172 Mai 1792.
ein zweites Schreiben, das nach eingckommener Ratification durch Zürich alsobald ausgefertigt wcrd^soll, in welchem Seiner Majestät einerseits von der Neutralitätserklärung Mitteilung gemacht, anders^derselben angezeigt wird, wie sehr die Sicherheit ihres Fürstenthums und des Biöthums Basel der ^ferenz am Herzen liege, welche ebenfalls begehre, nach früherer Weise die genannten Länder dem cidisnössischcn Ncutralitätsbczirk einzuverleiben. 8 lt. ,»». Ein Ansuchen um Miteinschluß seines BistlB"läßt auch der Fürstbischof von Basel durch seine Dcputirten vortragen. Die hiefür angeführten Grü>^beziehen sich hauptsächlich auf die zwischen demselben und einigen Ständen bestehenden Bündnisse» ^die Lage des Bisthums selbst, besonders des Münstcrthalcs, welches dem Stand Bern mit ewigemrecht zugethan sei, und auf das Vorwort des Königs von Preußen. Die diesfällige Berathungdaß, insofern es bloß um gütliche Jntcrcession, „nicht um onerosc Mittel und Verbindlichkeiten zu ^sei", mehrere Gesandtschaften Vollmacht haben, auf dieses Ausuchcn einzutreten, daß einige andere wir^instruirt sind, einer solchen Bitte zu entsprechen, die übrigen aber mit dem Gencralauftrag nach Fra^fcld abgeordnet worden seien, den Ncutralitätskreis so weit als möglich auszudehnen. In Folge ^trägt man kein Bedenken, auch das Bisthum Basel auf hohe Genehmigung hin in den fraglichen ^aufzunehmen und hievon in dem Schreiben an die kriegführenden Mächte Meldung zu thun.Dcputirten wird ebenfalls ein Rccreditiv zugestellt, z l2. i». Durch dcu alt Shndic Rigaudschließlich im Namen der Republik Genf dieselbe Bitte eröffnet. Zürich und Bern, als Mitvcrbüu^Genfs, setzen auseinander, daß durch Willfahrung dieses Ansuchens den übrigen Ständen nichtmindeste Verbindlichkeit gegen Genf erwachse, oder sie deswegen einige Gefahr zu befürchtenwährend im entgegengesetzten Falle, wenn Genf, von der Neutralität ausgeschlossen, einen Angriff crlc>und Zürich und Bern um Hülfe anrufen sollte, die sämmtlichen Stände besagter Republik die bu»^mäßige Hülfe ohne Zweifel nicht versagen würden; auch sei Genf zu allen Zeiten als Schlüssel und ^maucr der Schweiz betrachtet worden. Auf diese angelegene Verwendung hin legen alle GesandtsäMdie geneigtesten Gesinnungen an den Tag, allein da diejenigen von Luccrn und Frciburg ohne Jnstrnc ^sind, und die schwhzerischc vermöge eines ihr jüngst zugekommenen Schreibens ihrer Obern sich in ci>w,Entfernung halten muß, werden die drei Stände durch ihre Gesandtschaften angegangen, bis zum 7- ^ihre Standesgesinnuugcn an Zürich cinzuberichten, damit dannzumal, wie zu hoffen ist, auch Genf'"^Neutralität aufgenommen werden könne. Dem Shndic Rigaud wird ebenfalls ein Rccreditiv behändigt. ^
«». Die Lage der Garde wie der übrigen Schwcizcrtruppcn in Frankreich kömmt auch dermalen in Bcratl^um so mehr, als von Lucern gewünscht wird, daß die Bundeövcrträge und Kapitulationen gehaiss^werden möchten, und Frciburg Zurückbcrufung der in Frankreich stehenden Truppen begehrt. Man ^ein derartiger Schritt wäre von äußerst wichtigen Folgen und ist über die Gefahren völlig einvcrsta"welchen dadurch nicht allein die eidgenössischen Truppen, sondern die Eidgenossenschaft selbst .werden könnte, indem eine Rückberufung weder der Zeit noch den Umständen angemessen zu sein sch^Man verzichtet daher auf dieselbe und setzt eine aus den Nachgesandten von Bern, Luccrn, Basel ^Abt von St. Gallen und den ersten Gesandten von Uri und Freiburg bestehende Kommission ^welche der Konferenz zwei Schreiben hinterbringt, in deren einem die königliche Majestät inersucht wird, zur Sicherheit der Schwcizcrtruppcn wirksame Maßregeln zu treffen, das andere einan die Regimenter selbst enthält. Man nimmt beide Entwürfe ucl i-atilicanllum, in der Erwartung- ^auch hierüber bis zum 7. Juni an den Vorort Zürich die Aeußcrungcn der Stände eintreffen werden. §