Druckschrift 
8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
Entstehung
Seite
106
Einzelbild herunterladen
 

106

Juli 1785.

Conferenzeil der evangelischen Gesandtschaften

während der gcmeineidgcnössischen Tagsatzung im Juli 1785.

^Staatsarchiv Zürich, j

». Der Bcttag wird auf Donnerstag den 8. September festgesetzt. 8 t. I». a Den evangelisch^Glaubensgenossen werden die gleichen Beisteuern wie im Jahre 1783 zuerkannt. 88 3 bis 17. /Z. Nach ^von einigen Ständen angenommenen Grundsatze beschließt man, alle neuen ähnlichen Stcuerbcgchr^welche in den jetzigen Zeitumständen allzu beschwerlich fallen, abzulehnen, ebenso das im Laufe des Jah^tingekomincnt Ansuchen der Vorsteher der reformirtcn Gemeinde Pirmasens in der hcsscnhanauischcn lichtebcrgischcn Grafschaft, obschon mehrere Orte bei erfolgter Einmüthigkcit zu einer etwelchen Beisteuer ^ein und alle Mal hätten Hand bieten können. 8 18.

Zürich, Bern und Abt von St. Gallen,r. Die Lage, in der zwischen Zürich und Bern einer- und dem Stift St. Gallen anderseits 1^der Friede geschlossen wurde, und die in demselben enthaltenen Stipulationen, worunter der Fürstabt wic^'in den Besitz der Landesherrlichkeit über das Toggenburg gesetzt worden ist, ließen nicht zu, damals ^Punkte, welche zu künftiger Beruhigung dieser Landschaft und zu richtiger Auseinandersetzung der verD'denen Rechtsamcn dienten, genau zu bestimmen. Schon im Jahre 1719, und seither wieder zweihatten sich deshalb Unruhen und Beschwerden erhoben, die nur durch Vcrmittclung von Zürich undbeschwichtigt werden konnten, und diese zwei Stände finden, nachdemso viel Blut, Kosten und Arbeitaufgewandt worden seien, um diesen Frieden zu stiften, könne man denselben nicht schwächen lassen. ^sei weit entfernt, die Zudringlichkeit der Toggcnburgcr gegen die beiden Stände zu billigen, wenn dichaber wirklich sich zu beschweren haben und sich deshalb an die Hoheiten wenden, finden sich diesigverpflichtet, sich der Sache anzunehmen. Da man wahrgenommen, daß wegen des Zolles und Brücklgcldeö zu Schwarzenbach von der Abtei Executorialicn vorgenommen worden seien, was dem 8 76 ^Friedens zuwiderlaufe, so müsse man dagegen protcstiren, hoffe übrigens, daß sich der Fürstabt inHandlungen einlassen werde. Der Gesandte desselben bemerkt hierauf: Die so oft wiederholten gütlichMcdiationcn beweisen, wie wenig die Toggcnburgcr durch solche zu befriedigen seien; je mehrsie vom Fürsten erhalten, je mehr fordern sie. Nicht harte Behandlung oder Verletzung ihrer llie'samcn, sondern immerwährendes Mißvergnügen treibe sie an,in die zwei Stände zu laufen", ^sie einseitig angehört werden und voreilige Schreiben an den Fürstabt bewirken. Dadurch sei ^veranlaßt worden, sich des 8 3 des Friedens zu bchclfcn, vermöge dessen die Toggcnburgcr angcw'^sind, falls sie mit der fürstlichen Nemedur sich nicht begnügen wollten, das Recht ohne fernern Unü^zu suchen". Der Fürstabt wolle bei diesem 8 3 wie dem 8 76 verbleiben, und habe deSnahen ihn, ^Gesandten, nicht begwältigt, eine gütliche Mediation einzuleiten. 8 27.

Zürich und Abt von St. Gallen. ,

«l. Die zürcherische Gesandtschaft beschwert sich gegen diejenige des Fürstabts, daß, ungeachtet^Mctzgcrmcistcr ihres Standes seit uralten Zeiten den freien Vichhandel im Toggcnburg ungestört gctt^ .haben", ihnen auf einmal vom dortigen Landvogt ein Zoll abgefordert, ja sogar Waarcn mitbelegt worden, während die Mctzgermcister der übrigen Stände und Orte von dieser neuen Beschs