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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Juli 1797.

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Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgcnhciten:

Deutsche gemeine Vogtcicn überhaupt.Art. 50. Kirchcnsachen.

A« ...» Landgrafschaft Thurgau.

^ Stifte und Klöster. Art. 4t>t. Localcs. Art. 437. Males.

Conferenzeu der evangelischen Gesandtschaften

während der gemcineidgenössischen Tagsatzung im Juli 1797.

IStaatSarUiiv Zürich.I

Al- ^ Bcttag zu cincm allgemeinen Feste geworden ist, so soll in Zukunft im evangelischen

^ )'ede hievou nicht mehr Erwähnung geschehen. Hl. I». Den evangelischen Glaubensgenossen werdenBeisteuern wie im Jahre 1796 zuerkannt. (Weil in der französischen Gemeinde zu Markirch^ Gottesdienst, wenigstens nicht durch einen schweizerischen Geistlichen ausgeübt wird, hat es bei demha ^>n Verbleiben.) 2 bis 16. r. In einem Memorial bemerkt die Stadt Mühl-

"""m Jahr die begründete Hoffnung gehabt, daß ihre seit 1796 andauernde

Innerei

"stein

ennegociation mit dem französischen Gouvernement ohne wcitern Aufschub beendigt werden würde;

^gen ^csfälliger letzter Entschluß habe sich noch immer verzögert. Da indeß der Holzmangeleher habe die Stadt eine neue AbHolzung von 4660 Klaftern in den ihr zugehörigen, im

h^^^theii Departement gelegenen Waldungen begehrt, auch weil man sie als fremd und zwar alsbehandle, den Transit für ihre ans fremden Landen zu beziehenden Waarcn verlangt,btt ^^"^orfung bM Jncidcnzfragen sei jedoch abermals ein ,, Schluß" verhindert worden. Endlich habe

Bereitwilligkeit gezeigt, gegen ein jährliches Abonnement die Barrieren gegen Mühlhausen'^6>l ^ Eommereium der Stadt herzustellen, was zwar durch den mit dem Kaiser

^stand ^ ^äliminarfricdcn und wegen der überhäuften Geschäfte des Direktoriums, sowie durch den^Ustst . ^^oben worden sei, daß in die nämliche Zeit die Wahl der neuen Mitglieder in beide^ ^ Ergänzung des Vollziehnngödirectoriums gefallen. Die Stadt hoffe jedoch

bleibe ^ Gliche Erledigung, besonders weil Barthclemy, dessen Andenken in der Schweiz unvergeßlichl'"Usens^ "ls ehemaliger Botschafter dieses Eommerciengeschäft durch die eidgenössische und mühl-sei. Eorrespondcnz in seinem ganzen Zusammenhange kenne, in das Direktorium berufen wordenZladt ^ Elesaudtcn lassen dieses Memorial in den Abschied fallen, überzeugt, daß die Stände der"»geh. , ^ religions- und bnndesgenössische Unterstützung, wo sich der Anlaß dazu zeige, zu jeder Zeit'Heu lassen werden, 17.

^ Zürich, Schwyz und Glaruö.

l>er ^ ' Zürich und Schwyz finden, und die Gesandtschaft von Glarns nimmt dies all leleivnllum, daß"»d das e llebcrlohn beizubehalten und zu dem letztes Jahr verabschiedeten Zweck zu verwenden seiächtet ^blc Zahlungen geleistet sein werden, aus diesen Ucberlohngeldern ein Fond

^vrdern^^" sollte. Schwyz wird ersucht, die Gemeinden Schännis und Benken aufs neue auf-v' ^uterhaltung der Wuhrc, Brücken und Ncckwege gegen den schon mehrmals angebotenen^ü)szig Louiödor zu übernehmen; doch ist denselben zugleich anzuzeigen, wenn durch außer-don ihnen unverschuldete Ereignisse an diesen Werken großer Schaden entstünde, würden

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