen.
Art. 16. Beeidigung von Beamten-„ 36. Amtsrechnung.
Landgrafschaft Thurgau.
Art. l97. Polizeiliches.
,, 223. Judikatur-u. Competcnzzwiste." 239. „ „ „u 264. „ „ „
„ 368. Fall und Laß.
„ 325. Münzwesen.
Rheinthal.Art. 97. Justizsachen.
„ 112. „
„ 132. Salzsachen.„ 145. Münzwesen.
Grafschaft Sargans.Art. 72. Fall und Leibeigenschaft.„ 74. „ „ „
„ 85. Münzwesen.
Oberes Frciamt.
Art. 132. Münzwescn.
Art. 362.„ 384.
Straßenwesen.
Weg-"und Brückengeld»'
466.
462. .,483. Locales.
Art. 148. Straßcnweseu.„ 149. Rhein.» 226. Locales.
Art. 97. Straßcnwesen.
164. Rhein.134. Locales.
Art. l35. Straßcnwesen.
2 42.
Conferenzen der katholischen Gesandtschaften
während der gcmcincidgenössischcn Tagsaßung im Juli 1797.
HArchiv Nidwalven.l
. . .
». Das Begrüßungsschreiben des Fürstbischofs von Basel, aus St. Urban datirt, wn'v ^wortet. t. I». Das Restitutionsgeschäft verbleibt in dem Abschiede und soll in schicklicherer Zeitbetrieben werden. Die Gesandtschaft der Republik Wallis, zwar ohne Instruction, erklärt, ^ ^ihre Obern seiner Zeit mit Freude allem beistimmen, was zur Wohlfahrt gesammter katholisch^dieser Sache wegen dienlich sein möchte. H. Z.