Juli 1792. 179
^u>i aber nichts anderes in Erfahrung bringen können, als daß vor kurzem der General Richelieu d'Aiguillon^ dem Maire von Altkirch und Officiercn der Nationalgarde eine Excursion dahin gemacht habe; weil^ seitdem von Anstalten zur Besitznahme nicht das mindeste verlaute, noch etwas von einer Truppen-Gehrung in den fürstbischöflichen Landen bekannt geworden, so habe man sich von dieser Seite her^vUich beruhigt gehalten. 8 15.
. Xlllörtisches Geschäft.
,, Die Gesandten von Zürich äußern wegen des Streites mit Schwhz, ihr Stand wolle in seine"digen Rcchtögründc nicht weiter eintreten und behalte sich sowohl die Ausübung als den Besitz seiner^ ^herrlichen Rechte über den Zürichsce feierlich vor. Die schwhzcrische Gesandtschaft hingegen eröffnet^^siructiou, daß das Schifffahrtsrccht auf dem untern Zürichsce bekanntermaßen durch ihren Stand^ jeher so begründet angesprochen, als es von dem Stand Zürich langwierig widersprochen, endlich, ^ die Mediationcn Schwhz zugeeignet und durch die erfolgte Genehmigung des Standes Zürich aner.. ^ Korden sei, zugleich erklärend, daß Schwhz die Schifffahrt nach eigener Convenicnz auszuübendies ^ üch das Recht Haben anzulegen ernstlich rcservire. Den neutralen Ständen scheint auch, »Ml Zeitpunkt zu Erledigung dieses Geschäftes noch nicht gekommen zu sein, und mau beschließt,einstweilen noch in seiner dermaligen Lage zu lassen. 8 16.
Vlllörtische Geschäfte.
?le ^ Auftrag der Gemeinde Baar erklärt der zweite Gesandte von Zug, zufolge der letztjährigcnk>e der Stadt Zug hätte man zuversichtlich hoffen dürfen, dieselbe werde die Straße unterhalten,sür soii 1391 bis 1786 geschehen sei und Baar würde nicht in die Nothwcndigkcit versetzt werden,P ^hiollung der fast unfahrbar gewordenen Straße seine ihm zukommenden landesverfassungsmäßigenNei,^ ^ gebrauchen. Die schon 179(1 den Streitenden empfohlenen Auökunftsmittcl werden von denalen Ständen in zwei Adhortatorien wieder angelegentlich vorgeschlagen. 8 21. Ungeachtet derkdctcn Abrede konnte die Wasserkante nicht begonnen werden, weil der zwischen den Gemeinden
'^nnis
"och Bitten wegen der projectirtcn Söndcrung der Linth vom Stcincrbach obwaltende Anstand
und Phöben ist. Sämmtliche Stände ersuchen daher Schwhz und Glarus durch einen unparteiischenUM ^'gen Mann eine Ausmessung und Preisbestimmung des hicfür erforderlichen Bodens vornehmen,dem ^Hthige in Absicht auf die Unterhaltung der dicsfälligen Wuhre feststellen zu lassen, damit mit
Hauptwerk
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8.
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endlich einmal der Anfang gemacht werden könne. 8 6V.
Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheiten:Landgrafschaft Thurgau.
^ccidigung von Beamten
mntsrcchnung.
Taxen.
Markcnsachcn.Landrechtsszchcn.
Becid ^
>Sung von Beamten.
Art. 155. Gemcindsbriefe.
„ 189. Polizeiliches.
„ 195. „
„ 222. Judicatur-u.Competenzzwiste.
„ 281. Iustizsachcn.„ 323. Münzwesen.
„ 344. Maße und Gewichte.„ 352. Straßenwescn.
Rheinthal.Art. 69. Polizeiliches.
76.
>, 78.
Art. 380. Straßenwesen.
„ 395. Weg- und Brückengelder.
„ 396. „ „ »
„ 409. Kirchensachen.
,. 478. Localis.
„ 529. „
„ 539. „
,, 554. Personelles.
Art. 108. Iustizsachcn.„ 120. „„ 142. Münzwesen.
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