Juli 1797, 263
^ sei für die Aufrcchthaltnng des seit Jahrhunderten angenommenen und selbst in der neuesten Zeit von^ kriegführenden Machten anerkannten NentralitätsshstcmcS höchst wichtig, die durch die Natur selbsterschlossenen Grenzen der Schweiz in diesem Zustande zu behalten und keinen fremden Truppen denurchzug über eidgenössischen Boden je zu gestatten. In Folge dessen wird für nothwendig erachtet, da^cr Durchpaß im Namen der französischen Republik selbst nachgesucht wird, unmittelbar an daS Voll-^Ungsdirectorinm sich zu wenden, demselben die Unmöglichkeit, in dieses Verlangen einwilligen zu können,wü das nachdrücklichste vorzustellen und ein dieSfälligeS Schreiben durch Vcrmittclung des GeschäftsträgersP ^gleich seine Unterstützung ansuchend, zu übersenden. Die Tagsatzung setzt auch die eidgenössischen^ Präsentanten zu Lauis hicvon in Kcnntniß, mit der Bitte, dem Obergencral Bonaparte Vorstellungenwachen und ihn zu vermögen zu suchen, von diesem Verlangen, welches für die Neutralität und die>e der Schweiz früher oder später gefährliche Folgen haben müßte, abzustehen. Nicht minder soll diepublik Wallis Bonapartc die Beschaffenheit der Umstände darthun und ihm von dem gegen das Direc-^ w gcthanen Schritte Kcnntniß geben, z 18. t. Von dem vordcrösterrcichischcn Regierungspräsidentenaus Summcrau ist unterm 26. Mai an sämmtliche Stände daS Ansuchen gestellt worden, die
^ französischen Kriegsgefangenschaft oder auch sonst zurückkehrenden kaiserlichen Soldaten bei ihrerle durch die Schweiz mit den erforderlichen Gcldvorschüsscn gegen Rückerstattung zu unterstützen. DieNoll ^ durchreisenden MilitairS mit Lebensmitteln so versehen, daß sie an dem
^^^udigstan keinen Mangel leiden müssen; weitere Anstalten zu treffen würde aber mit großen undeik Schwierigkeiten verbunden sein. 8 19. ii. Von dem Erzbischof in Mailand wurde den
heb Repräsentanten in Lauiö und von diesen den Ständen die durch Bonapartc dccretirte Auf-
^ des eoiikgium iiolvktieum angezeigt. Die Tagsatzung findet, man müsse den Befehl entweder
°'dg>hebr
^gängig ^ mache», suchen oder aber Namens der Eidgenossenschaft um Entschädigung cinkommen, dali„" l.ä?9 von dem Cardinal Carl Borromäus zu Bildung von fünfzig würdigen helvetischen Jüng-
Listete und nachher von verschiedenen Wohlthätcrn bedachte Collegium als wahres Eigcnthum der
lverd
ersucht werden, init Bonaparte, jedoch erst nach Erledigung ihres Auftrages daö wallisische Durch-
hab ^ brachten dürfe, in dessen ungehindertem Besitz sie seit mehr als zwei Jahrhunderten sich befundenwerd ^ Nachgesandten von Zürich, Bern, Lueern, Uri, Schwhz, Glarus, Freiburg und Solothurnwl daher mit der Abfassung einer Instruction für die Repräsentanten in Lauis beauftragt, worin
wi;ua treffend, wegen des tlnllexium in eine nähere mündliche Unterredung einzutreten und ihn^)ast Anstalt das Leben wieder zu geben, oder wenn dies nicht möglich sei, die Eidgenossen-
^sscn Stand zu setzen, das Institut durch Anweisung einer billigen Entschädigung fortbestehen zu
dcrfü^ ^ Repräsentanten werden ersucht, den Erfolg cinzubcrichten, damit nach Umständen das Weitere»t werden könne, z 2tt.
^ Xll örtischcS Geschäft,
seit xm' Tagsatzung vernimmt mit Vergnügen, daß die Zustände in den vier cnnctbirgischen Vogtcicn^räjc,^ merklich beruhigender geworden seien und daß die kluge Einwirkung der eidgenössischenNu„g biöanhin die besten Folgen gehabt habe. Sie trägt daher den Ständen an, mit Abord-
ssebcr m ^ Ncpräscntantschaft fortzufahren, bis vollkommen befriedigende Umstände eintreten werden.sti,„n,> ^ .^^llung der fraglichen Repräsentanten zu der nächstens beginnenden Jahrrcchnung wird einschlössen, jenen, als die ganze Eidgenossenschaft darstellend, soll der Rang vor den Shndieatorcn