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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Juli 1791. 161

^Ne,l Projectschreiben entworfen, großes Vergnügen bezeugt. In Absicht auf den Eid hätten dieselben^'chfalls gefunden, da die meisten Regimenter ihn bereits geleistet, würde ein Abmahnungöschreiben sie^ in Verlegenheit setzen; doch wolle sich der Stand Bern durchaus nicht von der Eidgenossenschaftorn, und werde daher zu Verwahrungsschrciben an den französischen Botschafter und den Grafen von

kh, insofern darin mit Bezug auf die bereits abgenöthigtcn Eidesleistungen das Erforderliche abgeändertbo, gnu Hand bieten, indem es solche zu Rettung der Nationalehrc angemessen erachte. Dem Grafen^ Affrh müsse man nicht nur seine übereilte Einwilligung zu der neuen Eidesleistung, sondern auch^ unbefugtes Ansinnen an verschiedene Regimenter zum Besuch der patrioti^ues und sein BenehmenAsstgnatcnangelcgcnhcit „höflich verweisen". Die Gesandtschaften von Luccrn, Uri, Schwhz, Unter-. Zug, Außerrhoden, wie diejenige des Fürstabts von St. Gallen erklären einstimmig, ihre Com-^ knten heißen die Entwurfschreiben gänzlich gut und wünschen ihre baldige Absendung, wobei sie jedochschicklichen Modifikationen stimmen können, wenn dadurch Einmüthigkcit erzielt würde. Gleichlautendobigen Erklärungen finden sich die schriftlichen Aeußcrungcn der Stände Solothurn, Schaffhausen undl->ir Gullen. Von Frciburg war durch seine Gesandtschaft unbedingte Zustimmung zu allem hinter-don" worden, was die Mehrheit der Stände in dieser Angelegenheit beschließen werde. Die Gesandtentzch ^^'us und Jnncrrhodcn erklären, daß auch ihre Obern die projectirtcn Schreiben im Falle der. Mthigkeit gutheißen, indcß gern sehen würden, wenn man in Bezug auf den Eid erst später hins thäte. Nach Eröffnung dieser Instructionen vereinigt sich, mit Ausnahme der zürcherischen Gc-. 'Hast, welche ihren Vcrhaltungsbcfehlcn zufolge keinen weiter» Antheil an der Berathung nehmenaus ' ^ Sossion cinmüthig zur Nicdcrsctzuug einer aus den Nachgesandten von Bern und Luccrn undv>irh^ ^ou Gesandten von Schwhz, Untcrwalden und Zug bestehenden Commission, welche beauftragthint ' entworfenen Schreiben den veränderten Zeitumständen anzupassen. Dieselbe, ein Gutachten^^0'"gend, fügt mündlich den angelegenen Wunsch hinzu, die Gesandtschaft von Zürich möchte dieben " ^"iocte, ans den Fall, daß sie von der Session gutgeheißen würden, unvcrweilt ihrem Stand sammtein ^offenen Bemerkungen einsenden und zur Genehmigung empfehlen. Hierauf wird die kurz vorhersti °""uenc „Standcsmeinung" von Basel verlesen, welcher Ort mit den Gesinnungen Zürichs übcrcin-V°s ^ ' übrigens aber nicht abgeneigt scheint, an mäßigen: Verwahrungsschrciben Antheil zu nehmen,^ommissionalgutachten enthält „das kluge Anrathcn", thcilö die früher projectirtc Zuschrift an die^erregimcntcr in Bezug auf den Eid aus schon angeführten Gründen ganz wegzulassen, thcils inRu ^ oiucs in gemeinsamem Namen an die Schwcizcrtruppen wegen der elul>s ,,atriotiques zu über-^ Schreibens jedem Stand freizustellen, davon gutfindcndcn Gebrauch zu machen. Sowohl dieser^ige ^ neuen Schreiben an den Botschafter wegen des EideS und der Assignaten wie das-

dvn werden gutgeheißen und desnahen das dringende Begehren der Commission an die Gesandten

kjH ü), die Projccte ihren Obern zur Annahme zu empfehlen, wiederholt. Das nämliche Ansuchenllhg. Zustellung der Entwürfe auch an Basel und Jnncrrhodcn, welch' letztere Gesandtschaft inzwischen^Ntw-^ ^Üellt; zugleich aber werden den Ständen, welche die ersten Schreiben genehmigt, die neuenUnterbracht. Nach einigen Tagen eröffnen in einer wegen dieser Angelegenheit eigens gehaltenen^oist ^ ^ Gesandten von Zürich, ihr Stand willige zu Erlassung der drei Schreiben in vorgeschlagener^ ebenfalls unbedingt ein. Auch die gemeinsame Ermahnungszuschrift an die Regimenter in"uf die ciudti patrivtiizue» werde er auf eine ihm gutdünkende Weise abgehen lassen, obgleich er

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