October 1786. 12 l
^'beregg^ Landsscckclmeistcr. Glarus. Cosmuö Heer, alt Landammann; Jakob Zweifel, alt Land-^niann; Johann Melchior Müller, Landsscckclmeistcr; Carl Joseph Bürger, Pannervortragcr und Land-^ zu Gaster (die beiden ersten evangelischer, die zwei letzten katholischer Religion).
Sowohl zu Wasser als zu Land wird allcrvorderst ein genauer Augenschein eingenommen und bei^ hierauf folgenden Berathung äußert Zürich, daß es jetzt weniger um die Beförderung der Schifffahrt^ hauptsächlich um die Rettung Wallcnstadts und Wesens sich handle. Einmüthig wird nun denEhesten vorgeschlagen, es möchte 1) die Glarnerlinth bis zur Näfclscrbrücke cingeschirmt und daö Zungcn-^ in der Weise fortgeführt werden, daß aus der Glarner- sich kein Wasser mehr in die Wcsenerlinthgießen könne; 2) für die Wcsenerlinth ein neues Bett abgestochen und darüber ein KostcndeviS auf.ikitige Ratification hin entworfen werden; 3) nach Ausgrabung des neuen Kanals eine Erhöhung und^ ihigc Erweiterung der kleinem Zicgelbrücke statt haben. Mit Bezug auf die Kosten hofft Zürich, Glarus^ k das Zungenwuhr gehörig herstellen, wie diesem Stand auch die obbcmerkte Einschirmung der^nerlinth bis zur Näfelserbrücke obliege. Das Ausgraben eines neuen Canalö für die Wcsenerlinth^gen, wodurch hauptsächlich den Verheerungen des Möllensees Einhalt gethan werden dürfte, wäre aus^ Beiträgen von Wallenstadt und Wesen, wie auch der Landschaft Sarganö und der übrigen an denLenste grenzenden Ortschaften zu bestreiten, in der Meinung, daß die das Sarganserland regierendenande dazu hülfrciche Hand bieten. Schwhz tritt der Ansicht Zürichs bei. Der glarncrische Gesandte^ bemerkt, jenes Zungenwuhr, ein bloßer Versuch von einigen Particularen, könne seinem Stand so^ Einschirmung der Glarnerlinth aufgebürdet werden, und es genüge, wenn Glarus Grund^ Boden dafür hergebe. Die Arbeiten an der Zicgelbrücke geschähen zum Besten der Wcsenerlinth,^ also aus gemeinsamen Beiträgen zu bestreiten. Als jedoch Zürich und Schwhz das Angehörte^ ^kerenckum nehmen, verspricht der glarncrische Gesandte darauf hinzuwirken, daß durch seine Obern^ Amtlichen Anstößcr an die Glarnerlinth angehalten werden sollen, die gegen die Wcsenerlinth' ^ue Seite bis zum Zungenwuhr zweckmäßig einzuschirmen, auch die gemachten Wuhrungen daselbst
" unterhalten.
12«.
Jahrrechttung der die Vogtei Uznach regierenden Stände.
Uz nach, im Januar 1787.
tGantonsarchi» St. Gallen.I
u ^^undte: Schwhz. Franz Lavcr Weber, Landsfürsprech; Joseph Martin Jgnaz Ulrich, des Raths^zn ^ Uznach. Glarus. Joseph Franz Ulrich Bcrnold, des Raths und alt Landvogt zu
uch; Carl Joseph Burger, Pannervortragcr und Landvogt zu Gastcr.
Man sehe Vogtei Uznach Art. 75 bis 78.
127.
Zahrrechnnng der die Vogtei Gaster regierenden Stände.
Schännis, im Januar 1787.
lEanton«archi» St. Gallen.t
Gesandte: Die Gleichen wie auf der Jahrrcchnung zu Uznach.
Man sehe Vogtei Gaster Art. 45 bis 48.
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