Juli 1785. lN7
befreit seien. Die Gesandtschaft schließt mit der Bemerkung, Zürich habe dessen ungeachtet noch zu keinen^egcninaßrcgcln schreiten wollen. Der fürstäbtischc Gesandte bezeugt, Namens seines Herrn, sein Bedauernüber diesen Vorfall und fügt bei, der Fürstabt habe von der verhängten Exemtion erst Kenntnis erhalten^ diese schon erfolgt sei. Sowohl beim Verkauf der Grafschaft Toggcnburg durch die Herren von Raron"u Jahre 1468, als auch von den beiden Ständen Zürich und Glarus im Jahre 1536 sei das Zollregaluu den Fürstabt abgetreten worden und seit 1534 erscheine der Titel „Zoll" in allen Amtsrechnungen.bereits in den Jahren 1762 und 1726 haben die Zürchcrmctzger sich über diesen Zoll beschwert, seien^ abgewiesen worden, und zwar das letzte Mal um so mehr als der Friede von 1718 und das 1719bublicirte Landmandat die Bestätigung desselben enthalten. Vor einiger Zeit habe man erfahren, daß^ Metzger von Zürich eigene Unterhändler bestellt hätten, die das Vieh in den Ställen und auf denfraßen, che es zu Markt gebracht wird, aufkaufen, unter ihrem eigenen Namen auf die Grenze führen^ dort an die Metzger von Zürich ausliefern. Durch diesen Schleichhandel sei der Zoll vermindert^ben und der Landvogt habe, wie aller Orten, das Recht gehabt, die Schleichhändler scharf zu bestrafen.
us die Stände Schwhz und Glarus betreffe, so seien sie vermöge ihres alten Landrechtcö von 1469^stch von dem Zolle befreit, alle übrigen Stände und Orte aber müssen ihn entrichten. Die Gesandt-en von Zürich bestreitet die Richtigkeit aller dieser vorgebrachten Behauptungen nnd erwartet, daß die^ über den fraglichen Vichzoll vorgelegt, dessen ununterbrochener Bezug nachgewiesen, und bis zu"btrag dn Sache für alle Mctzgcrmcister „ohne Unterschied" freier Handel statt haben solle. DerMndte des Fürstabts bezieht sich nochmals auf den Posscß, verheißt übrigens seinem Herrn alles zu^""erbringen. 8 28.
Zürich, Schwhz und Glarus.
> Nachdem man sich über den Plan zu Schiffbarmachung und Ocffnung der Spettlinth vereinigt. k und „die hiefür erforderliche Summe von 8228 Gulden ausfündig gemacht worden ist", wirdÜosseu, es soll, sobald die Jahreszeit und die Wasscrhöhe es gestatten, mit den Arbeiten angefangendieselben unter Aufsicht eines Wasserbaukundigen, den der Stand Zürich zu geben habe, ausgeführti 3».
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:
Deutsche gemeine Vogtcie» überhaupt.
Art. 54. Kirchensachcn.
. Landgrafschaft Thurgau.
" As 2"dnMir- u. Competenzzwiste. Art. 242. Zudicatur- u. ssompctcnzzwiste. Art. 525. Localee.
" " " Rheinthal.
Art. 36. Baurechnung. Art. 266. Locales.
107.
^ahrrechnuilg der die Grafschaft Baden und das untere Freiaint regierenden Stände.
Baden, 8. bis 23. August 1785.
^Staatsarchiv Zürich.I
Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Ott; David Whß. Bern. NiklauS Friedrich von Steiger;Ludwig Ougspurger. Glarus. Balthasar Joseph Häuser; Johann Heinrich Zwicki.
Mit Bezug auf den Antrag der schwarzcnbergischen Regierung, in Gemeinschaft mit den III Ständen
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