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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Juli 1793. 197

hingegen bei Kanonen nach Bcrncrordonnanz mit einer Ladung von Zl Loth Berncrpulver sichIn Berücksichtigung, daß die abgehende Munition aus den Depots leicht ersetzt werden kann,^den für Acht- und Zwölfpfündcr 19(1, für Zwei- und Vierpfünder 15(1 Schüsse auf die Piece alsDeichend erachtet, nämlich 25 Kartätschen- und 75 Kugclschüsse für die größern, 5(1 Kartätschen- undKugelschüssc für die klcincrn Kalibers. Für die Kartätschcnschüssc wird die gleiche Pulvcrladung angc-^Men wie für die Kugclschüsse und die Kartätschcnkugcln anlangend werden geschlagene eiserne undden gegossenen eisernen Kugeln vorgezogen. 8 1(1. »». Es ergibt sich, daß die versprochenen^ neuen Rathhanse und zu der Mcublirung des Sitzungszimmers in Franenfcld entweder^ u zugestellt oder baldigst zu erwarten seien. Was indcß dieses Sessionszimmer sowohl als die übrigen^ Ölungen zum Gebrauche der Tagsatzung anbetrifft, finden die sämmtlichen Gesandtschaften dieselben^ zweckmäßig als anständig und beschließen daher, dem fraucnfeldischcn Magistrat durch abschriftlicheHeilung dieses Abschicdsparagraphcn das obrigkeitliche Wohlgefallen bestens bezeugen zu lassen. 8 1l.iiil' ^"langend die Beschwerden der Stände Basel und Solothurn über Beeinträchtigung ihrer Gefällesich^.^ Berichterstattungen der betreffenden Gesandtschaften hervor, die Sachlage habe

) keineswegs geändert, sondern eher verschlimmert, auch scheine bei den dermaligcn Zeitumständen^ rathsam, in irgend eine Unterhandlung deshalb einzutreten oder gemcincidgenössische Maßnahmen^ Mn. Sie ersuchen daher, bis auf schickliche Gelegenheit mit der zugesagten Unterstützung unda ^'^uug zuzuwarten, welches von allen Gesandtschaften Namens ihrer Hoheiten verheißen wird. 8 12.sihre' ^ ^kand Glaruö, katholischer Thcil, hatte vor einiger Zeit ein gcmcincidgenössisches Vorwort-tan^r ^ ^ Händen seiner durch Aufhebung ihrer Kapitulation bcnachthciligten Truppen in neapoli-sollt ^ ^kcnstcn verlangt, welchem ein Memorial der Hauptleute dieser Truppen beigeschlossen werdenTa / Bessin Begehren ist, mit Ausnahme von zwei Ständen, die eine dicsfälligc Bcrathung auf der^ ' l ^ wünschten, von den Hoheiten entsprochen worden, und die glarncrischc Gesandtschaft wiederholty>vclt ^ mündlich, auch verlangen die mitintcrcssirten Stände Uri, Schwhz und Untcrwalden, eslz-tTruppen gleichfalls in die abgehende Empfehlung eingeschlossen werden. Die TagsatzungkMw ^ Gesandtschaften der genannten vier Stände ein solches Schreiben an den König von NeapelMemorial der glarncrischcn Hauptlcute auf angemessene Weise für alle beteiligtender einrichten. Sie heißt die hinterbrachten Projekte gut, nimmt sie in den Abschied und es wirdGla ^ Zürich angegangen, solche Namens der Eidgenossenschaft auszufertigen und hernach dem StandAn ^zuschicken, damit sie von dort aus auf schickliche Weise an höchste Behörde übcrsandt werden.Aabr/" Memorial der Hauptlcute liest man: Der König beider Sicilicn hätte seit mehr als einem halbenseh? . Schwcizcrrcgimentcr in seinem Dienste unterhalten, und die Militaircapitulation, welche fest-"hne ^twsoucn, die Compagnicn gebildet, solche für sich und ihre Erben cigcnthümlich besitzen können,zwg ^Wchtet zu sein, selbst zu dienen, sei von Zeit zu Zeit mit allen üblichen Förmlichkeiten fürNeh^^^uhrc verlängert worden, ja noch 1785 wäre an die vier am neapolitanischen Kriegsdienst thcil-^gin" ^ stände eine ministerielle Zuschrift gelangt, woraus neben größter Zufriedenheit mit diesendsts^^^u, auch ersichtlich gewesen, daß der Hof nach beendigter Capitulationszcit die BeibehaltungUnd ^ppen wünsche und sich mit den Ständen in Unterhandlung einzulassen gedenke. UnvcrmuthctRudere ^ Eapitulationöjahre abgelaufen, habe es jedoch dem Hof gefallen, der ganzen Armee eine^'u zu geben, was einen so schlimmen Einfluß auf die Schwcizcrrcgimcntcr ausgeübt, daß sie