Juli 1782.
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Au. 3. Beeidigung von Beamten.
" 20. Amtsrechnung.
"
" 03. Markensachen
» '«2-
» -07.
» M.
" 100. Landrechtssachcn.
A«. z,
-- 17.
» SV.
» 63.
» 65.
» SS.
Art. tZ.
» 17.
» 3S.
Beeidigung von Beamten.
Amtsrcchnung.
Markensachen.
Abzug.
Polizeiliches.
Justizsachcn.
Beeidigung von Beamten.
Amtsrcchnung.
Markensachen.
Art. Ii. Beeidigung von Beamten.'' 13.
„ „" Unterbeamtc." 2t. Amtsrechnung.
37.
LaniArt. 163... 170.„ 319.„ 333.„ 347.„ 350.„ 376.„ 395.
Art. 137.137... 149.„ 158.„ 166.
grafschaft Thurgau.Abzug.
Judicatur- u. Competenzzwiste.
Justizsachcn.
Salzsachen.
Rheinthal.Salzsachcn.
Münzwesen.
Rhein.
Weggcldcr und Zollsachen.
Grafschaft SargansArt. 43. Landrechtssachcn.„ 59. Salzsachcn.„ 79. Münzwesen.
Oberes Freiamt.Art. 43. Markensachcn.,, 48. „
" 49.
„ 55. Landrechtssachcn.„ 57. Fremde Einzüglinge.
Art. 311. Münzwesen.„ 316. „
„ 330. Maße und Gewichte.
„ 367. Straßenwesen.
„ 437. Stifte und Klöster.
„ 530. Locales.
Art. 170. Weggcldcr und Zollsachcn." 173. „ „
„ 194. Locales.
„ 216.
„ 343. Personelles.
Art. 89. Straßcnwesen.„ 121. Weggcldcr.
„ 138. Schifffahrlsordnung.
Art. 73. Judicatur- u. Compctcnzzwiste
„ 100. Justizsachen.
„ 135. Münzwcsen.
„ 135. Straßcnwesen.
72.
Conferenzen der katholischen Gesandtschaften
während der gcmeincidgcnössischcn Tagsatzung im Juli 1782.lArchiv Nidwalden.I
Das Complimcntschrciben des Fürstbischofs von Basel wird verlesen und beantwortet. 8 1.' Wegen des Kirchenimmunitätsgcschäftcs verbleibt es beim frühem Vorbehalte, 8 2. «. Abermals auf^ Wunsch Uriö läßt mau dcit Artikel betreffend die Dispcnsationstaxcn nicht aus dem Abschiede fallen. 8 3.* ' Desgleichen auf die Bitte der zugcrischcn Gesandtschaft das Rcstitutionögeschäft. 8 -1. v. SchwhzSchwert sich aus Auftrag seiner Obern, der Artikel im französischen Bunde betreffend die Lieferunghündischen Salzes werde „gar schlecht" beobachtet und mehrmalige Bcschwcrdcschrciben seien von soIngeln Erfolge gewesen, daß, ungeachtet mau sich entschlossen habe, lothringisches Salz statt burgun-siches anzunehmen, selbst dieses nicht, wie es sich gebühre, abgeliefert worden sei. Die Gesandtschaftet daher, entweder bei dem Salzamte oder bei dem Botschafter, nöthigcnfalls bei dem französischenZu bewirken, daß die Salzlicferungcn dem Tractat gemäß geschehen. Ungeachtet keine der übrigenesandtschasten deshalb instruirt war, ergibt sich aus der diesfälligen Bcrathung, auch andere Stände^lache sich zu beschweren. Man beschließt daher cinmüthig, das Anliegen von Schwhz in denschied fallen zu lassen und die Stände zu ersuchen, ihre Gesinnungen bis im September an den Vororlucern cinzubcrichten. Zug und Glaruö, obwohl nicht in dem fraglichen Tractate inbegriffen, verheißenEllens ihrer Obern, den mitverbündetcn Ständen gleichfalls an die Hand zu gehen. 8 5.