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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Juli 1792. 175

Zufügen, daß derselbe bevollmächtigt sein solle, wenn an dem ausgebrochenen Kriege zunächst der eidge-^schcn Grenze irgend eine andere Macht theilnchmcn würde, auch an diese eine gemcineidgenössischc^tralitätscrklärung, gleichen Inhalts wie die wirklich abgegangenen, zu erlassen. Endlich hört die Session^ vielem Vergnügen die Dankschreiben des preußischen StaatSraths zu Neuenbürg und der Republikkuf betreffend den Mitcinschluß in die Neutralität an, welche man in den Abschied fallen läßt und inEmpfangschrcibcn crwicdert. 8 5. f. Das auf der oberwähntcn Konferenz an den König in.^^kich betreffend die Schwcizcrtrnppcn im Dienste dieser Krone, deren capitulationSmäßigcn Gebrauch,N' gegen Beschimpfungen und Verführungen u. f. f. entworfene Schreiben sowie ein dies-

'Acs schriftliches Ansinnen an die Chefs der Schwcizcrregimcnter konnten nicht abgesandt werden, weil^ ^ Stand Glaruö seine Zustimmung verweigerte, theils von andern Ständen und Orten Mäßigungs->! ^^ücke begehrt wurde. Die nähere Berathung über jene Entwürfe war deswegen auf diese Tag-^ vg verlegt worden, um so mehr, als Barthclcmh iu obigem Schreiben der Eidgenossenschaft wegen^ Verwendung der Truppen eine bestimmte Zusicherung erthcilt hat.

^ Verwendung der Truppen eine bestimmte Zusicherung erthcilt hat. Ungeachtet mehrere Gesandtschafteni>n^^ Hoheiten gewünscht hätten, die Schreiben wären seiner Zeit abgegangen, hält die Tagsatzung^ o»f die veränderten Zeitumstände cd dem Interesse des SchweizerdienstcS angemessener, wennselb Schreibens an den König ein ähnliches, aber gemäßigtes an den Botschafter, von Frauen-

^asel Abfassung beider Zuschriften wird den Nachgesandten von Zürich, Bern, Lucern, Schwy;,

Hy^^chaftcn, mit Ausnahme derjenigen von Glarus und Freiburg, welche die Einwilligung ihrerder ^"holcn zu müssen glauben. Nachdem die Zustimmung von Glarus eingckommcu, wird inEck .^"vssctzung, daß Freiburg nicht wünschen werde, hicvon namentlich ausgeschlossen zu sein, dason den Botschafter wirklich erlassen, auch der Befehl an die Schwcizcrregimcnter von sämmt-

^vankreich abgesandt werden zu können. Beide Aktenstücke werden übrigens dem Grafen von Affry

erlassen, und der Befehl an die Regimenter auf eine damit übereinstimmende Weise abgeändertDie Abfassung beider Zuschriften wird den Nachgesandten von Zürich, Bern, Lucern, Schwhz,und Abt von St. Gallen aufgetragen und die dicsfälligcn Entwürfe erhalten die Zustimmung der

>nZur

^ Gesandtschaften nach Hause geschickt, um von den allseitigen Hoheiten selbst an ihre Truppenchefs

zur sx 5, ^- "

Nc's « undschicklichem" Gebrauche mitgetheilt. 8 6. Ax.Auf die verbindlichste und rührendste

b?i ^ordankt die Gesandtschaft von Basel den bundeöbrüderlichen Zuzug sämnitlichcr Stände und Orte

aus ^ ^'^^on Lage dieses Cantons, wie die Abordnung zweierdurch kluge Sorgfalt" sich rühmlich

in »sonder eidgenössischer Repräsentanten. Nicht nur die Stadt, das ganze Land, sagt sie, werden dies

sich/^ Andenken behalten. Aus der ausführlichen, über diesen Gegenstand erstatteten Relation ergibt

^sic>" ^ nach und nach glücklich in Basel angelangten eidgenössischen Succurscorps herrsche unter

'iKwvo - ^ . ,

wit Soldaten die beste Eintracht und vollkommenste Zufriedenheit; für diese Truppen seien sowohl

^vank ^ ^ Einquartierung und Lebensmittel als auf alle andern Bedürfnisse, besonders auch die«,,, Verpflegung und den Gottesdienst für beideReligionen" die nöthigen Verfügungen auf die sorg-

eineg äu Stadt und Land getroffen worden; die Truppen seien in zwei Bataillone abgethcilt, deren

die ^ das andere auf dem Lande liege, die aber zu vierzehn Tagen um so abwechseln, daß

jeden Mannschaft ganz gleich gehalten werde; der Stab und die Chefs derselben versammeln sich

Aach? "der militairischc und andere Geschäfte sich gegenseitig zu besprechen; im geheimen

«Uch hab^ Kuegsrathe werden alle wichtigen Vorfälle gemeinsam mit den Repräsentanten bcrathen,e man für die äußere Sicherheit" durch zweckmäßige Postenbcsetzung, Verbesserung der Schanzen