Juli 1793.
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^>- AmtSrcchnung.
» 5t.
' Taxen.
fss Markensachen.
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I 1U Landrechtssachcn." >->7. "
^ AmtSrechnunq.
^ ^ Polizeiliches.
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» 2» ^"idiqunq von Beamten.
^ Amtsrechnung.
' Münzwesen.
Art
» r</ ^^wigung von Beamten
,, Amtsrechnung.
" ^ Markcnsachen.
Landgrafschaft Thurgau.Art. 189. Abzug.
„ 195. Polizeiliches.
„ 2N9. „
„ 222. Judicatur-u. Comhetenzzwiste.
„ 282. Zustizsachcn.
„ 28«.
Rheinthal.
Art. 1N9. Zustizsachcn.
„ ltS. „
„ 143. Münzwesen.
„ 149. Rhein.
Grafschaft SarganSArt. 93. Straßenwcsen.„ 109. Rhein.
Oberes Frciamt.Art. «2. Polizeiliches.„ 89. Judicatur-u. Competenzzwiste.
Art. 297. Salzsachen.
„ 324. Münzwesen.
„ 345. Maße und Gewichte.
„ 353. Straßenwcsen.„ 38l. „
„ 397. Weg- und Brückengelder.
„ 479. LocalcS.
.. 54«.
Art. 15t. Rhein.
„ 452. „
„ 478. Weggcldcr und Zollsachcn.
„ 205. Locales.
Art. 444. Wcggelder.„ 438. Personelles.
Art. 134. Münzwcsen.„ 435. Straßenwcsen.
Conftrenzen der katholischen Gesandtschaften
während der gemeincidgenössischen Tagsatzung im Juli 1793.lArchlv Nidwaldcn.I
I» Begrüßungsschreiben des Fürstbischofs von Basel, aus Consta«; datirl, wird beantwortet, z 1.
banke ^ ^^'tutionsgcschäst bildet den Gegenstand einer neuen sorgfältigeil Berathung, und zwar vcr-Hix ^ilcrvordcrst die intercssirtcn Stände die vielen und klugen Bemühungen der unintcressirten.
werden einstimmig die Gesandtschaften der letztern Orte ersucht, bei ihren Hoheiten zu bewirken,lichke' a wegen dieser „für die innere Ruhe und das Wiederaufleben erster brüderlicher Vertrau-Zür^ ^ wichtigen Angelegenheit ein gemeinsames BorstellungSschrcibcn im Laufe des Jahres anden ^rn abgehen lassen möchten und zwar in Ausdrücken, die dem warmen Anthcil entsprechen,
betri"/^ "uintcrcssirtcn Stände an dem bekannten, unter sonst so enge verbundenen Brüdern erfolgtenAili» ^ ^'gniß von jeher genommen haben. H Z. v. Die solothurnischc Gesandtschaft macht einenuichrcre kürzlich erschienene höchst ärgerliche Bücher, durch welche die katholische Religionüemacht werde, namentlich über die „Geschichte der römischkatholischcn Kirche unter der^Uter^h^ Philipp Wolf", die bei Orcll, Geßncr, Füßli und Compagnic in Zürich
^ests sich befinde und dem Vernehmen nach sechs Thcilc erhalten solle, wovon der erste
dss ^ ^ausgekommen sei. Diese Anzeige sowohl als der eingelangte Bericht, daß der Nuntius über^schlv ^ herrschende Prcßfrcihcit überhaupt, wie über das bemerkte Buch im spcciellcn sich ebenfalls»g ^anlaßt die Confcrenz, den Nachgesandten von Lucern und den ersten Gesandten von Uri
»listig ^^ische Gesandtschaft abzuordnen, um deswegen geziemende Vorstellungen zu machen. ZuVergnügen berichten diese Dcputirtcn, die fraglichen Gesandten hätten selbst ihr Mißfallen