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Juli 1787.
128.
Gemeineidgenössische Tagsatzung.
Fraucnfcld, 2. bis 2K. Juli 1787.
^Staatsarchiv Zürich Z »
Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Ott, Bürgermeister; Salomen Hirzcl, Seckclmeister. Ber^Friedrich von Sinncr, Schultheiß; Emanucl Friedrich Fischer, des täglichen Raths. Lucern. Josi^Jgnaz Franz Laver Pfhffcr von Hcidcgg, Schultheiß; Johann Baptist Carl Martin Bernhard Fel>>Pfhffcr von Altishofcn, des kleinen Raths. Uri. Carl Franz Schmid, Landammann; Franz Jos^Müller, alt Landammann. Schwhz. Joseph Maria Carl Dominik Jütz, Landammann; Joseph Lud^Dominik Thaddäus Weber, alt Landammann. Nidwalden. Franz Anton Würsch, Landammann; Vi^Maria Businger, ^lell. Doct. und alt Landammann. Zug. Franz Michael Müller, Ammann;Joseph Blattmann, alt Landvogt im Thurgau. Glarus. Johann Heinrich Zwicki, Landammann;
Felix Anton Müller, Landsstatthalter. Basel. Andreas Buxtorf, Obcrstzunftmcister; Peter Burckha^des kleinen Raths. Frei bürg. Franz Roman Werro, Schultheiß; Anton Procop Joseph von Lig^'Seckclmeister. Solothurn. Johann Carl Stephan Glutz, Schultheiß; Victor Joseph Balthasar WallisStadtvcnncr. Schaffhauscn. Franz Anöhelm von Meyenburg, Bürgermeister; Johann HeinrichStatthalter. Jnncrrhoden. Johann Baptist Rücsch, Landammann. Außcrrhoden. JohannZubcrbühler, Landammann. Abt von St. Gallen. Franz Joseph Müller, Ritter, des geheimenund Landshofmeistcr. Stadt St. Gallen. Johann Joachim Bcrnct, Bürgermeister.
Gcmeincidgenössischc Geschäfte.
Die eidgenössische Begrüßung findet statt. Hl. I». Der Gesandtschaftssccrctair Bacher übcrbr^das aus Solothurn vom 27. Juni datirte Complimentschreibcn des französischen Botschafters, welches^,'crwicdcrt. H 2. « . Dasjenige des Fürstbischofs von Basel wird verlesen und beantwortet. H 3. «l ^Stadt Biel entschuldigt ihr Ausbleiben und bittet um den Abschied. H 1. « . Die Weggcldangclcgen^verbleibt im Abschiede, und zwar in der alten Lage. H 5. Die Antworten auf das am 14. ^dieses Jahres betreffend den Mitcinschluß von Neuenburg und Valangin in den Bund vou l777 an ^vier bisher dazu nicht einwilligenden Orte erlassene Schreiben sind auch jetzt noch nicht entsprechend ^von verschiedenem Inhalte. Der Landrath von Uri fand Bedenken, dieses Geschäft der Landsgew^vorzutragen und hielt für zuträglicher, vorher die Entschlüsse der drei andern Orte abzuwarten; Obwa^erthcilt, laut Landsgemcindebeschluß, einen förmlichen Abschlag; von der Landsgemcinde in kaM"Glarus ist diese Angelegenheit an den Landrath gewiesen, und dem Gesandten zu einer Untcrred^während der Tagsatzung mit den nichtzustimmenden Orten Vollmacht gegeben worden, übrigens behältdie Landsgcmcindc die Ratification vor; Jnncrrhoden willigt durch Landrathsbeschluß auf den Fall ^Einmüthigkcit ein. Von Seite des Staatsraths von Neuenbürg ist abermals durch eine bündige Zul'^an die Stände das Ansuchen um Miteinschluß erneuert worden. Da nun das im letzten Jahre beschloßEmpfehlungsschreiben den verhofftcn Eingang nicht gefunden, so wird der Vorschlag gemacht, mitt^Abgabe besonderer Zuschriften, welche nach Maßgabe der im letzten Mai eingckommenen Antworten ^„ mit kluger Rücksicht" auf die gegenwärtige Stellung jedes der vier Orte zu motiviren wären, auf diestl ^zu wirken zu trachten; ein Vorschlag, der von sämmtlichcn zum Beitritt des Fürstcnthumö zustimmtStänden »l! reseientlum genommen wird, indem man Zürich überläßt, diesfällige Schreiben zu entwen