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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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September 1792. 189

Helvetischen Eydgcnossenschaft versichert, wie aufrichtigen Antheil Wir an dem Wohlstand Eures Staates nehmen, und Uns"«her Me Maaßnehmungen, die dahin führen, sehr angenehm zu vernehmen sind.

Ungeachtet Wir von Frankreich auf eine höchst ungerechte Weise feindlich angefallen wurden; ungeachtet die Veranlassung»u dieser Fehde die Sache aller wohlgeordneten Staaten war, und Wir daher uns versichert halten mußten, daß es Euch nichtgleichgültig seyn konnte, Uns als Eure» gut und freundlich gesinnten Nachbar einer so offenbar gemeinsamen Sache wegen mit^>eg überzogen zu sehen, fanden Wir dennoch Euren Entschluß einer vollkommenen Neutralität den damaligen Umständen wohl?Wmessen, hg noch keine Armeen a» den französischen Glänze» versammelt waren, unter deren Schutz man gegen die wahr-A"Miche Gefahr eines übermächtigen Einfalls sich sicher glauben konnte. Weit entfernt an die Stände der Löbl. Eydgenosscn-^Nt ein Ansinnen zu machen, was die Klugheit dem wahren Besten des Vaterlandes in jener Lage nicht angemessen finden^vte, haben Wir es bcy der Neutralitäts-Erklärung stillschweigend gern bewenden lassen; Unsre Kriegs-Völker berührten bisherl>^ Territorium nicht, vielmehr ist es der Versammlung einer Armee an Euren Glänzen zuzuschreiben, daß auch FrankreichAselbe weiter zu verletzen und zu belästigen nicht gewaget hat.

^ Die angekündigte und von Uns bisher stillschweigend anerkennte Neutralität der Löbl. Eydgcnossenschaft ist jedoch vono^ankreich offenbar verletzet worden, da französische Truppen in die Lande des Fürsten von Basel ohne alle gegebene Veranlaßung^»gefallen sind, die Pässe und das flache Land bcsezt, die dortigen ausrührischcn Unterthanen unterstützt, und den Fürsten Euren»ndsverwandten aus dem Land zu flüchten gezwungen haben.

gesammtc Reich und jeder einzelne patriotische Reichs Stand, und in dieser Eigenschaft auch Wir sind verbunden demBischof von Basel mit jenem Nachdruck Unterstützung zu leisten, seine Besitzungen zu beschützen, und Genugthuung zuschaffen, mit dem er seiner Seits an dem, was in Hinsicht auf den ausgcbrochenen Krieg das gesammtc Reich beschließen

Thätigen Antheil zu nehmen verpflichtet ist.ilma- "ber ^ sämtliche Stände der Löbl. Eydgcnossenschaft auch unter den dermaligcn in jedem Betracht sehr verändertenda« n ivo die bürgerliche und religiöse Unordnungen zum allgemeinen Aergerniß auf den höchste» Grad gestiegen sind, wov>o >5 ^ ^ Freyheit des Allcrchristlichsten Königs Eures alten und getreuen Alliirtcn mehr als jemals in Gefahr ist,H, ^uer Staat selbst die Schmach der in Frankreich stehenden Regimenter zu rächen, und die übrigen durch thätigc und schleinigeküvll schützen im Falle seyn dürfte, auf dem vorhin gefaßten Entschluß zu beharren des Staats-Vortheiles und wabren

Berk Nutzens zu seyn, besonders aber mit der Aufrechthaltung der eigenen auf ehrwürdigen alten Verbindungen beruhendenjh. ^uung vereinbarlich und dem Ruhme und der Ehre der edlen helvetischen Nazion gemäß erachten, wollen Wir hiemit lediglichWeisheit zur weitern reifen Erwägung freundschaftlich und wohlmeinend anbcim gebe». Auf den Falle jedoch, daß esfren - andern Umständen gefaßten Entschließungen sein unabänderliches Verbleiben haben sollte, können Wir nicht umhin

kein erklären, daß auch Wir alsdann auf der strengsten Beobachtung der vollkommensten Neutralität bestehen müßte»,

njx ^ ""s nachtheiligen Konnivenz in irgend einem Stükc statt geben, dabcy Wir Uns aber auch durch die Anerkennung derselbensirni!^ ^^ullring derjenigen Pflichten würden beschränkt hallen dürfen, mit denen Wir dem gcsammtcn Reich und unter ähnlichenjedem Reichs Mitstand insbesondere verbunden sind. Und Wir verbleiben Euch mit Kais. Gnaden wohlgewogcn.bidcn in Unsrer Stadt Wien den 29: im 1792. Unsrer Reiche des Röm: und der erblichen im ersten Jahre.

Franz.

H: PH: Cobenzl. Anton Frcyhcrr von Spielmann.

^ die Konferenz auf besonderes Verlangen des Standes Bern verlängert winde, glaubt die Session densichten der Hoheiten wie den obwaltenden Umständen angemessen, in Berathung über diese zwei wich-Zuschriften einzutreten. Man vereinigt sich zu dem Antrag an die allseitigen Obern, der Majestät^ ehrerbietiger Antwort die Grunde bündig vorzustellen, warum die Eidgenossenschaft bei dem Grundsatz/ ^incm auswärtigen Krieg Theil zu nehmen verbleiben müsse, welchen Acußcrungcn das deutliche Vcr-^echcn, keinerleiConnivcnz" gegen die Feinde des Kaisers zu gestatten, wie das Ersuchen um weitere^kcnnung jenes Grundsatzes und Verschonung der Schwcizcrgrenzcn mit Mißbeliebigkciten" beizufügenn bn" Nachgesandten von Zürich, Bern, Luccrn, Uri, Basel, Solothurn, Abt von St. Gallen,solch Ehrcngcsandtcn von Schwhz erhalten den Auftrag, obiges Schreiben an den Kaiser, wie einL ^ 6 an den Residenten zu entwerfen, die man in den Abschied nimmt, mit dem Ersuchen an dieniss^^' dicßfälligcn Gesinnungen schleunigst an den Vorort einznberichtcn. H 8. i. Die Ercig->y//" ^"ukrcich seit dem Anfang der Revolution, durch welche die Schwcizernation so sehr gekränkt,die ^ König, ihr ältester Bundesgenosse, suspcndirt und selbst gefangen gesetzt wurde, bewegenAns",/^"' ^ zweckmäßigsten Mittel Bedacht zu nehmen, wie daö Vaterland gegen feindlichebrech ^ ^^'9 geschützt werden könne. In Paris, so läßt man in den Abschied fallen, habe man Vcr-chr ^ "ud Hochvcrräthern, die durch eine rechtmäßige einheimische Justiz verurthcilt worden, einen fürIrland höchst schädlichen Aufenthalt gestattet, und fruchtlos sei ungeachtet des deutlichen Inhaltes