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Juli 1792.
an seine „ allcrchristlichste" Majestät zum Besten jener beeinträchtigten Schweizerhauptlcute dürfteundicnlich sein. Die Gesandten von Zug, Basel, Frciburg, Solothurn und des Fürstabts von St. Gall^unterstützen diesen Anzug hauptsächlich mit Rücksicht auf daö Regiment Chatcauvicux, worauf die übr^Gesandtschaften ihre Beistimmung zu Abscndung einer Zuschrift an den französischen Botschafter g^"'um so eher als dadurch vielleicht größerer Schaden für die Schweizertruppcn in Frankreich verhütet wc>^"könnte. Das hierauf entworfene Schreiben, in welchem man sich auch gegen die Bezahlung der Invalidgeldcr mit Assignaten verwahrt, wird von der Tagsatzung an den Botschafter abgesandt, zugleich ^der Graf von Affrh neuerdings zu nachdrücklicher Verwendung in dieser Angelegenheit aufgefordert. 8i». Wegen des projectirtcn Rathhausbaucs in Frauenfeld ergibt sich, daß bisanhin bloß die Stä^Zürich und Bern ihre Gesinnungen „thätlich zu äußern" beliebt haben und Luccrn einen Beitragsichert hat; die übrigen Gesandtschaften hingegen sind instruirt, bei gegenwärtigem Anlaß die Anß^der Mitständc zu vernehmen. Nichts desto weniger gedenken die allseitigen Hoheiten die Stadtfeld zu unterstützen, in der zuversichtlichen Erwartung, sie werde ein anständiges, ihren Kräften und ^„eidgenössischen Simplicität" angemessenes Gebäude aufführen und ein passendes Ameublement ansch^Die Gesandtschaften derjenigen Stände, die noch keine Beisteuern eingesandt, übernehmen nun,Hoheiten anzutragen, solche entweder noch während der Tagsatzuugösitzung oder nachher mit möglich^Beförderung einzusenden. Der Gesandte von Frciburg eröffnet, er könne nur, weil sich eine Einmütigkcit ergebe, zustimmen, indem er sonst, aus Besorgnis; daß die Erbauung eines neuen Rathhauscs ^fortwährenden Besuch dieser „Malstatt" nach sich ziehen dürfte, wegen Freiburgs weiter Entfernung"einer abschlägigen Instruction versehen gewesen wäre. 8 13- <». In der Vermuthung, die Stadt M""Hausen habe jüngsthin in gemcincidgcnössischcn Geschäften mitgestimmt, ist die socbcngcnannte Gesandt^instruirt, thcils hievon Anzeige zu machen, theils, da ein solches Mitvotircn den Abschieden wie ^Verkommnisscn mit Mühlhauscn entgegen sei, Zürich zu ersuchen, daß in Zukunft das Votum besag ,Stadt nicht mehr gezählt werden möchte. Die Gesandtschaft von Zürich versichert, es müsse ein ^verständlich obwalten, indem an Mühlhauscn die eidgenössischen Geschäfte bloß freundschaftlich mitge^werden, das Votum dieser Stadt jedoch niemals gezählt worden sei, auf welche Acußcrung hin ^freiburgischen Gesandten zufrieden geben. H 14. >». Die solothurnischcn Gesandten eröffnen, ihrestituenteu hätten sie durch etilen Expressen benachrichtigt, daß immer mehr französische Truppen inBisthum Basel einrücken und dem Vernehmen nach die Kavallerie nach ArleShcim verlegt werden ÜEs sei ihnen nun aufgetragen, die Bitte zu thun, daß zur Sicherstenung ihres Standes und zu Abhalfdes Eindringens von schlechtem Gesindel der gemcineidgcuössische Stab in Basel erinnert werde, mitsolothurnischcn Commandantcn Surh zu Dornach über diese und andere Besorgnisse in regelt" ^Corrcspondcnz zu treteu, und daß ferner, sobald wider alles Vcrmuthen ein wirklicher Einfall erst'^würde, daö gcmcineidgcnössische Succurscorps in Basel zu Deckung der solothurnischcn Grenzen ">ögl^mitwirke, auch die deshalb nöthigcn Verabredungen getroffen werden möchten. Von der Ansicht ausg^".die nach Basel abgesandten Truppen seien zu Beschützung der gemeincidgcnössischcn Grenzen, überh""gegen jede von Außen drohende Gefahr bestimmt worden, entsprechen sämmtlichc Gesandtschaften dew " ^Solothurn geäußerten Begehren. Eine dicsfällige Zuschrift an die Repräsentanten in Basel wirdworauf sie am 14. Juli melden: Auch ihnen sei in voriger Woche zu Ohren gekommen, die inbefindliche französische Generalität wäre gesinuet, Arlcöheim zu besetzen. Bei näherer Erkundigung