Juli 1785.
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I <»t.
Gemeineidgenössische Tagsatzung.
Fraucnseld, 4. bis 29. Juli 1785.
IStaatSarcliiv Zürich.1
Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Ott, Bürgermeister; David Wyß, Seckclmeistcr. Bern,'usus Friedrich von Steiger, Scckelmcister in deutschen Landen; Carl Ludwig Ongspurgcr, des täglichen
s- Lucern. Joseph Jgnaz Franz Laver Pfhffer von Hcidegg, Schultheiß; Alphons Joseph Johann^poinuk Dulliker, des kleinen Raths. Ur i. Franz Sebastian Graf von Crivclli, Landammann; Josephkhhan Jauch, alt Landammann. Schwhz. Joseph Ludwig Dominik Thaddäus Weber, Landammann;^eph Victor Laurenz Hedlingcr, alt Landammann. Obwaldcn. Johann Melchior Bucher, Land-^Uiann; Joseph Jgnaz Stockmann, alt Landammann. Zug. Franz Michael Müller, Statthalter; Joseph. Heinrich, Fürsprech. GlaruS. Balthasar Joseph Häuser, Landammann; Johann Heinrich Zwicki,^dsstatthalter. Basel. Andreas Buxtorf, Obcrstzunftmcister; Peter Burckhardt, des kleinen Raths.Biburg. Franz Roman Wcrro, Schultheiß; Claudius Joseph Odct, Scckclmcistcr. Solothurn.^ann Carl Stephan Glutz, Schultheiß; UrS Joseph Christoph Benedict Brunncr, des alten Raths,^asfhausen. Johann Heinrich Keller, Statthalter; Johann Ludwig Peher, Seckclmeistcr. Jnncr-^^en. Carl Franz Bischofbcrger, Landammann. Au ßcrr Hoden. Laurenz Wetter, Landammann.^ von St. Gallen. Franz Joseph Müller, Ritter, des geheimen Raths und Landshofmeister,»dt Es Gallen. Julius Hieronymus Zollikofcr von Altcnklingen, Bürgermeister.
Gemcineidgcnössische Geschäfte.
^ Die eidgenössische Begrüßung findet statt. 8 l- I»« Weil gegenwärtig kein französischer Botschafter^ der Eidgenossenschaft sich aufhält, bezeugt der interimistisch mit den Geschäften betraute Herr Bacher^ Auftrag des Ministeriums dem hohen „ Direktorium" das Wohlwollen und die Zuneigung Seiner"Wät hje Eidgenossenschaft. Die Tagsatzung läßt dem Herrn Bacher aus der Sitzung durch den^'»eidgenössischen Landschreiber ein mündliches Gegcncomplimcnt vermelden, h 2. «. Das eingekom-^^üßungSschreiben des Fürstbischofs von Basel wird beantwortet, z 3. ,1. Die Stadt Biel^ 'Huldigt ihr dermaliges Ausbleiben und bittet um den Abschied. 8 4. v. Bei der Berathung überVZeggclder geben sich die nämlichen Gesinnungen wie auf frühem Tagsatzungcn kund, so daß der^ " im Abschiede verbleibt, und die Stände, welche die Wcggcldcr als tractatwidrig ansehen, die"venienz und Neciprocität gegen diejenigen, die solche beziehen, sich bestens vorbehalten. 8 5. t'» Diescho Nidwalden, Zug und Frciburg hatten im Laufe des Jahres ihre Einwilligung zu Abfindung desProjectirtcn Schreibens an den Grafen von Vcrgenues dem Vorort Zürich eingesandt. Da»l/ !^Wr noch keine Antwort eingckommen ist, auch deswegen an die Stände nichts anderes gelangte,»Üt ^ wiederholtes Gesuch des Fürstenthums Neuenbürg und Valangin um Mitcinschluß in den BundArt'f ^ ')ält man für nnnöthig, sich zu bcrathcn, bevor obige Antwort erfolgt. 8 6. K. Der
der HandclSprivilcgien in Frankreich fällt aus dem Abschiede, da das dicöfälligc Verwah-^ .^^^^'ben gegen ein einseitiges Verfahren der Krone Frankreich schon im letzten November an den"u erwähnten Grafen abgegangen ist. 8 7- I»» Mit Bezug auf die Anstalten zu Abhaltung des fremden