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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Juli 1793.

bezeugt uud versichert, daß das Werk Wolfs sogleich unterdrückt, die ausgegebenen Exemplare zurü^gezogen, überhaupt in Zürich keine anstößigen Bücher mehr unter die Presse genommen werden sollen.

Man schc auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenheiten:

Deutsche gemeine Vogtcien überhaupt.

Art. 4L. Kirchcnsachen.

Landgrafschaft Thurgau.

Art. 425. Stifte und Klöster. Art. 457. Locales. Art. 493. Locales.

I«»7.

Confereilzen der evangelischen Gesandtschaften

während der gemeineidgcnössischcn Tagsatzung im Juli 1793.tSiaatsarchiv Zürich.I

t». Der Bcttag wird auf Donnerstag den 12. September festgesetzt. H 1. I». Den evangcl'i^Glaubensgenossen werden die gleichen Beisteuern wie im Jahre 1787 zuerkannt, mit Ausnahme von Sp^und Worms, die 93 Gl. erhalten, der ungarischen und piemontesischen Studenten, denen 756 Gl. t2 ^zukommen, der piemontesischen Studenten, welche als weiter» Bcischuß 214 Gl. 39 Kr. empfangen "der Gemeinde zu Straßburg, der mau 136 Gl. verabfolgt. (Hinsichtlich der Steuer für Speyer "Worms läßt der Stand Bern bemerken, daß er mit seinem bisherigen Beitrag von 64 Gl. an dieser "unbestimmte Zeit ertheiltcn Steuer keinen weiter» Anthcil nehmen könne, und zwar wegen der anwachstMenge seiner inländischen Ausgaben. Betreffend die ungarischen und piemontesischen Studenten erk ,die Stadt St. Gallen, ungeachtet der letztjährigen Borstellung, an dieser LicbcSstcucr nicht mehr P^piren zu wollen. Was die Steuer für Straßburg anbelangt, um welche die dasige rcformirteabermals angelegen nachsucht, indem die vierjährige Gcnußzeit dieses Bcncfieiums abgelaufen ist,alle Gesandten instruirt, für die nächsten vier Jahre abermals zu entsprechen, ausgenommen ^bcrncrischcn, die deshalb gebeten werden, ihren Gnädigen Herren und Obern vorzustellen, wie beiGemeinde zu Straßburg meistens schweizerische Prediger stünden und in dortigem Spital viele Sch^sdurch dieselben Versorgung fänden, weswegen die Fortsetzung dieser Steuer sehr zu wünschen ^Schließlich ergibt sich, daß Bern und Appenzell für die Gemeinden in Großpolen und polnisch Pre^kvon nun an nichts mehr beizusteuern gedenken.) N 2 bis 16. e. Aus den Instructionen geht h^ 'daß alle Stände und Orte geneigt sind, der mitverbündctcn Stadt Mühlhausen diejenige Unterstützzu leisten, welche die Umstände erfordern sollten und zulassen werden, folglich könnten, nach vorma wZusagen der Hoheiten, Repräsentanten der Stände Zürich und Bern mit evangelisch eidgenösWCreditiv ohne Anstand versehen werden, k 17.

Zürich, Bern, evangelisch Glarus, Schaphausen und Außcrrhoden. ^,1. Die Vorstellungen bei den Gcneralstaatcn und dem Prinzen von Oranicn wurden,lange unbeantwortet blieben, ans den Antrag Berns wiederholt und zwei Schwcizcrobersten zurliehen Ucbcrrcichung an jene, wie an diesen zugestellt. Auch auf diese Zuschriften erfolgte einige o

sei"

kein Bescheid; endlich aber beschlossen die Herren Gcneralstaatcn die Fortsetzung jener Zulage, so ^die gegenwärtige» Zeitumstände dauern würden. Zürich fragt instructionsgcmäß, ob es nicht dienlichmöchte, die chevorigen Vorstellungen dermalen gemeinsam zu erneuern, allein die Gesandtschaftenda die Zulage wirklich fortbezahlt werde, sollte diese Wiederholung bis nach Beendigung des