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Juli 1791.
statt dieser Benennung die Worte „alle und jede den Truppen fremde, sie nichts angehende Versallungcn" gewünscht hätte. Auch der Stand Basel gibt schriftlich seine Einwilligung zu den Entwürfedoch mit dem Begehren, daß in dem Schreiben an Affrh dein Ausdruck »pntiloliliues« ein gleichgültig^substituirt, und das Wort „Protestatio«" mit Bezug auf die Bezahlung mit Assignaten ausgewichen wer^Von Inner- und Außerrhodcn wie der Stadt St. Gallen endlich waren unbedingte Conscnse zu sä^liehen drei Entwurfschreibcn und Allem, waö die Session letzthin gut gefunden hatte, eingelangt. Die 2^'satzung faßt nunmehr folgende cinmüthigc Beschlüsse: Es sollen von der gcmcincidgenössischcn EanzlciFraucufcld 1) das Schreiben an den Botschafter mit Bezug auf den neuen Eid, 2) ein solches an ^Gleichen rücksichtlich der Bezahlung der Officicrc mit Assignaten und 3) dasjenige an den Grafen ^Affrh über beide Gegenstände in gemcincidgcnösstschcm Namen ausgefertigt, jedoch die Antwortabgewartet werden, welchem durch seine Gesandten die neuen Entwürfe Übermacht worden. WürdeStand die versprochene Einwilligung nicht crtheilen können, und solches an den Vorort cinberichten,wäre von dort aus diese Angelegenheit durch die gewohnte eidgenössische Korrespondenz zu beseitigtEndlich wird noch von der Gesandtschaft des Standes Zürich ein Schreiben der Republik Wallis vorgc^worin dieselbe sie um Mitthcilung dessen ersucht, was wegen der Schweizertruppcn in Frankreich vc>Dworden, welches Ansuchen allgemeine Billigung findet. H 17.
XIIIörtischc Geschäfte. ,
i'. Die Gesandtschaft von Zürich bemerkt, bei der letztjährigcn Erklärung betreffend den Schifffahrw'gänzlich verbleiben zu müssen, worauf Schwhz äußert, man habe sich daselbst höchlich verwundert, daßeinem Jahre erst bei Verlesung des Abschicdöartikelö die Gesandtschaft von Zürich gut befundeneine Protestatio» gegen die dem Stand Schwhz eingeräumte Judicatur über den Sccbczirk bis ^die Hürden einzugeben. Da die neutralen Stände von allfälligcn neuen Adhortatoricn bei der Lagt ^ iGeschäftes sich wenig Wirkung versprechen, andere Auskunftsmittel aber nicht aufzufinden sind, auch ^zürcherische Gesandtschaft sich deutlich erklärt, daß sie sich in keine weiter» Vorschläge einlassen kö>uU-^wird beschlossen, die Sache ciuswcilcu in ihrer dermaligcn Lage zu belassen, in der Meinung, daßbeiden „ concernirenden" Stände von selbst sich gütlich aussöhnen möchten. H 15.
Vlllörtischc Geschäfte. x ^
Die Stadt Zug, die Bemühungen der Mitstäude wegen des Straßeustrcitcs mit Baar verdau^erklärt, sie wolle mit diesem Gegenstand den Abschied nicht weiter „beladen", behalte jedoch ihre 3^vor und zeige sich bereit, den Zwist auf nur immer mögliche, ihrer Unabhängigkeit nicht zu nahe treteArt auszugleichen und den Verglich den Ständen vorzulegen. H 22. t. Da auf der im Mai stattge^ ,Konferenz die bei Schwhz obgewaltcten Bedenken wegen Ausführung des vierten lanzischcu ^größtentheilö gehoben wurden, wird einmüthig gefunden, cö sei nach Anleitung dcö Abschiedes mitWerk nun wirklich der Anfang zu machen, die Inspektion aber den Ständen Schwhz und Glarus Z»lassen. Auch erwarte die Tagsatzung, daß sowohl die Stände, die sich in die Reparation eingelassen,jenigcn, welche dieselbe nicht angenommen haben, seiner Zeit das noch mangelnde nach Umstäudcil zu ^wissen werden. 8 59.
Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangctcgenheiten:
Landgrafschaft Thurgau.
Art. sg. Amtsrechnung. Art. 6t. Taxen. Art. 1Z6. Landrcchtssachen.
-- 4g. „ tt9. Markensachcn. „ iso. „