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Juli 1788,
au Zürich eiubcrichtc und der Vorort dannzmnal eine Antwort au die französische Botschaft in Solothu^entwerfe. Weil wegen deö Concursrcchtcs in den italienischen Vogtcicn außer der bcrnerischen Gcsandtsch^auch noch andere Gesandte nicht instruirt waren, so ist zu erwarten, was darüber auf der ennetbirgisch^Jahrrechnung verhandelt werde. 8 9. lk.. Auf das im Laufe dieses Jahres von dem k. k. Residentvon Tassara an die Eidgenossenschaft, wie an jeden einzelnen Stand gestellte Ansuchen um Abschluß ein^Concursvertrages zwischen Oesterreich und der Eidgenossenschaft haben laut Instructionen, einigebereits Antwort crtheilt, den andern aber ist überlassen, nach ihrer Convenienz zu Handeln. Bezüglich ^die italienischen Vogtcicn ist, da einige Stände deshalb nicht instruirt sind, ebenfalls die Verfügung der Ja^'rcchnung abzuwarten, und weil mit Hinsicht auf die vier gemeinen deutschen Vogtcicn dieselben Schwiepleiten an den Tag treten wie bei dem Concursrecht mit der Krone Frankreich, wird cinmüthig beschloßtjeder Stand solle bis Neujahr an Zürich seine Gesinnungen eröffnen, damit eine geziemende Antwort ^das an die Eidgenossenschaft cingckommcuc Schreiben des Residenten entworfen werden könne, z 19.
Vlllörtische Geschäfte.
I. Der Ausgeschossene der Gemeinde Baar, sich auf ein im letzten Mai an die neutralen ^erlassenes Schreiben beziehend, bemerkt wegen deö Straßcnstreitcs mit der Stadt Zug, daß diese denobliegenden Beweis für ihre in tvrritoii» allen» gemachte Ansprache keineswegs dargethan, daher ^Gemeinde Baar sich der schwersten Verantwortung gegen ihre Nachkommenschaft schuldig machen wü>^wenn sie durch ihren Gcmeindsbczirk der Stadt eine wenn auch noch so limitirtc Jurisdiction über ^Straße abträte. Jndeß dürfe Zug versichert sein, daß ihm auf ein Ansuchen hin für allfällige Sch^'gungcn Genugthnung von Seite des Raths zu Baar verschafft werden würde. Die neutralen Stä»^in Betrachtung, daß von Seite der Stadt keine Gegcngründc vorgebracht werden, halten es für ^zweckmäßigste, neue Ermahnungsschrcibcn abgehen zu lassen. H 17. »». Aus einem Berichte des La^Vogts zu Sargans an Zürich geht hervor, daß Wesen und das Sarganscrland 8999 Gulden contribu'^wollen. Bei einer Bcrathung über den Beitrag von Seite der Stände finden die Gesandten von ^Untcrwalden und Zug, es sei bedenklich, sich in die Rcpartition von 1599 Gulden für jedes Ortzulassen, weil bei dergleichen „ Spcculationcn" die Kosten nicht selten weit höher ansteigen als ^anfänglich vermuthet habe, so daß man vorerst von Schwhz und Glarus, deren Angehörige aus ^Corrcction den meisten Nutzen ziehen werden, vernehmen möchte, was diese Stände beizusteuern gcsi^seien. Die übrigen Gesandtschaften dringen in diejenigen obiger drei Stände, sie möchten ihrebereden, den Gesinnungen der Mehrheit unbedingt beizutreten. H 51.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschfatsangelegenheite»:
Deutsche gemeine Vogteicn überhaupt.
Art. 3t. Iustizsachcn.
Landgrafschaft Thurgau.
Art. ti. Beeidigung von Beamten. Art. 173.
,, IL. " » » i77.
,, 15. » „ » » it>I.
„ 26. Amtsrechnung. ,, LOS.
46. „ 211,
„ 75. Huldigung. „ 222.
>, 117. Markensachen. ,, 236.
» 134. Landrechtssache». » 248.
144.
Abzug.
Art. 253.
Iudicatur- u. Competench'
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„ 255.
kk kk lk
Polizeiliches.
,. 272.
Iustizsachcn.
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„ 320.
Münzwescn.
kk
„ 340.
Maße und Gewichte.
Iudicatur- u. Competenzzwiste.
„ 373.
Straßenwescn.
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379.
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" » ,»
,. 532.
Locales.