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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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196 Juli 1793.

satzung verschoben worden. Da nun fragliche drei Gesandtschaften die Zustimmung ihrer Obern mitgebthaben und die übrigen Stände und Orte schon vorher einverstanden waren, beschließt die Tagsatz"^einmüthig, es sei diese verspätete Ausfertigung auch jetzt noch zulässig und erforderlich, h 8. Die beide»Schreiben lauten so:

Durchlauchtigster Fürst und Herr!

Als Wir durch die öffentliche Stimme den höchsttraurigM ,Sr. Majestät des Königs erfuhren, so beklagten Wir »>>t 6 .Europa das unglükliche Schiksal eines Monarchen, inWir die erhabensten und auf das Giük der Menschheit abiw.gden Tugenden verehrten. Die Zuschrift Euer Königlichenvom L8. Jenncr erneuerte Unsere Empfindungen, giebt Und ^den Anlaas, Unseren gerechten Schmerzen gegen Er. K. > .in gegenwärtiger Antwort zu bezeugen, und Hochdicsel^»versichern, daß Wir an der Vekümmernuß Er. K. H»».'-H!aufrichtigsten Antheil nehmen, und Unsere innigsten ^.^,zjederzeit dahin richten werden, daß die Göttliche Vorst" ^das Schiksal der Königlichen Familie zu Ihrem Besten Mund dem durch so mannigfaltiges Unglük gedruktcn Lande edauerhaften Ruhestand und Frieden wiederbringe» wolle,verharren mit vollkommener Hochachtung. ,,.U

Geben und in Unserem gemeinsame» Namen mit U ^Getreuen Lieben Eidgenossen des Standes Zürich InsigUschloßen den 4. Hcumonat 1733.

Euer K. Hoheit

DienstwilligeBürgermeister, Schultheißc, Landammänner uns ^der xiii Stände und zugewandten Orteder Eidgenossenschaft.

It.. Die Materie wegen der Weggcldcr in den eidgenössischen Jmmcdiatlandcn kann ans den im Jahr r ^angeführten Gründen nicht aus dem Abschiede entlassen werden, «j 9. I» Ucbcr die Dcnkschri^ ^helvetisch - militairischcn Gesellschaft haben bisher nur wenige Stände und Orte ihre BemerkungenZürich eingesandt. Bon besagtem Vereine wird ein neues Memorial eingereicht, das sich Haupts»^auf die Gleichförmigkeit des Calibcrs und der Munition bezieht, deren Nothwcndigkcit der Zuzug ^ .Basel besonders einleuchtend gemacht habe, welche Denkschrift der Gesandte Nidwaldens, als derma'»Borstand der genannten Gesellschaft, nachdrücklich unterstützt. Die Gesandtschaften bezeugen hierauf, Ü ^thcils instructionsgemäß, ihren Dank für die sorgfältigen und patriotischen Bemühungen des Verein^ ^hinterbringen das neue Memorial sämmtlichcn Hoheiten mit dem Antrage, sie möchten sowohldas letztjährige durch ihre Kriegsräthe prüfen lassen und bis künftiges Neujahr ihr Befinden auBorort einsenden. Bon Frciburg und Solothurn wird noch der Wunsch beigefügt, daß man ^ .als möglich auch auf eine gleichmäßige Besoldung Bedacht nehmen sollte. Man liest in demMemorial: Da wohl nie die Rede davon sein könne, daß irgend ein Stand der Eidgenosscnsch^ ^mit großen Kosten eingeführten Artillcriepiecen umgießen lassen werde, möchte jeder Stand inbei neuen Stücken sich an eine der bereits cxistircndcn Ordonnanzen halten, mithin entwederoder bernerischc Vierpfünder für gcmcineidgcnössischc Zuzüge anschaffen und sich unter den bereits vo^denen Geschützen auf Zwei-, Bier-, Acht- und Zwölfpfündcr für solche Zuzüge beschränken.die Stärke der Fcldladungcn glaubt die Gesellschaft als Grundsatz annehmen zu können, daß man diel ^ohne dem Effect zu schaden, so schwach als möglich machen sollte; daher sie dafür hält, manden nach französischer Ordonnanz gegossenen Kanonen eine ^ kugclschwere Ladung als allgemeine

Mossieurs. ie mollllresso n Vaus pour Vou« prior <Zvksiro oonnollro, «uivsnt 1'us.ixo, nu Corp« Ilelvöliquo, Innolillention quo Ie lui öonng llo I'gssnssinnl <I» Kol monfröre, et <lv Invenviugnt «Iii Kol inou novo» nu Iliröngot >Iu titro <Io kvxonl quo los eirconslnnoos Uoiit koroös prorxlro. ig Vous prlo Mossiours, a« ooiuiuuuiquor maIvltro ü tous los Cnnlons.ig suis,

Messieurs,

n Hamm en Vosipiislie Vokre trös airoctiouuö »mi

Co <sic> 1733. kouis Slnuislas Xavler.