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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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198 Juli 1793.

selbst auf die noch übrigen Capitulationsjahre verzichten mußten. Durch die am 1. Januar 1799 e>»'getretene neue Dicnstcinrichtung hätten die Schwcizcrregimcntcr vollends alle Aussicht für die Zuk»^verloren, und die verheißene Entschädigung sei an das Bedingniß geknüpft, daß die Cantonc der Wcrbu^keine Hindernisse in den Weg legen, eine Bedingung, die von den geschädigten Compagniecigcnthüin^unmöglich erfüllt werden könne. 8 t3. K». Kurz vor der Tagsatzung setzte ein Schreiben derSt. Gallen die Eidgenossenschaft von der schlimmen Lage in Kcnntniß, in welche die St. Gallischenalle nach Spanien handelnden schweizerischen Kauflcutc durch das bekannte Edict des Königs gegen ^dasigen französischen Handelshäuser versetzt worden seien, indem man die Waarcn und Schuldfordernng^der Schweizer mit dem Eigcnthum der französischen Handelsleute vermischt und in Beschlag genannthabe. Nicht nur von dem Gesandten der Stadt St. Gallen, sondern auch von andern Gesandtschaftwird dies bestätigt, worauf die Tagsatzung durch die Nachgesandten von Zürich, Bern, Luccrn,Appenzell und den Gesandten der Stadt St. Gallen ein Empfehlungsschreiben an den spanischenschaftcr in Luccrn entwerfen läßt, das cinmüthig gutgeheißen, abgeschickt und in wenigen Tagen ^demselben auf ebenso verbindliche als beruhigende Weise crwicdert wird. 8 14. «>. Die Zuschrift dStaatöraths zu Neuenbürg, worin er hinter dankbarer Erwähnung des vorgegangenen Einschlusses ^Fürstcnthums Neuenbürg und Balangin in die eidgenössische Neutralität von der dermaligcn zu kci"^Besorgnissen Anlaß gebenden Lage dieser Landschaften Nachricht gibt und dieselben der Eidgenossenschaft ^fortdauerndem Wohlwollen empfiehlt, wird verbindlich beantwortet. 8 15.

Xlllörtischeö Geschäft.

>. Weil Zürich und Schwhz mit Bezug auf den SchifffahrtSstrcit bei den bisherigen Begehtverharren, setzen die neutralen Stände aus den Nachgesandten von Bern, Luccrn, Uri und Basel ^Kommission nieder, welche für das zweckmäßigste hält, daß wieder Adhortatorien an die entzweiten Sm"erlassen werden. 8 16.

vmörtische Geschäfte.

8. Uri wünscht instruktionsgemäß, es möchte bei den vielen Werbungen in verschiedene Dienste ^Schlcichwerbungen Einhalt gethan werden. Die übrigen Gesandtschaften sind, weil ihren Prineipalcnhalb keine Klagen zu Ohren kamen, ohne Instruction, thcilcn übrigens die Ansicht Uriö und nehmen

Anzug alt rekervackiim. 8 35. t. Zu allgemeinem Bedauern zeigt sich, daß der Anstand zwischen ,und Glarus wegen dcö auszuwählenden lanzischcn Projcctcs noch immer nicht beseitigt ist, wasstadt abermals veranlaßt, durch Dcputirte auf die höchst betrübte Lage der an den Wallensec grenze"Ortschaften aufmerksam zu machen. In Folge dessen werden die Ehrcngesandtcn von Schwhz und Glac 'wie die Nachgesandten von Zürich, Bern, Lucern und Nidwalden ersucht, zusammenzutreten, auö ^Referat hervorgeht, daß es hinreichend wäre, das projcctirtc Zungenwuhr für einmal nur bis zurbrücke fortzuführen, auch daß Glarus sich nochmals auf das bestimmteste erklärt habe, es werde,es sich bloß darum handle, den zu Söndcrung des Stcinerbachcs von der Linth erforderlichen Boden ^dem Biltncrried um billigen Preis abzutreten, den diesfälligcn Wünschen der Gemeinde SchänniSwillig entsprechen. Die Tagsatzung erwartet daher, Schwhz werde ohne Anstand an die Unkosten d"'so nothwcndigcn Unternehmens den bereits versprochenen Beitrag leisten. 8 55.

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftsangelegenhciternDeutsche gemeine Vogteien überhaupt.

Art. 5. Landvögte.