Juli 1792. 177
^ Stadt St. Gallen folgen würden. Vorstehender Entwurf wird von sämmtlichcn Gesandtschaften mitkvl Versprechen in den Abschied genommen, sich bei ihren Kommittenten angelegentlich zu verwenden,^ die Ratification in Zeit von acht Tagen nach ihrer Rückkunft an den Vorort zu Händen der Eidge-^enschgft eingesandt werde, h 8. I. Obgleich Nidwaldcn nach dem Wunsche der Mehrheit der Stände'k Weggeldangelegenheit aus dem Abschiede entlassen will, ist dies darum nicht möglich, weil SolothurnArtikel so lauge beizubehalten wünscht, „bis alle Neuerungen auf den Landstraßen abgeschafft sein,^dcn," und weil der Stand Schaffhauscn wie Inner- und Außerrhodcn instruirt hatten, daß diesfalls^ den Bünden und Verträgen angemessenes System erzielt werden möchte. 8 9. Ii.. Mit bcsonderm^ Mügen bemerkt die Session aus einem umständlichen Memorial der helvetisch - militairischen GesellschaftErfolg der Bemühungen besagten Vereines zu Verbesserung des eidgenössischen DefcnsionalwesenS.w Vorschlage gehen im wesentlichen dahin: Eine Jnfantcriecompagnie möge aus hundert Mann bestehen,^'upagnien oin Bataillon, zwei Bataillone ein Regiment und zwei Regimenter eine Brigade bilden.
^^aillon wären zwei Bataillons- und ein Battcricstück zuzutheilen, so daß auf eine Brigade achtFilous- und vier Battcriestückc kämen, welche von einer hundcrtcinundvicrzig Mann starken Artillerie-sK bedient werden müßten. Eine Cavallericcompagnie möge vierundfünfzig und eine Jäger-
^^chützenfcompagnie hundert Mann stark sein. Für Bataillonsstückc wären Vierpfünder, für Batterie-(k ^ ^chlpsündcr oder in deren Ermanglung Zwölfpfündcr und scchszölligc Haubitzen, endlich Flinten zuman ^ Markgewicht zu nehmen. Das Memorial fällt in den Abschied, mit dem Antrag
bis ^ Hoheiten, es durch sämmtliche Kricgsräthc näher prüfen zu lassen und diesfällige Bemerkungen. f ^on März dem Stand Zürich einzusenden, damit er dieselben unter Bezeugung obrigkeitlichen Wohl-^ ens dem Präsidenten der Gesellschaft übcrmachen könne, nnd die letztere dadurch zu zweckmäßiger'h^or vaterländischen Arbeiten aufgemuntert werde. 8 1V. I. Hinsichtlich der elsässischen"llsangclegcnhcit bemerkt der Gesandte von Basel, da wie bekannt in Frankreich der Zehnten gänzlichs ^on worden, so habe sein Stand sich bewogen gefühlt, durch einen nach Paris wegen andererum abgeordneten Deputirten mit dem französischen Ministerium über einen billigen Auskauf zuWord ^ wirklich sei der Betrag des Zehntens valutirt, aber nichts definitives abgeschlossen
das die gleichfalls sehr beträchtlichen Bodcnzinsc, äußern ferner die Gesandten Basels, hätte
^ . ^'^rium die beste Zusicherung ertheilt; allein bei der bisherigen Lage Frankreichs habe man nichtVes ß'g gefunden, auf Exccutionsmaßrcgeln zu dringen. Schließlich bemerken sie, Basels eigeneWcw ^ Elsaß werden durch gehinderte Getreideausfuhr und ungewohnte Auflagen belästigt, diech^s' unter Protestation, bezahle. Auf den Fall, daß die Lage sich nicht bessern würde, sucht die^fitzu^^ eidgenössischen Beistand an. Diejenige von Solothurn fügt bei, mit den
an e ^n ihres Standes im Sundgan habe es die nämliche Bcwandtniß und sie bittet, wenn die deshalb"^En Unterhandlungen ohne Erfolg sein sollten, ebenfalls um eidgenössische Unterstützung. Die^rhc,? ^osandtschasten drücken ihr Bedauern über diese Verlegenheiten der Mitverbündcten aus, und^Ne ^amen ihrer Eommittcnten ihnen an die Hand zu gehen, k 11. Luccrn eröffnet,
leute' wären aus zuverlässiger Quelle unterrichtet, daß die bekanntermaßen sehr geschädigten Haupt-Regimentes Chateauvicux bisdahin nicht die mindeste Jndcmnisation erhalten hätten. Einige^bbei seien entweder gar nicht oder nur mit Assignaten bezahlt worden, was auch mit den
" ^wnts der Officiere des Gardcrcgimcntes öfters geschehe. Luccrn glaube daher, eine Empfehlung
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