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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Juli 179l.

oder, wenn demselben deshalb ein allgemeiner Schritt nothwendig erscheine, solches bei den allseitigCommittcntcn in Anregung zu bringen. 8 11. ,»». Basel eröffnet, es werde seit zwei Jahren inRechten, Freiheiten, Zehnten und Gefällen im Elsaß vielfach verkürzt und alle dicsfälligen Vorstellungseien biöanhin fruchtlos geblieben, weßhalb es seine eidgenössischen Mitvcrbündcten um Unterstütztanspreche, da diese Beeinträchtigungen dem 8 17 des Bundes mit Frankreich von 1777 zuwiderlauftAlle Gesandtschaften nehmen die Sache all reterenlluw. 8 12. i». Lucern zeigt instruktionsgemäß ^auch das zweite Bataillon des Regimentes von Sonncnbcrg sei genöthigt worden, zu Avignon cinzurü^und seine Konstituenten wünschen sehnlich, daß deshalb bei allfälliger Errichtung einer neuen Capitulatvon allen Ständen vereint eingetreten würde, auch hegen dieselben das Verlangen, es möchte, umEntschädigung der unter dem Regiment Chatcauvieux stehendeil und so übel behandelten Officiere ^erhalten, nötigenfalls ein Empfehlungsschreiben von sämmtlichcn Ständen abgehen, welch' alles mau ^so eher in den Abschied nimmt, als Basel und mehrere andere Stände instruirt waren, wenn vou ^Kapitulation etwas in Anzug kommen sollte, die Sache all > klerenllum zu nehmen. 8 13. «»- ^Rathsglicder aus Fraucnfeld machen Namens des kleinen Nathcs die Eröffnung, daß derselbe aus D""gefühl für die schon mehrmals, insbesondere bei Anlaß der zwei Fcueröbrünstc der Stadt erwiesenen ^thaten, gcsinnct sei, zu Abhaltung der jährlichen eidgenössischen Versammlungen ein angemessenes"wohleingerichtetcs Rathhaus zu erbauen, und zugleich auch das Amcublcment des Sessionszimmers °übernehmen. Da jedoch das Stadtvcrmögcn gering sei und zu Bestreitung anderer nöthiger Ausg"kaum hinreiche, so bitten sie die Gesandtschaften, bei ihren Constitucntcn einen beliebigen Beitrag zuBaute auswirken zu wollen. Die Gesandten, ohne Instruction, nehmen das Ansuchen der Stadl"reterenllum, und schlagen vor, es möge jeder Stand seinen Beitrag bis künftigen Oktober Ml Fra"^.fcld einsenden, in der Erwartung, daß daunzumal das neue Nathhauö nach dem vorgelegten Grün ^aufgeführt und das Sesstonszimmcr laut Anerbieten anständig mcublirt werde. 8 1ä. >». D" .Gesandtschaftssccrctair Bacher erst gegen den Schluß der Tagsalznng das aus Solothurn vom 31>.datirte Begrüßungsschreiben des Botschafters überreichte, konnte dasselbe nicht mehr im Namen allerschaftcn erwicdcrt werden. 8 16. q. Nachdem die Verhaltungsbcfehlc der Hoheiten mit Bezug aufSchwcizertruppcn in Frankreich theilö an die noch anwesenden Gesandtschaften, theils von denjenigen ^deren Gesandte schon verreist waren, an die Session oder an die Canzlci eingelangt, werden die allstesInstructionen eröffnet. Zürich äußert, es scheine ihm in Betracht des Ungewissen Ausgangs der 9zösischcn Staatsverändcrung, hauptsächlich aber weil der neue Eid von den meisten Schwcizcrrcgims"in Frankreich mit oder ohne Einwilligung ihrer Souvcraine bereits geleistet worden, bedenklich, " n„ detcrminirte" Schritte zu thun, und es möchte in Rücksicht auf die Truppen sogar gefährlich sein, fs^das Abmahnungsschreibcn wegen des Eides, als auch die diesfalls entworfenen Protcstationcn an ^französischen Botschafter in Solothurn wie an den Grafen von Affrh abgehen zu lassen. Auch hättedurch Absendung eines gemeinsamen Schreibens an die Truppen wegen der ciuk« Mriotiques, namcu ^mit Bezug auf sein Standcsregimcnt, dermalen ein schädliches Aufsehen zu erregen befürchtet und ^daher die erforderlichen Vorstellungen durch den Chef des Regimentes an dasselbe gelangen lassen? eu ^werde es sich nicht entziehen, an den projectirtcn Schreiben an die französische Ambassadc Hinsicht ^Bezahlung mit Assignaten Theil zu nehmen, wofern man eine solche Protestation jetzt noch für uothwc"halte. Berns Gesandte eröffnen hierauf, daß ihre Obern über die Einmüthigkcit, womit man die ver