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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Mai 1792. 171

^sandt werden möchte, und zwar dermalen ein solcher von Uri. Auch Frciburg und Solothurn erklärenp»ß sie an der Rcpräsentantschaft Thcil zu nehmen wünschen. Weil die gegenwärtigen Repräsentanten^ Mit allgemeinen Crcditivcn versehen sind, werden die Nachgesandten von Zürich, Bern, Luccrn, Uri,Biburg und Solothurn nebst dem ersten Gesandten von Glarus beauftragt, eine gcmcincidgenössische° Macht ^ in Form derjenigen von 1743, wie eine Instruction zu entwerfen, in welch' letzterer den^Präsentanten anzubefehlen ist, falls sich Kricgsvolkcr den Grenzen nähern sollten, entweder sich selbst^ Pen Generalitäten oder Commandircndcn zu begeben, zu ihnen zu schicken, oder an sie zu schreiben,djx Eidgenossenschaft als ein neutraler Staat rcspcctirt und nichts Widriges gegen sie vorgenommen.. auch in allen dergleichen Fällen sich mit dem geheimen Rath und dem Kricgörath zu Basel vertrau-Zu berathen und nicht zuzugeben, daß auf eidgenössischem Boden Fuß gefaßt oder ein Durchpaß^ /Minien werde. Würde solches je versucht werden, so wäre dieses zuerst auf dem Wege gütlicherH^Mung und Ermahnung zu verhindern, widrigenfalls aber mit Klugheit und Mäßigung Gewalt mitj. ^ abzutreiben. Endlich sei bei Besetzung der Grenzposten mit möglichster Unparteilichkeit zu verfahren,Zu, ^ ^ gleichmäßiges Benehmen gegen alle kriegführenden Mächte vieles beitragen werde, gefährlicheHungen abzuhalten. Ueber die Kehrordnung der Nepräscntantschaft wird beschlossen, auf derTagsatzung einzutreten. 8 9. ik.. Auf die Anzeige, daß mehrere fremde Deputirtc, nämlich:^ preußische Staatörath von Marval zu Neuenbürg, der fürstbischöflich baselsche Domeapitular vonfest, ^ ^ ^sige geheime Rath von Billicux, endlich der gcnferischc alt Shndic Rigaud in Fraucn-eingetreten seien, uild ihre Anliegen entweder der gcsammtcn Session oder einem Ausschüsse vorzu-die wünschen, wird beschlossen, daß dicö vor einer Commission geschehen solle, vorher aber hätten^ ^gesandten von Zürich, Bern, Luccrn, Basel, Frciburg, Solothurn, Abt von St. Gallen unddes ^^gasandte von Glarus zu bcrathschlagcn, welches Ecrcmoniel zu beobachten sei. Hinsichtlichch^^lßischcn Deputirten wird nun von dieser Spccialcommission vorgeschlagen, denselben durch vierder^^' ^gleitet von dem Landschrciber und Landweibel, in seiner Wohnung abholen, unten ank»ws ^ Rathhauses durch den Legationssecrctair und oben an der Treppe durch den Landvogt»>itt lassen. Bei dem Eintritt des Herrn von Marval in die Rathsstube hätten sich alle Com-

Hkhen ^ >ß^en Plätzen zu erheben, der Präsident müßte ihm bis in die Mitte des Zimmers entgegen^ au den für ihn bestimmten Platz führen, nämlich zu seiner Rechten. Sobald Herr vonpät^ " aufgesetzt haben würde, hätten sich auch die Committirten zu bedecken. Das Rückbcglcit

Heia Deiche Weise vor sich zu gehen und beide Male müßten dieReuter" mit der Farbe im Gefolge^'eser Erschlag angenommen und eine Deputation nach der andern angehört, doch nurbon Marval das beschriebene Ccremonicl beobachtet. 8 19. I. Das durch den Letztemiw» Schreiben des Königs von Preußen vom 1t). April, das Ansuchen enthaltend, dem Herrneine ^ien Zutritt und geneigtes Gehör zu gestatten, wird vorgelegt, und durch besagten Gesandten

da ^'^Aiche Note eingegeben, des Inhalts, es möchte das Fürstcnthum Neuenbürg und Valangin,p°den ^knigen Ständen in Verbindung und Bürgerrecht stehe und unmittelbar mit dem Schweizcr-^'^uienhänge, in den von der Eidgenossenschaft festzusetzenden Ncutralitätsbczirk eingeschlossen^rest" »Bcrathung dieses Begehrens ergibt sich, daß die einen Stände sich hiezu wirklich schonKorans ^ p'e chicfür nicht instruirtcn Gesandtschaften die Sache ratiNcanUum nehmen wollen,kUt Herrn von Marval ein Recrcditiv an den König übergeben wird. Zugleich entwirft man

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