Juli 1793. 201
^zugs verschoben werden, indem man sich alsdann auf geleistete wichtige Dienste stützen könne. Alles"b übrigens dem klugen Befinden der Hoheiten anheimgestellt. H 18.
Zürich, Schwhz und Glarus.
^ Ungeachtet der nachdrücklichen Verwendung von Schwhz und Glarus kam die Admodiation mit" Gemeinden Schännis und Bcnken noch nicht zu Stande. Es wird daher von beiden Ständen aufsah/ ^^ifien, sich diese Sache angelegen sein zu lassen. An Glarus muß wegen der NachbczahlungkMals eine Erinnerung gemacht werden. H 24.
Zürich und Bern.
^ Von Seite der lll Bünde ist die Frage angeregt worden, ob es nicht dienlich sei, dermalen die»nd derjenigen Bundesgclder zu betreiben, welche die Republik Venedig den Ständen Zürich
^äre^" ^ Jahre geschlossenen Bündnisses zu entrichten schuldig gewesen
^ ' ^"geachtet vieler bis in das Jahr !736 fortgesetzter Vorstellimgcn habe diese Bezahlung schongenommen, obwohl das Bündnis? niemals aufgehoben worden, mithin wirklich alsjst s ^^^nd angesehen werden könne. Bern trägt diese Angelegenheit betreffend instructionögcmäß an,der m Seite beider Stände, sei es gemeinsam mit den lll Bünden oder auf andere Weise bei
Geld/^^ Venedig neuerdings betriebe?? werden, wenigstens wäre die Nachbezahlung der ausgebliebenender! ^ ^ ^jcnigcn drei Jahre, welche noch zu dem ersten zwölfjährigen Bnndestcrmin gehören, zufest worauf Zürich erwicdcrt, sci??e Obern tragen Bedenken, ein Ansuchen zu erneuern, das manals einen? halbe?? Jahrhundert habe falle?? lassen, auch sei von Zürich die Betreibung dieserder den Iii Bünden crtheiltcn Antwort bereits gänzlich abgelehnt worden. Die GesandtschaftGm ' "Gunt diese Vorstellungen ?ul rolorvmium. ^ 26. Schon vor geraumer Zeit hatte diedesVruniladcri? im Toggcnburg ihre erledigte Pfarrpftüirde mit großer Stimmenmehrheit, kraft^ge?? ? ^^rndcu Eollaturrcchtcö, an Alexa??der Rüdi, gebürtig von Thnsis i?? Bünden, vergeben, wo-hatte^ dicsfälligcn Gcmeindsversammlung ein Vorgesetzter und mehrere Gcmcindsgcnossen protcstirt
' Üch auf den H 75 des badischcn Friedens stützend, welcher bündnerische Candidaten von der Wahl-
^hnod P^arrstellcn im Toggcnburg völlig ausschließe. Des folgenden Tags citirte die toggcnburgischc^ ers-k ' ^ ^r???ci??dsgenossc?? von Brunnadcrn vor sich, und als diese mit Beziehung auf ihr Wahlrechti??ag ^ abgelehnt hatten, wurde die vorgegangene Wahl von der Synode für null und nichtig erklärt,hast ^meindc bcwog, bei der landfriedlichcn Commisstoi? in Zürich Unterstützung zu suchen. Vorthcil-^^estg/ ^arci? die U>i?stä?ide, daß er vor einigen Jahren mit den besten Zeugnissen und mit einen?
^ ^ reformirtei? Eoufcssion zugctha??, nach Zürich gckoiniuei? und daselbst von den? Examinator-a??ch ^^rai?gega??gencr Prüf??ng die Erlaubniß Vicariatsstcllei? im Ea??toi? zi? bekleiden erhalte??;
Anhöre ^ Jahre 179t> die Pfarrstcllc zu Kirchberg i»? Toggenburg beinahe bekommen hätte. RächParteien finde?? die Gesandten von Zürich und Bern sich veranlaßt, ihren Hoheitenvorzuschlagen: Die Synode soll ii? Betrachtung alles Vorgegangenen der Wahl undd??gxzj Rüdis nicht länger sich widersetzen, dieser aber wie die Gemeinde Brunnadern wegen ihrer^ Verü^^ Schritte bei der Synode Abbitte thun. Endlich möchte von Zürich und Bern der Synode^>rhen Zugehe??, daß diese Pfarrcrwahl mit Bezug auf den 8 75 zu keiner weitern Eonsequenz
sg'»^ ^ künftig bei den? buchstäblichen Inhalt dieses Paragraphen sei?? unabänderliches Verbleibenk- Die Synode nahm mit Mehrheit diesen Verglichsvorschlag an, mit dein Begehren, daß Rüdi
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