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Juli bis August 1794,
Verletzung bürgerlicher Freiheit, die Vcrläumdungcn uud Aufhetzungen, die Bemühungen zur StistMder öffentlichen Ruhe, der Ungehorsam gegen Gesetze und Vorsteher, die Parteilichkeit in öffentlich^Staatsverhandlungcn, die Beeinträchtigung der vaterländischen Gerechtsamen, die Verwickelungen ^Republik Bunden mit mächtigen Verbündeten, die Erpressungen nnd Bedrückungen in den NnterthaN^'landen und die unmittelbare Vcrgrcifung an dem Wohle des Volkes wie des Vaterlandes seienstände, womit sich die außerordentliche Standcsversammlung, verschiedene ihrer Commissioncn, sowie ^unparteiische Gericht beschäftigen. Je mehr sich die Versammlung diesen vaterländischen Bemühungwidme, desto mehr finde sie Anlaß, die von einigen angesehenen Gliedern der Stände Zürich undgegen ihre Abgeordneten gemachte Bemerkung zu billigen, daß eine eidgenössische Intervention entwe^der Würde der Schweiz oder derjenigen Bündens zu nahe treten könnte; es wäre denn, daß die StandsVersammlung das Vergnügen ein verbündetes Volk thätig und männlich für die Ehre, Würde und ^thcilc Bündcns beschäftigt zu sehen als eine Schadloshaltung dieser Bemühungen betrachten dürfte," ^Der Gesandte von Zürich trägt nun auf eine Beantwortung dieser Zuschrift an, worauf man in Bcr>sichtigung der bedenklichen Zeitumstände und der wichtigen Verhältnisse Bündcns zur Eidgenossen^beschließt, ein nachdrückliches Ermahnungsschrcibcn zu beförderlicher Beendigung der wcitausfchcnden ^Handlungen in Chur zu erlassen, und Zürich um dessen Ausfertigung anzugehen. Man äußert darin ^Bedauern, daß die trcugcmcinten Ermahnungen nicht den erwünschten Eindruck gemacht haben, undsich gegen die Standcshäuptcr der drei Bünde folgendermaßen auö: „Bedenket, daß je längerGährung in Euerm Innern fortdauert, desto mehr auch das schädliche Aufsehen, welches diese Ereig"'im Ausland erregen, sich vergrößern muß und zwar so, daß zuletzt durch fremde Einwirkung nichtEuer Vaterland, sondern die gcsammtc Eidgenossenschaft, welche bisher mit größter Sorgfalt und ^einen glücklichen Frieden uud einen ausgezeichneten Wohlstand unter Gottes mächtigem Schutze inganzen Umfang erhalten hat, in die gefährlichste Lage versetzt und verflochten werden könnte.es unserer seit Jahrhunderten und nunmehr in der schrecklichsten Verwirrung von halb Europa,die zerstörende Kricgsflammc unaufhaltsam wüthct, bestätigten Erfahrung, daß nur Eintracht der Staa^bürger, mir gegenseitige zutraucnsvolle Liebe der Obern und Untergebenen, nnr treue Anhängliche^alte, ehrwürdige Verfassungen, nur Religion und Sittlichkeit nnd endlich nur jene in Republikengenug zu empfehlende Mäßigung die Unabhängigkeit und den Wohlstand aller Staaten fest begrn"können." H 15.
IXörtischcs Geschäft.
«I- Zürichs Gesandtschaft zeigt an, daß die österreichische Regierung zu Constanz auf einen in ^Hofen befindlichen französischen Commissair, Namens Blumentatz, aufmerksam gemacht habe, welcheraufkaufen und denselben nach Frankreich versenden solle, und fügt bei, ihre Obern halten dafür, ^Mann sei von Dicßenhofen wcgzuwcisen und überhaupt männiglich ernstlich zu verbieten, dergleichen Kr^bcdürfnissc über eidgenössisches Territorium zu trausportircn. Alle Gesandten sprechen ihre Billigung ° ^worauf Blumcntatz fortgcwiescu uud dein Landvogt aufgetragen wird, keine ähnlichen CommissairsLandgrafschaft Thurgau zu dulden. Von diesen Verfügungen macht mau der vorderösterrcichischen Reg'^"freundschaftliche Mittheilung, y 23,
villörtischcs Geschäft. ^i>
> Die Linthaugelcgcnhcit ist in gleicher Lage geblieben, aus welchem Grunde den Gesandt^